BMF-Schreiben

Beteiligung juristischer Personen des öffentlichen Rechts an Personengesellschaften

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 21.6.2017 ein Schreiben zur Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft (- IV C 2 - S 2706/14/10001 - DOK 2017/0543913 -) veröffentlicht. Grund dafür war ein BFH-Urteil vom 25.3.2015 (Az.: I R 52/13), wonach die Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (jPöR) an einer Mitunternehmerschaft zu einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) führt.

Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt bei Beteiligung einer jPöR an einer Personengesellschaft in Ergänzung des BMF-Schreibens vom 8.2.2016 (BStBl I S. 237):

JPöR sind nur mit ihren BgA jeweils unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG). Aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft resultiert losgelöst von der Einkünftequalifikation im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung auf Ebene der Personengesellschaft bei der beteiligten jPöR auf Grund des § 4 KStG nur ein BgA, soweit die Einkünfte der Personengesellschaft nicht vermögensverwaltend oder land- und forstwirtschaftlich sind. Dies gilt unabhängig von der Rechtsform der Personengesellschaft. Auch der Umstand, dass an der Personengesellschaft nur jPöR beteiligt sind, hat hierauf keinen Einfluss (vgl. BFH-Urteil I R 25/81 v. 9.5.1984). Ein solcher BgA liegt losgelöst davon vor, ob die für die Merkmale der wirtschaftlichen Selbständigkeit einerseits und des wirtschaftlichen Gewichts andererseits geltenden Umsatzgrenzen des R 4.1 Abs. 4 und 5 KStR erfüllt sind.

Linkhinweise:

Für das auf den Webseiten des BMF veröffentlichte ausführliche BMF-Schreiben klicken Sie bitte hier (pdf-Format).


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 29.06.2017 11:38
Quelle: BMF online

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