Neuauflage des Jahressteuergesetzes 2013

Der von den Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der FDP vorgelegte Entwurf eines "Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften" (auch "JStG 2013 light" genannt; BT-Drucks. 17/12375) hat am 21.2.2013 die erste Lesung im Bundestag durchlaufen. Der weitere Zeitplan ist wie folgt vorgesehen:

  • Abschlussberatung im Bundestags-Finanzausschuss: 27.2.2013
  • 2./3. Lesung im Plenum des Bundestages: 1.3.2013
  • Beratung im Bundesrats-Finanzausschuss: 7.3.2013
  • Beratung im Bundesrat: 22.3.2013

Daneben haben die Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg und Nordrhein-Westfalen den neuen „Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013“ vorgelegt, den der Bundesrat – voraussichtlich am 1.3.2013 – in das Gesetzgebungsverfahren einbringen wird (s. dazu BR-Drucks. 139/13 v. 22.2.2013). Er enthält die Bestandteile des ursprünglichen JStG 2013 sowie weitere Regelungen, über die im Vermittlungsausschuss Einvernehmen erzielt worden war. Bisher nicht enthalten ist zwar die steuerliche Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaften, über die im Vermittlungsausschuss nur eine unechte Einigung (Mehrheitsentscheidung) erzielt werden konnte; die politischen Entwicklungen am vergangenen Wochenende sprechen aber dafür, dass auch dieses Thema noch kurzfristig aufgenommen werden wird. Inhaltlich werden damit auch die geplanten steuerverschärfenden Maßnahmen wieder auf die steuerpolitische Agenda gesetzt, wie z.B.:

  • Verlustverrechnungsbeschränkung im Rückwirkungszeitraum bei bestimmten Umwandlungen;
  • Eindämmung der sog. Cash-GmbH bei der Erbschaftsteuer;
  • "RETT-Blocker-Strukturen" bei der Grunderwerbsteuer;
  • Einführung des Korrespondenzprinzips bei hybriden Finanzierungen.

Welcher Entwurf letztlich mehrheitsfähig ist und verabschiedet werden bzw. in Kraft treten wird, darf mit Spannung erwartet werden.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 27.02.2013 12:15
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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