Heft 5 / 2014

In der aktuellen Ausgabe der GmbHR (Heft 5, Erscheinungstermin: 05. März 2014) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Herrler, Sebastian, Zuständigkeit des ausländischen Notars zur Einreichung der Gesellschafterliste – (k)ein Vehikel zur Klärung der Zulässigkeit der Auslandsbeurkundung, – Zugleich Anmerkungen zu dem Beschluss des BGH vom 17.12.2013 – II ZB 6/13 –, GmbHR 2014, 225-232
    Höchstrichterliche Entscheidungen zu der durch das MoMiG aufgewerteten, mit umfangreichen Publizitätswirkungen ausgestatteten Gesellschafterliste sind bislang rar. Die ersten beiden Beschlüsse des II. Zivilsenats des BGH aus dem Jahr 2011 betrafen den zulässigen Listeninhalt (BGH vom 1.3.2011 – II ZB 6/10, GmbHR 2011, 474 m. Komm. Heidinger: Umnummerierung bei Anteilsabtretung) bzw. die Reichweite des gutgläubigen Erwerbs nach § 16 Abs. 3 GmbHG (BGH vom 20.9.2011 – II ZB 17/10, GmbHR 2011, 1269: kein Vermerk betreffend eine aufschiebend bedingte Abtretung). Gerade durch die letztgenannte Entscheidung wurde die Aussagekraft der Liste nicht unerheblich relativiert. In dieser Tendenz liegen auch die beiden aktuellen Entscheidungen des BGH vom 17.12.2013 – II ZR 21/12 und II ZB 6/13, GmbHR 2014, 198 m. Komm. Bayer und 248 – in dieser Ausgabe –, die sich u.a. mit der Zuständigkeit des jeweiligen Listeneinreichers befassen. Trotz des in § 40 GmbHG angelegten Exklusivitätsverhältnisses bejaht der II. Zivilsenat eine Korrekturbefugnis des Geschäftsführers im Zuständigkeitsbereich des Notars bzw. ein bloßes Recht des ausländischen Notars zur Listeneinreichung ohne korrespondierende Pflicht. Ein derartiges Nebeneinander von Zuständigkeiten ist dem vom MoMiG-Gesetzgeber erstrebten Transparenzgewinn abträglich, mit den weitreichenden Publizitätswirkungen der Gesellschafterliste (§ 16 Abs. 1 – 3 GmbHG) nicht vereinbar und eröffnet im Fall der Auslandsbeurkundung die Möglichkeit zur gezielten Verschleierung der wahren Gesellschafterstruktur. Das bedeutet indes nicht, dass dem ausländischen Notar die Listeneinreichung verwehrt sein sollte, wenn die Auslandsbeurkundung durch ihn jedenfalls nicht offentsichtlich nicht gleichwertig ist. Allerdings ist nach der Konzeption des § 40 Abs. 2 GmbHG zu gewährleisten, dass jener die aktualisierte Liste auch einreichen muss und nicht lediglich hierzu berechtigt ist. Die weiteren, nicht tragenden Ausführungen des BGH zur Gleichwertigkeit der Auslandsbeurkundung in dem Beschluss vom 17.12.2013 – II ZB 6/13 sind in jedem Fall ergänzungs- und, was das Postulat der Verzichtbarkeit der Rechtsbelehrung nach § 17 BeurkG anbelangt, korrekturbedürftig.
  • Lieder, Jan, Eigene Geschäftsanteile im Umwandlungsrecht, GmbHR 2014, 232-237
    Der Erwerb eigener Geschäftsanteile wirft im GmbH- und Umwandlungsrecht komplexe Rechtsfragen auf. Im Anschluss an die Behandlung der Umgehungsproblematik sowie des sog. Zeitpunktstreits in GmbHR 2014, 57 ff. stehen im vorliegenden Beitrag zentrale Rechtsfragen des nach § 33 Abs. 3 GmbHG privilegierten Anteilserwerbs im Zusammenhang mit umwandlungsrechtlichen Strukturmaßnahmen im Mittelpunkt. Besonderes Augenmerk liegt auf der vielerorts unbemerkt gebliebenen Änderung des § 29 UmwG durch das 2. UmwG-ÄndG. Sie wirft die Frage nach einem system- und wertungskohärenten Zusammenspiel der erwerbsspezifischen Vorschriften des GmbH- und Umwandlungsrechts (§ 33 GmbHG, § 29 UmwG) mit dem allgemeinen GmbH-rechtlichen Kapitalerhaltungssystem (§§ 30, 31 GmbHG) auf.
  • Wiese, Götz Tobias / Lukas, Philipp, Steuerliche Behandlung des Erwerbs eigener Anteile nach dem BMF-Schreiben vom 27.11.2013, GmbHR 2014, 238-242
    In einem längst überfälligen Schreiben hat das BMF zur steuerlichen Behandlung des Erwerbs eigener Anteile Stellung genommen (GmbHR 2014, 108). Das Schreiben ist für den Rechtsanwender zu begrüßen, da das BMF wesentliche Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb eigener Anteile beantwortet. Allerdings lässt das Schreiben auch Fragen offen. Dieser Beitrag untersucht die wesentlichen Aussagen der Finanzverwaltung zum Erwerb eigener Anteile und die Folgen des BMF-Schreibens für die Beratungspraxis.

