Heft 14 / 2015

In der aktuellen Ausgabe der GmbHR (Heft 14, Erscheinungstermin: 20. Juli 2015) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Hoos, Jan-Philipp / Köhler, Oliver, Überschuldungsverhindernde Rangrücktrittsvereinbarungen in der Finanzierungs- und Restrukturierungspraxis, GmbHR 2015, 729-734
    Rangrücktritte werden in der Restrukturierungspraxis vielfach eingesetzt, um die bilanzielle Überschuldung einer Kapitalgesellschaft zu beseitigen. Auch in der Unternehmensfinanzierung spielen in einem Überschuldungsstatus nicht zu passivierende Darlehen, sei es von einem Gesellschafter oder einem Dritten, eine wichtige Rolle. Die jüngste Entscheidung des IX. Senats des BGH v. 5.3.2015 – IX ZR 133/14, GmbHR 2015, 472 m. Komm. Farian zu Rangrücktritten gibt Anlass, die heutige Rechtslage grundlegend darzustellen und für die Praxis aufzuarbeiten.
  • Geißler, Markus, Der Geschäftsführer der vertraglich konzernierten GmbH im Spannungsfeld gefährdender Weisungen des herrschenden Unternehmens, GmbHR 2015, 734-741
    Der Geschäftsführer einer konzernabhängigen GmbH ist weitestgehend den Weisungen des herrschenden Unternehmens unterstellt. Dies kann zu Entscheidungskonflikten führen, weil er nicht nur den Konzerninteressen, sondern auch dem ungefährdeten Fortbestand seiner GmbH verpflichtet ist. Die damit einhergehenden Probleme werden nachfolgend behandelt und zunächst mit einer Skizze zu den einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag entspringenden Rechtsfolgen eingeleitet (II.). Sodann werden die gesetzeswidrigen und zur Existenzvernichtung der abhängigen GmbH führenden Weisungen erörtert, denen sich der Geschäftsführer zwingend zu verweigern hat (IV., VI.). Gleiches dürfte für Maßnahmen gelten, die der GmbH zwar nicht akut die Existenz entziehen, ihr unternehmerisches Reüssement aber in einem Maße beengen, dass bewährte Geschäftspartner bisher geübte Kulanz und eingeräumten Kredit nicht mehr zu gewähren bereit sind. Stets hat der Geschäftsführer angeordnete Maßnahmen auch daran zu messen, ob das herrschende Unternehmen den jeweils fälligen Verlustausgleich zu leisten in der Lage ist (§ 302 AktG). Im Einzelfall ist die dem GmbH-Geschäftsführer obliegende Entscheidung, ob er eine erteilte Weisung abzulehnen oder zu befolgen hat, nicht immer eindeutig zu beantworten. Abschließend werden deshalb seine diesbezüglichen Sorgfaltspflichten und die gegen ihn gerichteten Haftungsgrundlagen dargestellt (VII.).
  • Hinder, Jens-Uwe / Hentschel, Fabian, Aktuelle Entwicklungen zum steuerlichen Verlustuntergang in Konzernsachverhalten, GmbHR 2015, 742-746
    Die Verfasser nehmen das Urteil des FG Düsseldorf vom 9.2.2015 – 6 K 3339/12 K,F zum Anlass, dieses in die Linie der bisher zu § 8c KStG ergangenen Rechtsprechung einzuordnen. Sie begrüßen die Entscheidung des FG Düsseldorf im Ergebnis, stellen jedoch ergänzende Überlegungen zu deren Begründung an. Neben Darstellung und Analyse des finanzgerichtlichen Urteils werden im Rahmen dieser Einordnung vor allem Auslegungsgrundlagen zum Erwerb einer mittelbaren Beteiligung gemäß § 8c Abs. 1 S. 1 u. 2 KStG in Konzernsachverhalten untersucht. Schließlich stellen die Verfasser das Urteil in einen aktuellen Bezug zur vorgeschlagenen Änderung des § 8c S. 5 KStG im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften.
  • Patzner, Andreas / Joch, Oliver F., Negativzinsen – neue Gestaltungsoption oder steuerliche Herausforderung für die GmbH?, GmbHR 2015, 747-750
    Für das Steuerrecht besteht die Herausforderung darin, stets auf wirtschaftliche Entwicklungen reagieren zu müssen und die geeigneten Antworten auf neue Sachverhalte zu geben. Das neue Phänomen der Negativzinsen stellt insbesondere das Ertragsteuerrecht vor eine neue Herausforderung. Für die steuerliche Behandlung von negativen Einlagezinsen bei Banken ist bereits eine erste Einordnung durch die Steuerliteratur erfolgt. Die Finanzverwaltung hat sich kürzlich der Meinung im Schrifttum angeschlossen. Es bleiben jedoch noch Fragen offen. Insbesondere bei der Besteuerung der GmbH bleibt zu klären, inwieweit sich Negativzinsen im Rahmen von Darlehensverhältnissen steuerlich bei einer GmbH auswirken.

