BaFin

Neufassung der MaRisk

Die BaFin hat mit Rundschreiben 09/2017 (BA) vom 27.10.2017 die neu gefassten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) veröffentlicht.

Die BaFin und die Deutsche Bundesbank haben die MaRisk an neue europäische und internationale Vorgaben angepasst.Zudem sind Erfahrungen in die Novelle eingeflossen, die BaFin und Deutsche Bundesbank bei der täglichen Aufsicht und bei Prüfungen gemacht haben. Wesentliche Neuerungen betreffen die Bereiche Datenaggregation und Risikoberichterstattung, Risikokultur und Auslagerung.
Die überarbeitete Fassung, welche seit dem 27.10.2017 in Kraft ist, finden Sie hier.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.11.2017 14:49
Quelle: BaFin

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