Heft 5 / 2015

In der aktuellen Ausgabe der GmbHR (Heft 5, Erscheinungstermin: 05. März 2015) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Graef, Joachim / Heilemann, Tina, Das Bundesarbeitsgericht und der GmbH-Geschäftsführer – eine Rechtsprechungsanalyse, GmbHR 2015, 225-230
    Eigentlich ist gesetzlich klar geregelt, dass GmbH-Geschäftsführer wegen Ansprüchen aus ihrer rechtlichen Beziehung zur GmbH auf den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten verwiesen und die Arbeitsgerichte nicht zuständig sind. Bei näherer Betrachtung der arbeitsgerichtlichen Entscheidungen, die sich insbesondere mit der Rechtswegzuständigkeit bei Klagen von (ehemaligen) GmbH-Geschäftsführern gegen die Gesellschaft beschäftigen, hatte man in der Vergangenheit den Eindruck, dass hier vieles unklar ist. Zumindest hinsichtlich der Rechtswegzuständigkeit hat das BAG mit zwei aktuellen Entscheidungen (BAG v. 22.10.2014 – 10 AZB 46/14, GmbHR 2015, 27 m. Komm. Pröpper; v. 3.12.2014 – 10 AZB 98/14, GmbHR 2015, 250 m. Komm. Haase – in dieser Ausgabe) aber – vermeintlich – für Klarheit gesorgt. Die vorgenommene Abgrenzung ist dabei relativ einfach: Vom Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist nur ausgeschlossen, wer tatsächlich noch zum GmbH-Geschäftsführer bestellt ist. Wer bereits abberufen ist oder sein Amt als Geschäftsführer niedergelegt hat, kann eine Klage gegen die GmbH vor dem Arbeitsgericht erheben, wenn er diese Klage auf Ansprüche stützt, die ausschließlich auf einem Arbeitsverhältnis beruhen können. Das BAG hat somit keine Möglichkeit eröffnet, jegliche Ansprüche, die sich aus der Rechtsbeziehung des GmbH-Geschäftsführers zur Gesellschaft ergeben, vor dem Arbeitsgericht zur Verhandlung zu bringen. Dafür hat es allerdings für weitere Unsicherheit in der Rechtsanwendung gesorgt und neue Fragestellungen aufgeworfen. Nachfolgend werden daher die möglichen Folgen der Entscheidungen für die Praxis dargestellt.
  • Bauer, Steffen / Farian, Matthias, Behandlung von abgetretenen Gesellschafterdarlehen im Insolvenzfall und deren Folgen, GmbHR 2015, 230-234
    Vor zwei Jahren hat der BGH in seiner Entscheidung vom 21.2.2013 – IX ZR 32/12, GmbHR 2013, 410 entschieden, dass eine Insolvenzanfechtung auch gegenüber dem Zedenten zulässig sei, sofern innerhalb der Jahresfrist vor Insolvenzeröffnung ein Gesellschafterdarlehen vom Zedenten an einen Dritten abgetreten und das Darlehen von der Gesellschaft an den Zessionar zurückgezahlt wurde. Diese Entscheidung hat in den vergangenen beiden Jahren sowohl Zustimmung als auch entschiedene Ablehnung erfahren. Die Folgen dieser Entscheidung auf die M&A-Praxis sind bereits diskutiert worden. Hierbei geht es um die Frage, ob ein Gesellschafter, der seine Anteile an der Gesellschaft veräußert und dabei zugleich sein Gesellschafterdarlehen abtritt, ebenfalls einem Anfechtungsanspruch ausgesetzt sein kann. Eine Abtretung eines Gesellschafterdarlehens an den Erwerber entsprach bis Anfang 2013 der gängigen Praxis, um sowohl steuerliche Nachteile als auch die Gefahr einer Insolvenzanfechtung zu vermeiden. Nachdem zwei Jahre nach der Entscheidung des BGH vergangen sind, können eine erste Zusammenfassung der Reaktionen und eine Bewertung erfolgen.
  • Schulze zur Wiesche, Dieter, Schenkungsteuerpflichtige Tatbestände im Zusammenhang mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, GmbHR 2015, 234-240
    Sacheinlagen in Kapitalgesellschaften, insbesondere, wenn sie zum Buchwert erfolgen, können, wenn die Sacheinlage des Einbringenden wertmäßig höher ist als der durch Sachlage erworbene Anteil, zu einer Wertverschiebung innerhalb der Anteilseigner führen. Gleiches gilt für den Fall, dass die Leistungen des neu eintretenden Gesellschafters einen geringeren Wert ausweisen als der gemeine Wert des erworbenen Anteils. Dieser Beitrag behandelt die schenkungsteuerlichen Folgen.
  • Podewils, Felix, “Trügerische Sicherheit“ – Risiken für die Anerkennung von Steuergestaltungen durch Sicherungsgeschäfte, GmbHR 2015, 241-244
    Gerade größere und/oder “innovative“ Steuergestaltungen weisen oftmals eine umfangreiche und komplexe Vertragsdokumentation mit einer Vielzahl von Beteiligten auf. Zur Minimierung wirtschaftlicher Risiken aus der Struktur kommen auch verschiedene Absicherungsmittel zum Einsatz, etwa Optionsgeschäfte o.Ä. Wie nicht zuletzt eine aktuelle BFH-Entscheidung zeigt, kann die erwünschte Absicherung aber zu einer – so nicht gewünschten – Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums führen. Gleichermaßen kann die Absicherung zur Nichterkennung der Steuergestaltung wegen Gestaltungsmissbrauchs (§ 42 AO) führen.

