Heft 13 / 2016

In der aktuellen Ausgabe der GmbHR (Heft 13, Erscheinungstermin: 1. Juli 2016) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

Seer, Roman, Tritt das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz zum 1.7.2016 wegen Untätigkeit des Gesetzgebers außer Vollzug?, GmbHR 2016, 673-677

Während der Drucklegung dieser Ausgabe ereilte uns die Nachricht, dass sich die Große Koalition nun doch auf einen Kompromiss zur Erbschaft- und Schenkungsteuer geeinigt haben soll. Allerdings wird der Deutsche Bundestag es nicht schaffen, die vom BVerfG in seinem Urteil vom 17.12.2014 – 1 BvL 21/12, GmbHR 2015, 88 vorgegebene Frist für eine Neuregelung des ErbStG einzuhalten, erst recht dann nicht, wenn – was möglich erscheint – der Vermittlungsausschuss angerufen werden sollte (s. auch Wachter, GmbHR 2016, R193 f. – in dieser Ausgabe). Damit stellt sich die Frage nach der Rechtsfolge, falls das Änderungsgesetz erst nach dem 30.6.2016 beschlossen und mit Zustimmung des Bundesrates im BGBl. I verkündet wird. Bereits am 30.3.2016 hatte der Sprecher des BVerfG gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung dazu behauptet, dass die Normen des ErbStG auch nach Ablauf des 30.6.2016 “erst einmal weiter anwendbar“ seien (FAZ v. 31.3.2016, S. 17). Dieser Beitrag fragt, ob diese Aussage richtig ist.

Wollweber, Markus / Ruske, Alexander, Update zu den steuerlichen Folgen der Zwangseinziehung von GmbH-Anteilen, GmbHR 2016, 677-680

Der Beitrag befasst sich mit den einkommensteuerlichen Problemen für den von einer Zwangseinziehung seiner Anteile betroffenen GmbH-Gesellschafter. Anhand der Auseinandersetzung mit dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 4.11.2015 – 1 K 1214/13, GmbHR 2016, 718 – in dieser Ausgabe – werden insbesondere die Fragen besprochen, ob die Einziehung gegen Abfindung als Veräußerung nach § 17 Abs. 1 EStG oder als Teilliquidation nach § 17 Abs. 4 EStG analog anzusehen ist und welche einkommensteuerlichen Folgen eine mögliche Aufteilung der Abfindung bei einer mit der Einziehung einhergehenden Auflösung eines Anstellungsverhältnisses für den ausgeschlossenen Gesellschafters hat.

Ruchatz, Ulrich, Praxisprobleme der Entlastung des Geschäftsführers bei bestehendem D&O-Versicherungsschutz, GmbHR 2016, 681-686

Der Beitrag befasst sich vor dem Hintergrund möglicher Geschäftsführerhaftung mit den Rechtsfolgen und der Auslegung von Entlastungsbeschlüssen der GmbH. Der Verfasser erörtert praxisrelevante Konstellationen, insbesondere im Hinblick auf ausgeschiedene Geschäftsführer. Abschließend werden Interessenlagen der beteiligten Akteure bei bestehendem D&O-Deckungsschutz diskutiert.

Streicher, René, Das Antragsrecht der Notare – eine Möglichkeit, Handelsregisteranmeldungen zu vereinfachen, GmbHR 2016, 686-690

Anmeldungen zum Handelsregister können einen zeitlichen und organisatorischen Aufwand für Unternehmen und ihre Geschäftsführer bedeuten. Gerade bei international agierenden Unternehmen befinden sich die Geschäftsführer, die die Anmeldungen zum Handelsregister bewirken, nicht immer am Sitz der Gesellschaft oder gar in Deutschland. Das teilweise wenig bekannte Antragsrecht der Notare gemäß § 378 Abs. 2 FamFG bietet interessante Möglichkeiten, Handelsregisteranmeldungen zu vereinfachen. So ist es in bestimmten Fällen möglich, auf eine Mitwirkung der Geschäftsführer bei Anmeldungen zum Handelsregister zu verzichten. Der vorliegende Beitrag untersucht die Möglichkeiten und Grenzen des Antragsrechts der Notare anhand einzelner Fälle aus der GmbH-Praxis.

