Heft 20 / 2015

In der aktuellen Ausgabe der GmbHR (Heft 20, Erscheinungstermin: 15. Oktober 2015) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

Binnewies, Burkhard, Praxisprobleme mit dem Einlagekonto (§ 27 KStG), GmbHR 2015, 1065-1072

Für die Kapitalausstattung der Gesellschaft stehen zahlreiche Alternativen zur Verfügung: Eigenkapital, Fremdkapital, Nennkapitalerhöhung mit oder ohne Agio, offene oder verdeckte Einlage. Die Zuführung von Kapital – gleichgültig, in welcher Form – ist in der Regel steuerlich unproblematisch. Auf der Ebene der Gesellschaft ist der Vorgang steuerneutral, beim Gesellschafter erhöhen sich die Anschaffungskosten auf die Beteiligung. Bei der Rückführung nicht mehr benötigten Kapitals an die Gesellschafter hingegen stellt sich die Frage, ob eine steuerneutrale Rückzahlung von Darlehen, eine steuerneutrale Rückzahlung von Einlagen, ein Veräußerungsgewinn oder eine steuerpflichtige Dividende gegeben ist. Insbesondere die Abgrenzung von Einlagenrückzahlung und Dividende führt in der Praxis zu großen Problemen. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG stellt darauf ab, ob eine Auskehrung aus dem steuerlichen Einlagekonto i.S.v. § 27 KStG vorliegt. Zur Bewältigung der Vielzahl von Verwaltungsvorgängen trifft § 27 KStG typisierende Anordnungen in Form von Fiktionen und Fristen. Diese bzw. ihre Verletzung führen in der Praxis oftmals zu ungewollten Steuerfolgen. Eine Sensibilisierung nicht nur der steuerlichen Berater, sondern auch des Gesellschaftsrechtlers, der oftmals sowohl die Kapitalausstattung als auch die Auskehrungen aus der Gesellschaft berät, tut Not.

Kramer, Dirk, Praxisfragen und Gestaltungshinweise zur Nutzung des genehmigten Kapitals bei der GmbH, GmbHR 2015, 1073-1076

Das genehmigte Kapital fristet im GmbH Recht auch sieben Jahre nach seiner Einführung ein Schattendasein. Die Vorteile, die die Schaffung genehmigten Kapitals für die AG seit jeher zu haben scheint, haben die Praxis im Hinblick auf die GmbH bislang augenscheinlich nicht überzeugt. Sofern auf rudimentäre Regelungen zurückgeführte Rechtsunsicherheiten tatsächlich Hinderungsgründe für die Einführung genehmigten Kapitals darstellen, können entsprechende Satzungsgestaltungen diesen begegnen. Tatsächlich bieten gerade die spärlichen Regelungen erheblichen Gestaltungsspielraum und können der Geschäftsführung ein Instrument an die Hand geben, das gerade im Venture-Capital und Private-Equity Bereich praktikabel ist.

Pyszka, Tillmann, Die US-amerikanische LLC mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland, GmbHR 2015, 1077-1086

Aufgrund des Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 29.10.1954 (BGBl. II 1956, 487) ist eine in den USA gegründete Limited Liability Company (“LLC“) auch dann in Deutschland rechtsfähig, wenn sie hier ihren tatsächlichen Verwaltungssitz hat. Die Rechtsform einer US-amerikanischen LLC kann damit auch für ganz überwiegend in Deutschland ausgeübte Tätigkeiten gewählt werden. Im Vergleich zu inländischen Rechtsformen bietet die LLC eine Reihe von Vorteilen, die sie auch für deutsche oder sonstige, nicht in den USA beheimatete Unternehmen interessant macht. So unterliegt eine LLC nicht der unternehmerischen Mitbestimmung und den handelsrechtlichen Prüfungs- und Offenlegungspflichten. Auch steuerlich kann die Rechtsform der LLC vorteilhaft sein. So eröffnet sie in inländischen Konzernstrukturen die Möglichkeit einer ertragsteuerlichen Konsolidierung, die nicht – wie eine Organschaft (§§ 14, 17 KStG) oder das sog. KG-Treuhandmodell – mit einer unbeschränkten Verlust- bzw. Haftungsübernahme durch die Muttergesellschaft einhergeht. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die handels- und gesellschaftsrechtlichen Aspekte, die bei der Verwendung einer US-amerikanischen LLC für Geschäftsaktivitäten in Deutschland relevant sind. Die Besteuerung einer LLC mit Hauptverwaltungssitz in Deutschland wird demnächst in einem weiteren Beitrag in dieser Zeitschrift behandelt.