Rechtsprechung

  • BGH v. 21.10.2014 - II ZR 113/13, Haftung des Geschäftsführers: Haftung wegen Insolvenzverschleppung für Einbruchsschaden infolge Einbaus einer unzureichend gesicherten Tür, GmbHR 2015, 244-248
  • BGH v. 9.12.2014 - II ZR 360/13, GmbH & Co. KG: Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH für verbotene Zahlungen aus dem Vermögen der KG an einen Gesellschafter der Komplementär-GmbH, GmbHR 2015, 248-250
  • BAG v. 3.12.2014 - 10 AZB 98/14, Geschäftsführer: Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bei Amtsniederlegung vor rechtskräftiger Entscheidung, GmbHR 2015, 250-255
  • OLG Stuttgart v. 27.2.2014 - 14 U 58/13, Gesellschafterbeschluss: Feststellung des Jahresabschlusses einer GmbH & Co. KG, GmbHR 2015, 255-262
  • AmtsG Köln v. 13.10.2014 - 142 C 639/12, Publizitätspflicht: Bestimmung der Vergütung für die elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger nach billigem Ermessen, GmbHR 2015, 262-263
  • BFH v. 9.12.2014 - IV R 29/14, Mitunternehmer: Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen, GmbHR 2015, 263-268
  • BFH v. 30.10.2014 - IV R 34/11, Verlustabzug: Verluste einer gewerblich geprägten Vorratsgesellschaft, GmbHR 2015, 268-270
  • BFH v. 16.10.2014 - IV R 15/11, GmbH & Co. KG: Betriebliche Veranlassung von Darlehen einer KG an ihre Kommanditisten, GmbHR 2015, 271-274
  • BFH v. 4.12.2014 - IV R 28/11, Gewinnausschüttung: Steuerliche Anerkennung einer inkongruenten Gewinnausschüttung und Aktivierung des Ausschüttungsanspruchs in der Sonderbilanz, GmbHR 2015, 274-277
  • BFH v. 11.11.2014 - I R 46/13, Körperschaftsteuer: Keine Erhöhung des vor Inkrafttreten des JStG 2010 bestandskräftig festgestellten Körperschaftsteuerguthabens, GmbHR 2015, 277-280
  • BFH v. 26.11.2014 - I R 2/14, Pensionszusage: Bemessung des Teilwerts der Pensionsrückstellung für Versorgungszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nach dem vorgesehenen Eintritt des Versorgungsfalles, GmbHR 2015, 280

GmbHR im Blickpunkt

  • Heeg, Volker, Publizitätspflicht: Unbillige Abrechnungen durch den Bundesanzeiger, GmbHR 2015, R65-R66

Unternehmensrecht

  • Ulrich, Stephan, “Window of Opportunity“ beim Delisting schließt sich: Große Koalition erkennt Schutzbedürftigkeit von Minderheitsaktionären, GmbHR 2015, R69
  • Ulrich, Stephan, Keine Gewinnverteilung aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung!, GmbHR 2015, R69
  • Ulrich, Stephan, Probleme mit der Erbengemeinschaft!, GmbHR 2015, R69-R70

Steuer- & Bilanzrecht

  • Levedag, Christian, Keine vGA durch Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung an Gesellschafter-Ehefrau, GmbHR 2015, R70
  • Levedag, Christian, Nachträgliche Schuldzinsen als Beteiligungsaufwand, GmbHR 2015, R72
  • Levedag, Christian, Fortschreibung einer positiven Ergänzungsbilanz, GmbHR 2015, R72-R73
  • Levedag, Christian, Durch Wechsel im Gesellschafterbestand ausgelöste Grunderwerbsteuern sind keine Anschaffungskosten, GmbHR 2015, R73
  • Levedag, Christian, Anteilsvereinigung gemäß § 1 Abs. 3 GrEStG bei schrittweiser Anteilsübertragung, GmbHR 2015, R73-R74

Arbeits- & Sozialrecht

  • Kothe-Heggemann, Claudia, Arbeitspflicht bei objektiv rechtswidriger Versetzung, GmbHR 2015, R74-R75
  • Kothe-Heggemann, Claudia, Arbeitsunfähigkeit nach beendeter Elternzeit und Verfall von Urlaubsansprüchen, GmbHR 2015, R75

Europa-Praxis

  • Geberth, Silvia, EU-Kommission übernimmt diverse kleinere Änderungen an den IFRS, GmbHR 2015, R75-R76
  • Clausnitzer, Jochen, EuGH: Klauselrichtlinie gilt auch für Formularverträge von Rechtsanwälten, GmbHR 2015, R76
  • Geberth, Georg / Grubert, Erik, EU-Ministerrat: Missbrauchsklausel in Mutter-Tochter-Richtlinie beschlossen, GmbHR 2015, R76-R77
  • Geberth, Georg / Koch, Markus, BMF: Verfahren bis zur gesetzlichen Umsetzung des EuGH-Urteils zur Pauschalbesteuerung von Erträgen aus Investmentfonds, GmbHR 2015, R77

Wirtschafts-Praxis

  • Gajo, Marianne, Befragung zur Unternehmensfinanzierung im Mittelstand, GmbHR 2015, R77-R78
  • Gajo, Marianne, Untersuchung zum Fachkräftebedarf 2015, GmbHR 2015, R78-R79

Zeitschriftenspiegel

  • Gesellschaftsrecht, GmbHR 2015, R79
  • Steuerrecht, GmbHR 2015, R79

Buchbesprechungen

  • Münchener Kommentar zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung – GmbHG, GmbHR 2015, R79

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 19.02.2015 15:39