Bochmann, GmbHR 2018, 289

"Kein Durchgriff auf Komplementär-Geschäftsführer in der GmbH & Co. KG per actio pro socio" - Bochmann zu BGH v. 19.12.2017 - II ZR 255/16

Am 19.12.2017 hat der BGH (II ZR 255/16, GmbHR 2018, 308) mit bemerkenswert knapper und apodiktischer Begründung entschieden, den Kommanditisten einer GmbH & Co. KG sei es verwehrt, den Geschäftsführer der Komplementärin wegen der Verletzung von Geschäftsführungspflichten im Wege der actio pro socio zugunsten der GmbH & Co. KG in Anspruch zu nehmen; es handele sich um Ansprüche gegen einen "Dritten", die von der actio pro socio nach herrschender Ansicht gerade nicht erfasst seien. Mit Blick auf den auch höchstrichterlich gesicherten Erkenntnisstand zu den materiell-rechtlichen Haftungsverhältnissen in der GmbH & Co. KG fordert dieses Urteil jedoch zu Kritik heraus.

Lesen Sie die ausführliche Auseinandersetzung mit besagter Entscheidung von Dr. Christian Bochmann in GmbHR 2018, 289. Frei abrufbar für Abonnenten oder im Rahmen eines dreimonatigen Schnupperabos.

 

 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.03.2018 15:54
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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