Heft 14 / 2016

In der aktuellen Ausgabe der GmbHR (Heft 14, Erscheinungstermin: 15. Juli 2016) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

Beuthien, Volker, Wofür ist bei einer Kapitalherabsetzung Sicherheit zu leisten?, GmbHR 2016, 729-732

In Frage steht, ob die Gläubiger durch die Sicherheitsleistung so zu stellen sind, wie wenn bereits erfüllt worden wäre oder nur so, wie wenn die Gesellschaft das Kapital nicht herabgesetzt hätte. Das ist wesentlich für die Höhe der ihnen zu gewährenden Sicherheit.

Schumacher, Antje, Der Wechsel in die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB), GmbHR 2016, 732-737

Maßgebliche Triebfeder des Gesetzgebers zur Einführung der PartG mbB im Jahre 2013 (zum “dritten Geburtstag“ s. Römermann, GmbHR 2016, R209 f. – in dieser Ausgabe) war die Prämisse, dass damit eine Stärkung des deutschen Gesellschaftsrechts – insbesondere durch Schaffung einer konkurrenzfähigen Alternative zur englischen Limited Liability Partnership – verbunden sein sollte. In der praktischen Umsetzung hat dies zur Konsequenz, dass – soweit kein Fall der Neugründung vorliegt – bereits bestehende Anwaltsgesellschaften “umgewandelt“ werden müssen. Nach einem einleitenden Überblick über die statistische Verteilung der Sozietätsformen im Zusammenhang mit der PartG mbB (dazu unter I.) soll deshalb der Weg in die neue Organisationsform beschrieben und die Bedeutung von sog. “Altverbindlichkeiten“ aufgezeigt werden (dazu unter II.). Im Anschluss daran wird die Relevanz von Forderungen außerhalb des Anwaltvertrags beleuchtet und geklärt, ob auch diese vom Haftungsausschluss des § 8 Abs. 4 PartGG erfasst sind (dazu unter III.).

Wachter, Thomas, Grenzüberschreitender Herein-Formwechsel in die deutsche GmbH, GmbHR 2016, 738-741

Der EuGH hat die Zulässigkeit eines grenzüberschreitenden Formwechsels bereits im Jahr 2012 anerkannt. Gleichwohl fehlt es bis heute an entsprechenden Ausführungsvorschriften. Das Berliner Kammergericht hat jetzt entschieden, dass die Vorschriften für den innerstaatlichen Formwechsel auf einen grenzüberschreitenden Formwechsel entsprechende Anwendung finden. Dies erleichtert die Umsetzung solcher Umstrukturierungen in der Praxis ganz erheblich. Damit entfällt insbesondere die Notwendigkeit der vorherigen Aufstellung eines Umwandlungsplans und dessen amtliche Bekanntmachung. Der grenzüberschreitende Formwechsel ist damit auch für kleine und mittlere Unternehmen eine attraktive Möglichkeit der Umstrukturierung.

Schiffer, K. Jan / Pruns, Matthias, Vor ihrer staatlichen Anerkennung ist die rechtsfähige Stiftung ein Nichts!, GmbHR 2016, 742-745

Lange Zeit war es umstritten, ob eine Stiftung im Zeitraum zwischen der Stellung des Antrags auf Anerkennung bei der zuständigen Stiftungsbehörde und der Anerkennung als rechtsfähig durch die Stiftungsbehörde als teilrechtsfähige “Vorstiftung“ existiert. Insbesondere stellte sich die Frage, ob der noch nicht anerkannten Stiftung in diesem Stadium bereits wirksam Vermögen zugewendet werden könne und ob sie steuerrechtsfähig sei. Der BFH hat das mit Urteil vom 11.2.2015 verneint (BFH v. 11.2.2015 – X R 36/11, DStRE 2015, 715). Gleichwohl wird die Diskussion insbesondere zur vermeintlichen Steuerrechtsfähigkeit einer angeblichen Vorstiftung von einigen Befürwortern dieses Gedankens fortgesetzt. Das wird von den Autoren zum Anlass genommen, die für eine Vorstiftung vorgebrachten Argumente noch einmal (s. schon Schiffer/Pruns, BB 2015, 1756 ff.) einer kritischen rechtlichen Analyse zu unterziehen.

Autenrieth, Karlheinz, Werdende Stiftung vor staatlicher Anerkennung ist steuerlich wie eine unselbständige Stiftung zu behandeln, GmbHR 2016, 745-748

Man könnte geneigt sein, den Streit um die rechtliche Qualifikation der werdenden rechtsfähigen Stiftung mit dem Satz zu umschreiben: “Also schloss er messerscharf, was nicht sein kann auch nicht sein darf.“ Schiffer/Pruns gelangen in ihrem vorstehend abgedruckten Beitrag zu dem Ergebnis, eine noch nicht anerkannte Stiftung sei rechtlich ein Nichts. Demgegenüber verbleibt Autenrieth bei seiner Ansicht, dass bei konkreter Vermögenswidmung, dauerhafter Zweckorientierung und hinreichender Vermögenstrennung das Rechtsgebilde der werdenden Stiftung zumindest steuerrechtlich wie eine unselbständige Stiftung behandelt werden muss.