Rechtsprechung

  • OLG Köln v. 9.7.2015 - 28 Wx 6/15, Publizitätspflicht: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Veröffentlichungspflichten sowie deren Sanktionierung bei Nichterfüllung, GmbHR 2015, 1086-1088
  • OLG Köln v. 4.9.2015 - 28 Wx 18/15, Publizitätspflicht: Keine Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren gegen Sanktionierung der Nichterfüllung, GmbHR 2015, 1088
  • LG Aachen v. 26.5.2015 - 41 O 41/14, Einziehung: Keine subsidiäre Haftung der Gesellschafter für Abfindung nach Zustimmung des betroffenen Gesellschafters oder Insolvenzeröffnung, GmbHR 2015, 1089-1091
  • OLG Düsseldorf v. 27.7.2015 - I-3 Wx 7/14, GmbH & Still: Keine Vorlage einer vollständigen Liste der atypisch stillen Gesellschafter bei Rückabwicklung, GmbHR 2015, 1091-1093
  • OLG Thüringen v. 20.5.2015 - 6 W 506/14, Liquidation: Eintragung der Beendigung der Liquidation und das Erlöschen der Firma im Handelsregister, GmbHR 2015, 1093-1094
  • OLG Brandenburg v. 13.1.2015 - 6 U 195/12, Insolvenz: Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen den Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin wegen Zahlungen trotz bestehender Insolvenzreife, GmbHR 2015, 1094-1096
  • BFH v. 20.5.2015 - I R 17/14, Verdeckte Gewinnausschüttung: Erdienbarkeit einer endgehaltsabhängigen Pensionszusage bei mittelbarer Erhöhung infolge von Gehaltssteigerungen, GmbHR 2015, 1097-1099
  • BFH v. 24.2.2015 - VIII R 50/11, Steuerliches Einlagekonto: Verwendung des steuerlichen Einlagekontos und Bindungswirkung des Feststellungsbescheids, GmbHR 2015, 1099-1100
  • BFH v. 7.5.2015 - VI R 55/14, Geschäftsführer: Verlust einer Darlehensforderung, Aufwendungen zur Tilgung einer Bürgschaftsverpflichtung und Zahlungen auf Lieferantenverbindlichkeiten als Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, GmbHR 2015, 1101-1104
  • BFH v. 15.4.2015 - I R 54/13, Geschäftsanteil: Keine Verfassungswidrigkeit der Steuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile vor Ablauf der Sperrfrist, GmbHR 2015, 1104-1107
  • BFH v. 24.6.2015 - I R 29/14, Außensteuer: Sperrwirkung von Art. IV DBA-Großbritannien 1964 gegenüber Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG a.F. bei Teilwertabschreibung eines unbesichert begebenen Darlehens im Konzern, GmbHR 2015, 1107-1111
  • BFH v. 25.3.2015 - I R 52/13, Kommunale GmbH: Sondervergütungen als kapitalertragsteuerpflichtiger Teil des Gewinns eines Betriebs gewerblicher Art, GmbHR 2015, 1111-1113
  • BFH v. 22.7.2015 - II R 12/14, Erbschaftsteuer: Verbindlichkeiten aus Pflichtteil und Zugewinnausgleich des überlebenden Ehegatten auch bei nach § 13a ErbStG a.F. begünstigtem Erwerb eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft voll abziehbar, GmbHR 2015, 1113-1116
  • FG Düsseldorf v. 19.2.2015 - 16 K 932/12 H(K), Steuerhaftung: Haftung der Organgesellschaft für rückständige Körperschaftsteuern des Organträgers, GmbHR 2015, 1116-1120


GmbHR im Blickpunkt

Kindler, Peter, Neuer Beratungsbedarf für GmbH-Gesellschafter bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge, GmbHR 2015, R305-R306

Unternehmensrecht

Ulrich, Stephan, Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verantwortungszurechnung bei Gesamtrechtsnachfolge und “Nahezu-Identität“, GmbHR 2015, R309

Ulrich, Stephan, Wissenszurechnung im Konzern bei Organidentität, GmbHR 2015, R309-R310

Ulrich, Stephan, Mögliche Neuregelung des Delisting, GmbHR 2015, R310

Ulrich, Stephan, Löschung vermögensloser Gesellschaften auch ohne Finanzamt, GmbHR 2015, R310

Steuer- & Bilanzrecht

Levedag, Christian, Korrektur unangemessener Gewinnverteilung bei der GmbH & atypisch Still, GmbHR 2015, R310-R311

Levedag, Christian, Antrag eines GmbH-Gesellschafters auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens, GmbHR 2015, R311-R312

Arbeits- & Sozialrecht

Kothe-Heggemann, Claudia, Versetzungsrecht des Arbeitgebers: Bedürfnisse des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, GmbHR 2015, R312

Kothe-Heggemann, Claudia, Private Telefonnutzung: Fristlose Kündigung nicht immer gerechtfertigt, GmbHR 2015, R312-R313

Europa-Praxis

Geberth, Georg, US-Kongress: Erneuter Warnbrief an das US-Finanzministerium zu BEPS-Verhandlungen, GmbHR 2015, R313-R314

Wirtschafts-Praxis

Gajo, Marianne, Studie zur deutschen Direktvertriebsbranche, GmbHR 2015, R314-R315

Gajo, Marianne, Gründungsgeschehen im ersten Halbjahr 2015, GmbHR 2015, R315

Zeitschriftenspiegel

Gesellschaftsrecht, GmbHR 2015, R315-R316

Steuerrecht, GmbHR 2015, R316

Buchbesprechungen

Schaumburg, Harald, Prinz/Witt, Steuerliche Organschaft, GmbHR 2015, R316-R318

Tagungshinweis

Neunter Centrale Sommer-Kongress, GmbHR 2015, R318-R319

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 07.10.2015 16:12