9. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung beschlossen

Vor dem Hintergrund der gestiegenen Zahl der Unternehmenserwerbe und deren zunehmender Komplexität hat das Bundeskabinett Mitte Juli die 9. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung beschlossen.

Mit der Verordnung werden die Modalitäten des Prüfverfahrens bei Unternehmenserwerben an die gestiegenen Anforderungen angepasst. So wurde der Umfang der sektorspezifischen Prüfung erweitert und bestimmte kritische Infrastrukturen aufgenommen.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 01.08.2017 14:57
Quelle: BMWi online

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