GmbH-International

  • Tzakas, Dimitrios-Panagiotis L., Die neue griechische Gesellschaftsform für KMUs, – Alternative Ausformungen von Stammeinlagen als Ersatz für das fehlende Kapital –, GmbHR 2014, 243-247
    Der Ausbruch der Wirtschaft- und Fiskalkrise in Griechenland hat die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes sowie die Modernisierung des die geschäftliche Tätigkeit von KMUs betreffenden Rechtsregimes unerlässlich gemacht. Im Lichte des veralteten Rechtsrahmens bezüglich der Organisation der inländischen GmbHs sowie der Entwicklung der EuGH-Rechtsprechung zur Niederlassungsfreiheit hat sich der Gesetzgeber für die Einführung einer neuen Gesellschaftsform namens IKE (Privatkapitalgesellschaft) entschieden. Von erheblicher Bedeutung sind einerseits die Abschaffung der bis dahin geltenden Mindestkapitalanforderung und andererseits die Einführung von innovativen Alternativformen von Stammeinlagen. Dieser Beitrag stellt die neu eingeführte Gesellschaftsform vor und gibt eine erste Bewertung.

Rechtsprechung

  • BGH v. 17.12.2013 - II ZB 6/13, Gesellschafterliste: Aufnahme einer von einem Notar mit Sitz in Basel/Schweiz eingereichten Gesellschafterliste in den Registerordner, GmbHR 2014, 248-251
  • OLG Zweibrücken v. 29.10.2013 - 3 W 82/13, Anmeldung: Eintragung der rückwirkenden Aufhebung eines Betriebspachtvertrags in das Handelsregister, GmbHR 2014, 251-254
  • OLG Karlsruhe v. 16.12.2013 - 7 W 76/13, Informationsrechte: Ausübung des Rechts auf Auskunftserteilung und Einsichtnahmerecht durch Mehrheitsbeschluss einer Erbengemeinschaft, GmbHR 2014, 254-257
  • BGH v. 19.11.2013 - II ZR 229/11, Haftung des Geschäftsführers: Prüfung der Insolvenzreife einer GmbH und sekundäre Darlegungslast des in Anspruch genommenen Geschäftsführers, GmbHR 2014, 258-259
  • BGH v. 5.12.2013 - IX ZR 93/11, Insolvenz: Einbeziehung überwiegend wahrscheinlicher Zahlungspflichten in die Prüfung drohender Zahlungsunfähigkeit, GmbHR 2014, 259-263
  • BFH v. 20.8.2013 - IX R 1/13, Gesellschafter: Berücksichtigung einer kapitalersetzenden Bürgschaft bei Ermittlung des Auflösungsverlusts, GmbHR 2014, 263-264
  • FG Düsseldorf v. 29.8.2013 - 13 K 4451/11 E,G, Betriebsaufspaltung: Begünstigte (Teil-) Betriebsaufgabe und Fortsetzung einer originär gewerblichen Erfindertätigkeit, GmbHR 2014, 264-270
  • BFH v. 18.9.2013 - II R 63/11, Schenkungsteuer: Gegenstand einer Schenkung bei einem schenkweise übertragenem Teilanteil an einer vermögensverwaltenden GbR unter Vorbehalt eines Nießbrauchsrechts, GmbHR 2014, 270-273
  • BFH v. 25.9.2013 - II R 2/12, Grunderwerbsteuer: Erhebung für Einbringung eines Grundstücks in eine KG bei anschließender Umwandlung der KG in eine Kapitalgesellschaft; Bemessung bei Einbringungsvorgängen, GmbHR 2014, 274-276
  • BFH v. 13.11.2013 - I R 67/12, Doppelbesteuerung: Besteuerungsrecht für die Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 5a EStG 2002 bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils, GmbHR 2014, 276-278