Brühl, Manuel, Gedanken zur Reichweite der materiellen Bindungswirkung nach § 20 Abs. 3 S. 1 UmwStG 2006, GmbHR 2016, 748-754

Mit seinem Urteil vom 30.9.2015 – I R 77/13 hat der I. Senat des BFH seine Rechtsprechung zu § 20 Abs. 4 UmwStG a.F. für das UmwStG i.d.F. des SEStEG (in casu für einen qualifizierten Anteilstausch nach § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG) übernommen. Das überrascht nicht. Nach der Vorstellung dieses Urteils wird hier der Inhalt der sog. materiellen Bindungswirkung beschrieben und werden die Grenzen dieser Bindungswirkung aufgezeigt. Auf dieser Grundlage findet die Senatsrechtsprechung in der Revision I R 77/13 Zustimmung. Schließlich soll der Beitrag veranschaulichen, dass die Effektivität des Rechtsschutzes jedenfalls de lege ferenda gesteigert werden sollte.

Rechtsprechung

  • BGH v. 10.5.2016 - II ZR 342/14, Gesellschafter: Persönliche Haftung für den Abfindungsanspruch des ausgeschiedenen Gesellschafters nach Einziehung seines Geschäftsanteils, GmbHR 2016, 754-759
  • BGH v. 12.4.2016 - II ZR 275/14, Gesellschafterbeschluss: Zustimmungspflicht eines Gesellschafters zu Beschlussanträgen aufgrund der Treuepflicht, GmbHR 2016, 759-763
  • KG Berlin v. 21.3.2016 - 22 W 64/15, Umwandlung: Grenzüberschreitender Formwechsel einer französischen GmbH in eine deutsche GmbH, GmbHR 2016, 763-765
  • OLG Düsseldorf v. 17.12.2015 - I-12 U 13/15, Insolvenz: Anfechtung des Verzichts eines Gesellschaftsgläubigers auf eine Gesellschaftersicherheit, GmbHR 2016, 765-768
  • BFH v. 6.4.2016 - V R 6/14, Holding: Zum Vorsteuerabzug bei Einwerbung von Kapital für einen Beteiligungserwerb, GmbHR 2016, 768-772
  • BFH v. 28.1.2016 - I R 70/14, Verdeckte Gewinnausschüttung: Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei upstream-Darlehen, GmbHR 2016, 772-775
  • BFH v. 30.9.2015 - I R 77/13, Umwandlung: Klage der aufnehmenden Gesellschaft gegen zu hohen Wertansatz der getauschten Beteiligung bei Anteilstausch, GmbHR 2016, 775-776
  • BFH v. 27.1.2016 - X R 31/11, Einbringung: Keine Ansparabschreibung nach Einbringung eines Betriebs zum Buchwert in eine Personengesellschaft, GmbHR 2016, 776-778
  • BFH v. 9.3.2016 - I R 66/14, Organschaft: Auskunftsgebühr bei doppelter Antragstellung im Organschaftsfall, GmbHR 2016, 778-780
  • BFH v. 18.2.2016 - V R 60/13, Gemeinnützige Stiftung: Steuerfreiheit der Beteiligungserträge gemeinnütziger Körperschaften aus gewerblich geprägten Personengesellschaften, GmbHR 2016, 780-782
  • BFH v. 21.1.2016 - I R 22/14, Außensteuer: Namensnutzung im Konzern, GmbHR 2016, 782-784

GmbHR im Blickpunkt

Römermann, Volker, Marginalien geklärt, Grundfragen völlig offen: Die PartG mbB wird drei Jahre alt, GmbHR 2016, R209-R210

Unternehmensrecht

Ulrich, Stephan, Schweigepflicht des Aufsichtsrats wichtiger als Wissenszurechnung, GmbHR 2016, R213

Ulrich, Stephan, Marktmanipulation bei Wertpapierhandel: “Sonstige Täuschungshandlung“ entspricht Bestimmtheitsgebot, GmbHR 2016, R213-R214

Steuer- & Bilanzrecht

Schiffers, Joachim, Herstellungskosten: Steuerliches Einbeziehungswahlrecht nun gesetzlich geregelt, GmbHR 2016, R214-R215

Levedag, Christian, Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung des § 15 Abs. 4 EStG verfassungsmäßig, GmbHR 2016, R215-R216

Levedag, Christian, Einräumung der Verwertungsbefugnis an Grundstücken bei Begründung eines CTA, GmbHR 2016, R216-R217

Arbeits- & Sozialrecht

Kothe-Heggemann, Claudia, Kur ist nicht gleich Kur – Entgeltfortzahlung während einer ambulanten Kur, GmbHR 2016, R217

Kothe-Heggemann, Claudia, Reinigung von Arbeitskleidung: Hygienekleidung hat der Arbeitgeber zu reinigen, GmbHR 2016, R217-R218

Figge, Gustav, Elterngeld für den Gesellschafter einer OHG, GmbHR 2016, R218

Europa-Praxis

Geberth, Silvia, Evaluierung von 10 Jahren IFRS-Anwendung in der EU, GmbHR 2016, R218-R221

Wirtschafts-Praxis

Gajo, Marianne, Größte Arbeitgeber der digitalen Wirtschaft, GmbHR 2016, R221-R222

Gajo, Marianne, Etablierung von Lean Management in deutschen Unternehmen, GmbHR 2016, R222

Gajo, Marianne, Fischerzeugung in Deutschland 2015, GmbHR 2016, R222-R223

Zeitschriftenspiegel

Gesellschaftsrecht, GmbHR 2016, R223

Steuerrecht, GmbHR 2016, R223

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 06.07.2016 15:20