Aktuell in der GmbHR

Haftungsfreistellung und Entlastung des Geschäftsführers bei der GmbH & Co. KG (Schneider, GmbHR 2017, 680)

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit einer für die Praxis bedeutsamen Frage, nämlich der Haftungsfreistellung und der Entlastung des Geschäftsführers bei der GmbH & Co. KG. Rechtsprechung findet sich dazu wenig, obwohl die Auswirkungen für den Geschäftsführer weitreichend sind. Geklärt werden soll insbesondere, ob die Haftungsfreistellung bei der GmbH zugleich zur Haftungsfreistellung bei der KG führt und ob zur Präklusionswirkung der Entlastung ein Beschluss der Gesellschafter der GmbH genügt, oder ob es auch eines Beschlusses der Gesellschafter der KG bedarf.

  1. Die Fragestellung
  2. Die Ausgangslage
  3. Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH
  4. Die Haftung der GmbH und ihrer Geschäftsführer gegenüber der KG
    1. Organschaftliche Sonderrechtsbeziehung
    2. Der Maßstab der Unternehmensleitung
  5. Die Haftungsfreistellung im Verhältnis zur GmbH
  6. Die Haftungsfreistellung im Verhältnis zur KG
  7. Die Entlastung des Geschäftsführers bei der GmbH
  8. Die Entlastung des Geschäftsführers der GmbH & Co. KG
    1. Der Meinungsstand
    2. Entlastung durch GmbH-Gesellschafter genügt
  9. Zusammenfassung der Ergebnisse

I. Die Fragestellung
Rechtsprechung und Lehre haben sich vielfach mit den Pflichten und der Haftung des Geschäftsführers der GmbH & Co. KG beschäftigt. Da sollte man meinen, alle Fragen seien geklärt. Dem sei nichts hinzuzufügen. Das Gegenteil ist der Fall. Vieles ist streitig, vieles irrlichtert, vieles ist nicht geklärt. Geht man davon aus, dass unter bestimmten Voraussetzungen dem Geschäftsführer der GmbH auch Leitungspflichten gegenüber der KG obliegen, so stellt sich die Frage, was Maßstab dieser Pflichten ist, ob der Geschäftsführer Weisungen der GmbH-Gesellschafter zu Leitungsmaßnahmen bei der KG folgen muss, wenn sie dem Interesse der KG widersprechen, ob entsprechende Weisungen gleichwohl haftungsbefreiend wirken und zu fragen ist, auf welche Weise eine Haftungsmilderung oder gar Haftungsfreistellung zugunsten des Geschäftsführers vereinbart werden kann. Welche Wirkung hat eine Entlastung des Geschäftsführers der GmbH im Verhältnis zur KG? Bedarf es zur Haftungsfreistellung gegenüber der KG auch der Entlastung oder einer entsprechenden Erklärung bei der KG?

Diesen Fragen soll im Folgenden nachgegangen werden. Die Überlegungen sind Hans-Joachim Priester gewidmet, in Erinnerung an viele, gelegentlich kontroverse, aber immer gute Diskussionen und in herzlicher Dankbarkeit für eine höchst erfreuliche gemeinsame Zeit.

II. Die Ausgangslage
Die GmbH & Co. KG kommt in unterschiedlichen Erscheinungen vor, als Individualgesellschaft und als Publikumsgesellschaft, als gesellschafteridentische GmbH & Co. KG und als GmbH & Co. KG, bei der die Gesellschafter nicht identisch sind, als doppelstöckige GmbH & Co. KG und als Einheitsgesellschaft.  Kurzum, „die“ GmbH & Co. KG gibt es nicht. Und für die weiteren Überlegungen von Bedeutung ist die GmbH, deren alleinige oder wesentliche Aufgabe in der Leitung der KG besteht.

III. Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH
Dem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH obliegen im Verhältnis zur GmbH Leitungs- und Loyalitätspflichten. Er leitet das Unternehmen der GmbH und weil die GmbH die Aufgabe hat, die KG zu leiten, gehört zu den Aufgaben des Geschäftsführers auch die Leitung der KG. Er darf keine § 30 GmbHG widersprechende Zahlung ...


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.07.2017 11:23

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