Verwaltungsanweisungen

  • Ausländische GmbH: Steuerliche Folgen der Löschung einer britischen Limited aus dem britischen Handelsregister, GmbHR 2014, 279-280
  • Freiberufler-Gesellschaft: Steuerrechtliche Behandlung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, GmbHR 2014, 280

GmbHR im Blickpunkt

  • Kothe-Heggemann, Claudia, Arbeitsrecht im Jahr 2014: Die Große Koalition und ihre Auswirkungen auf die GmbH, GmbHR 2014, R065-R066

Unternehmensrecht

  • Ulrich, Stephan, Neue Möglichkeiten für die Zusammenarbeit von Rechts- und Patentanwälten, GmbHR 2014, R069
  • Ulrich, Stephan, Strafbarkeit von Unternehmen – die Diskussion geht weiter, GmbHR 2014, R069
  • Ulrich, Stephan, Studie zur Bewertung von aktienrechtlichen Gutachten, GmbHR 2014, R069-R070
  • Ulrich, Stephan, Konzerninsolvenzrecht auf dem Weg, GmbHR 2014, R070

Steuer- & Bilanzrecht

  • Levedag, Christian, BFH zu unilateralen Vorgaben für die Abkommensauslegung in § 50d Abs. 9 und 10 EStG, GmbHR 2014, R070-R072
  • Levedag, Christian, Abfindung von Genussrechten eines GmbH-Geschäftsführers als Arbeitslohn, GmbHR 2014, R072-R073

Arbeits- & Sozialrecht

  • Kothe-Heggemann, Claudia, Entgeltumwandlung gemäß § 1a BetrAVG – keine Hinweispflicht des Arbeitgebers, GmbHR 2014, R073
  • Kothe-Heggemann, Claudia, Insolvenzanfechtung von Entgeltzahlungen – Besonderheiten des Bargeschäfts, GmbHR 2014, R073-R074

Europa-Praxis

  • Geberth, Georg / Heggmair, Maik, Diskussionspapier der OECD zur Dokumentation von Verrechnungspreisen und Country-by-Country-Reporting, GmbHR 2014, R074-R076

Wirtschafts-Praxis

  • Gajo, Marianne, Zahlungsmoral der deutschen Automobilbranche, GmbHR 2014, R076-R077
  • Gajo, Marianne, Bierabsatz in Deutschland nimmt weiter ab, GmbHR 2014, R077

Zeitschriftenspiegel

  • Gesellschaftsrecht, GmbHR 2014, R077-R078
  • Steuerrecht, GmbHR 2014, R078

Buchbesprechungen

  • Wachter, Thomas, Nedden/Herzberg, ICC-SchO. DIS-SchO, GmbHR 2014, R078-R079
  • Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, GmbHR 2014, R079

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 24.02.2014 08:46