Kornblum, Udo, Bundesweite Rechtstatsachen zum Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (Stand 1.1.2016), GmbHR 2016, 691-701

Der vorliegende Bericht schreibt den des letzten Jahres (GmbHR 2015, 687 ff.) fort, der sich mit dem Jahr 2014 befasste. Damals gab es in sechs – also der Hälfte – der Handelsregisterrubriken Zuwächse, einen Gleichstand (beim VVaG) und nur fünf Abnahmen, jetzt war das entsprechende Verhältnis fünf zu null zu sieben. Bestandsvermehrungen wiesen 2015 lediglich die Rechtsformen KG, EWIV, HRA Juristische Person, GmbH und SE/EA auf, Bestandsminderungen dagegen die Rubriken e.K., OHG, Rechtsform ausländischen Rechts HRA, AG, KGaA, VVaG und Rechtsform ausländischen Rechts HRB. Der größte relative Zuwachs fand abermals bei der SE/EA statt, der kleinste bei der Juristischen Person HRA. Die stärksten Abnahmen waren wiederum bei der Rechtsform ausländischen Rechts HRB zu verzeichnen, die schwächsten bei der KGaA. Sozusagen eine Ebene tiefer gab es bei der britischen Ltd. erneut die stärksten Einbußen, wieder zugunsten der weiterhin stark gewachsenen haftungsbeschränkten UG.

Rechtsprechung

  • BGH v. 26.1.2016 - II ZR 394/13, Haftung des Geschäftsführers: Erstattung von Aus- bzw. Einzahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife, GmbHR 2016, 701-707
  • KG Berlin v. 31.7.2015 - 22 W 45/15, Anmeldung: Keine Abhängigkeit der Eintragung einer Änderung des Unternehmensgegenstands von der Änderung der Firma, GmbHR 2016, 707-708
  • OLG Zweibrücken v. 28.12.2015 - 3 W 127/15, Anmeldung: Aussetzung des Registerverfahrens wegen Anfechtung der Erteilung von Einzelgeschäftsführungsbefugnis an einen Geschäftsführer, GmbHR 2016, 708-709
  • OLG Bremen v. 12.2.2016 - 2 W 9/16, Liquidation: Keine Bestellung eines Nachtragsliquidators für eine wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöschte GmbH von Amts wegen, GmbHR 2016, 709-710
  • BGH v. 14.4.2016 - IX ZR 161/15, Insolvenz: Keine notwendige Aufrechterhaltung einer zugunsten des Geschäftsführers abgeschlossenen Haftpflichtversicherung durch Insolvenzverwalter, GmbHR 2016, 710-712
  • BFH v. 2.2.2016 - I R 21/14, Körperschaftsteuer: Realisierung des Körperschaftsteuerguthabens im Rahmen einer Liquidation, GmbHR 2016, 713-717
  • BFH v. 28.1.2016 - I R 15/15, Gewerbesteuer: Negative Hinzurechnung der Verlustübernahme eines stillen Gesellschafters, GmbHR 2016, 717-718
  • FG Rheinland-Pfalz v. 4.11.2015 - 1 K 1214/13, Geschäftsanteil: Besteuerung eines Verlusts aus der Einziehung von GmbH-Anteilen, GmbHR 2016, 718-722
  • BFH v. 21.1.2016 - I R 49/14, Doppelbesteuerung: Besteuerung von Sonderbetriebseinnahmen (hier Dividenden aus Sonderbetriebsvermögen II) nach Maßgabe des DBA-Spanien 1966 und der Rückfallregelung in § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 1 EStG 2002 i.d.F. des JStG 2007, GmbHR 2016, 723-728

GmbHR im Blickpunkt

Wachter, Thomas, Welches ErbStG gilt seit dem 1.7.2016?, GmbHR 2016, R193-R194

Unternehmensrecht

Ulrich, Stephan, Prokurist kann Änderung der inländischen Geschäftsanschrift nicht anmelden, GmbHR 2016, R197

Ulrich, Stephan, Betrag der GmbH-Gründungskosten muss in der Satzung exakt genannt werden, GmbHR 2016, R197-R198

Steuer- & Bilanzrecht

Levedag, Christian, Vorsteuerabzug bei Einwerbung von Kapital für einen Beteiligungserwerb, GmbHR 2016, R198-R200

Levedag, Christian, Änderung des Anwendungserlasses zu § 153 AO, GmbHR 2016, R200

Arbeits- & Sozialrecht

Kothe-Heggemann, Claudia, Mindestlohn: Kann Urlaubs- und Weihnachtsgeld berücksichtigt werden?, GmbHR 2016, R201

Kothe-Heggemann, Claudia, Kettenbefristung: Kein Rechtsmissbrauch, wenn Zeiten Arbeitnehmer-Qualifizierung dienten, GmbHR 2016, R201-R202

Europa-Praxis

Faber, Gerd / Forster, Doris, EU-Kommission: Überwachung von Einfuhren bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse, GmbHR 2016, R202

Möhlenkamp, Karen / Kapff, Bertil, GZD: Steuerentlastung für thermische Abfall- und Abluftbehandlung trotz einschränkender EuGH-Rechtsprechung, GmbHR 2016, R202-R204

Wirtschafts-Praxis

Gajo, Marianne, Mittelstandsbericht der Volks- und Raiffeisenbanken, GmbHR 2016, R204-R206

Zeitschriftenspiegel

Gesellschaftsrecht, GmbHR 2016, R206

Steuerrecht, GmbHR 2016, R206

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 23.06.2016 15:19