Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 14)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

EuGH 12.12.2019, C-435/18 – Aufzugskartell
Ersatz mittelbarer Schäden eines Kartells, Auslegung von Art. 101 AEUV

Art. 101 AEUV ist dahin auszulegen, dass Personen, die nicht als Anbieter oder Nachfrager auf dem von einem Kartell betroffenen Markt tätig sind, sondern Subventionen in Form von Förderdarlehen an Abnehmer der auf diesem Markt angebotenen Produkte gewährt haben, verlangen können, dass Unternehmen, die an dem Kartell teilgenommen haben, zum Ersatz des Schadens verurteilt werden, den die betreffenden Personen erlitten haben, weil der Betrag der Subventionen höher war, als er ohne das Kartell gewesen wäre, so dass sie den Differenzbetrag nicht für andere gewinnbringendere Zwecke verwenden konnten.
(amtl.)


OLG München 4.12.2019, 7 U 2464/18
Fristlose Kündigung des Dienstvertrages mit einem Vorstandsmitglied

1. Der Dienstvertrag mit einem Vorstandsmitglied kann fristlos gekündigt werden, wenn die Fortsetzung des Vertrages für die Gesellschaft nicht mehr zumutbar ist, insb. wegen der von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden Zerstörung des wechselseitigen Vertrauens zwischen den Parteien.

2. Kündigungsgründe können grundsätzlich im Rechtsstreit auch nachgeschoben werden. Bei befristeten Dienstverträgen gilt dies indessen nur bis zu dem Zeitpunkt des vertraglich vorgesehenen Endes des Vertrages; erst nach diesem Zeitpunkt bekannt gewordene Umstände vermögen eine fristlose Kündigung nicht mehr nachträglich zu rechtfertigen.
(alle nicht amtl.)


OLG Hamm 19.8.2019, 8 W 6/19
Nebenintervention der Haftpflichtversicherung in einem Rechtsstreit gegen Verwaltungsmitglieder der AG

Aufgrund der Bindungswirkung der Entscheidung im Haftpflichtprozess gegen Mitglieder der Verwaltung einer AG für den etwaigen Deckungsprozess gegen die D&O-Versicherung besteht für diese ein rechtliches Interesse an dem Ausgang des Haftpflichtprozesses gegen die Verwaltungsmitglieder der AG, so dass sie zur Nebenintervention berechtigt ist.
(amtl.)


BFH 27.11.2019, V R 23/19 (V R 62/17)
Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern

1. Trägt das Mitglied eines Aufsichtsrats aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko, ist es entgegen bisheriger Rechtsprechung nicht als Unternehmer tätig.

2. Ist eine Gutschrift nicht über eine Leistung eines Unternehmers ausgestellt, steht sie einer Rechnung nicht gleich und kann keine Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG begründen.
(alle amtl.)


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 31.03.2020 12:20
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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