BMF, Schreiben vom 17.7.2017, IV C 1 - S 2252/15/10030 :005

BMF-Schreiben zu Cum/Cum-Transaktionen

Am 17.7.2017 hat das Bundesministerium der Finanzen unter Bezugnahme auf das BMF-Schreiben vom 11.11.2016 (BStBl. 2016 I, 1324) ein Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Cum/Cum-Transaktionen veröffentlicht.

Hierin erläutert das BMF die Bedeutung von Cum/Cum-Transaktionen und zeigt die materiell-rechtliche Ausgangsituation sowie die Grundsätze der materiell-rechtlichen Beurteilung von Cum/Cum-Transaktionen auf. Beispielhaft werden mögliche Cum/Cum-Gestaltungen und ihre steuerlichen Folgen behandelt. Das BMF stellt klar, dass das Schreiben die Anwendung von § 36a EStG unberührt lässt.

Den Volltext des Schreibens finden Sie hier: http://bit.ly/2vcK9TF


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 18.07.2017 10:20
Quelle: Bundesfinanzministerium.de

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