Rechtsprechung

  • BGH v. 3.2.2015 - II ZB 12/14, Geschäftsführer: Kein Anspruch auf vollständige Löschung des ehemaligen Namens nach Änderung gemäß Transsexuellengesetz, GmbHR 2015, 751-754
  • KG Berlin v. 26.2.2015 - 2 U 60/09, Geschäftsanteil: Bewertung von Grundstücken in einer Abfindungsbilanz nach Einziehung, GmbHR 2015, 754-757
  • BGH v. 20.5.2015 - VII ZB 53/13, GmbH-Prozess: Rechts- und Parteifähigkeit einer vermögenslosen GmbH nach Löschung bei Anhaltspunkten für das Vorhandensein verwertbaren Vermögens, GmbHR 2015, 757-758
  • BFH v. 15.1.2015 - I R 69/12, Gewinnverwendung: Anrechnung niederländischer und dänischer Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer – Schlussurteil zu den EuGH-Urteilen Meilicke I und Meilicke II, GmbHR 2015, 758-766
  • BFH v. 28.1.2015 - I R 70/13, Steuerliches Einlagekonto: Bindung des Gesellschafters an die Feststellungen des steuerlichen Einlagekontos – Änderungsbescheid als rückwirkendes Ereignis, GmbHR 2015, 766-769
  • BFH v. 29.1.2015 - I R 84/12, Körperschaftsteuerguthaben: Erhöhung aufgrund der gesetzlichen Neuregelung im JStG 2010, GmbHR 2015, 770-772
  • BFH v. 21.10.2014 - VIII R 31/12, Verdeckte Gewinnausschüttung: Übernahme der Kaufpreiszahlung für ein vom alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer erworbenes Grundstück durch die GmbH und Folgeänderungen nach § 32a KStG, GmbHR 2015, 772-776
  • BFH v. 21.1.2015 - X R 16/12, Betriebsaufspaltung: Wegfall einer Betriebsaufspaltung durch Übertragung des Besitz- und Betriebsunternehmens unter Nießbrauchsvorbehalt, GmbHR 2015, 776-781
  • FG Baden-Württemberg v. 26.2.2015 - 3 K 1479/13, Gesellschafter: Anwendung des Teilabzugsverbots bei Liquidationsauskehrungen aus dem steuerlichen Einlagekonto, GmbHR 2015, 781-784

GmbHR im Blickpunkt

  • Schmidt, Jessica, Transsexuelle Geschäftsführer: Registerpublizität vs. Persönlichkeitsrecht, GmbHR 2015, R209-R210

Unternehmensrecht

  • Ulrich, Stephan, Pflichtverletzung des AG-Vorstands bei Verkennung der Kompetenzverteilung, GmbHR 2015, R213
  • Ulrich, Stephan, Es bleibt dabei: Schweigen löst keine Rechtsfolgen aus, GmbHR 2015, R213-R214

Steuer- & Bilanzrecht

  • Levedag, Christian, Minderheitsbeteiligung des Kommanditisten von weniger als 10 % an Komplementär-GmbH kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen II, GmbHR 2015, R214-R215
  • Levedag, Christian, Ermittlung eines in den Gewerbeertrag einzubeziehenden Veräußerungsgewinns, GmbHR 2015, R215-R216
  • Levedag, Christian, Forderungserlass nach dem sog. Sanierungserlass – Vorlage an den Großen Senat des BFH, GmbHR 2015, R216

Arbeits- & Sozialrecht

  • Kothe-Heggemann, Claudia, Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung: Nicht immer entsteht Arbeitsverhältnis mit Entleiher, GmbHR 2015, R217
  • Kothe-Heggemann, Claudia, Verbot der Diskriminierung: Entschädigung auch bei Scheinbewerbung?, GmbHR 2015, R217-R219

Europa-Praxis

  • Clausnitzer, Jochen, EU-Patent: Italien gibt Widerstand auf, GmbHR 2015, R219
  • Clausnitzer, Jochen, EU-Parlament fordert besseren Schutz geistigen Eigentums, GmbHR 2015, R219
  • Bittner, Silke, Datenschutz-Grundverordnung: Einigung im Ministerrat erzielt, GmbHR 2015, R219
  • Geberth, Georg, EU-Kommission: Aktionsplan für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung in der EU, GmbHR 2015, R220

Wirtschafts-Praxis

  • Gajo, Marianne, Aktuelle Studie zu Weiterbildungstrends, GmbHR 2015, R220-R221
  • Gajo, Marianne, Rangliste zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit, GmbHR 2015, R221-R222

Zeitschriftenspiegel

  • Gesellschaftsrecht, GmbHR 2015, R222
  • Steuerrecht, GmbHR 2015, R222-R223

Buchbesprechungen

  • Wiese, Tobias, Lutter/Bayer (Hrsg.), Holding-Handbuch, GmbHR 2015, R223

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 08.07.2015 15:30