Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 21)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BAG 21.1.2019, 9 AZB 23/18
Fremdgeschäftsführer einer GmbH als arbeitgeberähnliche Person

Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH nimmt Arbeitgeberfunktionen wahr und ist deshalb keine arbeitnehmerähnliche, sondern eine arbeitgeberähnliche Person.
(amtl.)


OLG Köln 27.2.2019, 18 W 53/17
Wertberechnung im Klagezulassungsverfahren nach § 148 AktG

Die grundsätzliche Beschränkung des Wertes auf 10 % des Grundkapitals steht einer vollständigen Berücksichtigung des wirtschaftlichen Interesses der Parteien auch dann entgegen, wenn die Bedeutung der Sache für beide Parteien besonders hoch ist. In diesen Fällen kann aber eine Vervielfachung des sich nach der Beschränkung es Wertes auf 10 % des Grundkapitals ergebenden Wertes gerechtfertigt sein.
(amtl.)


OLG Köln 19.10.2018, 18 W 53/17
Klagezulassungsverfahren nach § 148 AktG, Eintrittsrecht der Gesellschaft

1. Eine Klagezulassung nach § 148 AktG setzt die schlüssige Darlegung der tatbestandlichen Voraussetzungen des zu verfolgenden Schadensersatzanspruchs sowie das Vorliegen von Tatsachen voraus, die den Verdacht rechtfertigen, dass der Gesellschaft tatsächlich durch die fragliche Verhaltensweise ein Schaden entstanden ist. Die schädigende Verhaltensweise und der Schaden der Gesellschaft müssen nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich erscheinen.

2. Das Eintrittsrecht der Gesellschaft aufgrund des § 88 Abs. 2 Satz 2 AktG kann nicht im Verfahren der Klagezulassung nach § 148 AktG durchgesetzt werden.
(nicht amtl.)


BFH 5.12.2018, I E 9/18
Streitwert einer Klage auf Feststellung der Einlagenrückgewähr

Der Streitwert einer Klage auf gesonderte Feststellung der Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 Satz 3 KStG ist dann, wenn es sich bei der Empfängerin der Ausschüttung um eine Körperschaft handelt, auf die § 8b Abs. 1 Satz 1 KStG anwendbar ist, mit 0,5 % des streitigen Betrages der in der Ausschüttung enthaltenen Einlagenrückgewähr zu bemessen.
(amtl.)


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.05.2019 11:58
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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