Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 22)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BGH 11.2.2020, II ZR 427/18
Haftung eines GmbH & Co. KG-Geschäftsführers für Masseschmälerungen nach Eintritt der Insolvenzreife; Einziehung einer Vorauszahlung auf debitorisches Konto

1. Die Einziehung einer Vorauszahlung auf ein debitorisches Konto führt unabhängig davon, ob die auf Vorauszahlung gerichtete Forderung der Gesellschaft zugunsten der Gläubiger hätte verwertet werden können, zu einer Masseschmälerung.

2. Bezieht sich eine durch Insolvenzanfechtung erreichte Rückzahlung nicht auf einzelne Gutschriften, sondern auf die Saldodifferenz in einem bestimmten Zeitraum, werden die in die Saldodifferenz einfließenden Gutschriften im Verhältnis der Saldodifferenz zur Gesamtsumme der Gutschriften, mithin zum selben Anteil ausgeglichen, wenn die Differenz die Summe der Gutschriften nicht erreicht.
(alle amtl.)


OLG Frankfurt 29.1.2020, 23 U 46/19
Hinterziehung von Sozialversicherungsabgaben

Schadenersatz wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsabgaben.
(amtl.)


EuGH 30.1.2020, C 156/17
Besteuerung von Dividenden, die an Aktienfonds in anderen Mitgliedstaaten ausgeschüttet werden

1. Art. 63 AEUV ist dahin auszulegen, dass er der Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, nach der einem gebietsfremden Investmentfonds keine Erstattung der Dividendensteuer gewährt wird, die auf Dividenden einbehalten wurde, die er von in diesem Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaften bezogen hat, weil er nicht nachweist, dass seine Anteilsinhaber oder Beteiligten die in dieser Regelung festgelegten Voraussetzungen erfüllen, sofern diese Voraussetzungen nicht de facto gebietsfremde Investmentfonds benachteiligen und die Steuerbehörden verlangen, dass das Vorliegen dieser Voraussetzungen auch von gebietsansässigen Investmentfonds nachgewiesen wird, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.

2. Art. 63 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, wonach einem gebietsfremden Investmentfonds keine Erstattung der in diesem Mitgliedstaat entrichteten Dividendensteuer gewährt wird, weil er nicht die dafür vorgesehenen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, d.h. er seine Anlageerträge nicht jährlich spätestens innerhalb von acht Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs vollständig an seine Anteilsinhaber oder Beteiligten ausschüttet, wenn in seinem Sitzmitgliedstaat seine nicht ausgeschütteten Anlageerträge als ausgeschüttet gelten oder bei den Anteilsinhabern oder Beteiligten in die Besteuerung durch diesen Mitgliedstaat einbezogen werden, als ob der Gewinn ausgeschüttet worden wäre und sich ein solcher Fonds im Hinblick auf das mit diesen Voraussetzungen verfolgte Ziel in vergleichbarer Lage befindet wie ein gebietsansässiger Fonds, dem diese Steuer erstattet wird, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.
(alle amtl.)


LG München I 13.2.2020, 5HK O 2393/19
Vorstandsbestellung ohne Vertretungsmacht, Vertretung der AG

1. Die Vorschriften der §§ 177 ff. BGB finden auf die gesetzliche oder organschaftliche Vertretung Anwendung.

2. Fehlt für den Abschluss eines Vorstandsdienstvertrages der Beschluss des Aufsichtsrates, so handelt der Aufsichtsratsvorsitzende als Vertreter ohne Vertretungsmacht, wenn er einen entsprechenden Vertrag abschließt.

3. Der Vertragspartner darf grundsätzlich auf die behauptete Vertretungsmacht vertrauen, ohne zu Nachforschungen über deren Bestand und Umfang verpflichtet zu sein.

4. Nimmt der Vorstandsdienstvertrag auf die Bestellung zum Organ Bezug, ohne dass ein Beschlussdatum angegeben ist, trifft das potentielle Vorstandsmitglied indes eine Nachforschungsobliegenheit. Bei deren Verletzung ist ein Schadensersatzanspruch aus § 179 Abs. 3 BGB ausgeschlossen.
(alle amtl.)


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.05.2020 10:45
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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