Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 9.5.2019 eine neue Fassung des Kodex beschlossen. Der neue Kodex wird erst nach Inkrafttreten des ARUG II beim BMJV zur Veröffentlichung eingereicht. So können möglicherweise notwendige Anpassungen an die endgültige neue Fassung des AktG durch das ARUG II nachvollzogen werden. Der neue Kodex wird mit der dann folgenden Veröffentlichung durch das Ministerium im elektronischen Bundesanzeiger in Kraft treten und damit den bis dahin gültigen Kodex in der Fassung vom 7.2.2017 ablösen.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.05.2019 11:08
Schleswig-Holsteinisches OLG v. 3.5.2019 - 9 U 83/18
Die Hamburg Commercial Bank AG durfte die H. Versicherung AG in den Geschäftsjahren 2012 und 2014 an ihrem Verlust beteiligen und den Buchwert der stillen Beteiligung der H. Versicherung AG herabsetzen.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.05.2019 11:02
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat am 9.5.2019 die Fusion zwischen den beiden Buchhandelsketten Thalia und Mayersche Buchhandlung freigegeben. Zusammen betreiben die beiden Buchhandelsketten 288 Buchhandlungen in Deutschland.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.05.2019 12:30
BGH v. 22.1.2019 - II ZR 143/17
Das Recht des einzelnen Gesellschafters, im Wege der actio pro socio, also die gerichtliche Geltendmachung der Gesellschaft zustehender Sozialansprüche durch einen einzelnen Gesellschafter, gegen einen Mitgesellschafter vorzugehen, ist beschränkt durch die Grundsätze der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht und kann sich als rechtsmissbräuchlich darstellen.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.05.2019 11:59
BGH v. 26.3.2019 - II ZR 413/18
Die vorformulierte Klausel in einem Kaufvertrag über einen Kommanditanteil an einer Fondsgesellschaft "Für Umstände, die die Kommanditistenhaftung vor dem Stichtag begründen, steht der Verkäufer ein, für Umstände, die die Kommanditistenhaftung ab dem Stichtag begründen, steht der Käufer ein. Die Parteien stellen sich insoweit wechselseitig frei." ist nicht klar und verständlich. Sie ist deshalb gem. § 307 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Satz 1 BGB unwirksam.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.05.2019 11:45
Schleswig-Holsteinisches OLG v. 10.4.2019 - 9 U 100/18
Dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der HSV Handball Betriebsgesellschaft mbH & Co KG steht gegen ihren ehemaligen Mäzen kein Anspruch auf Schadensersatz i.H.v. gut 1,6 Mio. Euro wegen des Verstoßes gegen eine Liquiditätszusage zu.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.04.2019 10:10
OLG Köln v. 10.4.2019 - 13 U 231/17 u.a.
Das OLG Köln hat mit Zwischenurteil entschieden, dass ein von Klägerseite im Verfahren um die Übernahme der Postbank als Zeuge benannter ehemaliger Vorstand der Deutschen Bank ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht hat und nicht als Zeuge auszusagen braucht. Bei dem Gegenstand der beabsichtigten Beweisaufnahme und bei im Rahmen einer Strafanzeige ebenfalls erhobenen strafrechtlichen Vorwürfen handelt es sich um denselben Gegenstand.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.04.2019 10:03
KG Berlin v. 18.3.2019 - 23 U 49/17
Der Umstand, dass der Erläuterungsteil eines Verkaufsprospektes - systemwidrig im Kapitel über die Haftung der Anleger - nicht alle Fallgestaltungen erwähnt, in denen nach dem ebenfalls im Verkaufsprospekt abgedruckten Gesellschaftsvertrag eine Verpflichtung der Anleger zur Rückzahlung von vorab getätigten Auszahlungen (Entnahmen) an die Fondsgesellschaft besteht, stellt keinen Prospektfehler dar. Die Formulierung “falls durch unvorhergesehene Umstände ein Liquiditätsbedarf der Gesellschaft entstehen sollte” umschreibt eine solche Fallgestaltung hinreichend bestimmt.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.04.2019 09:22
OLG Köln v. 26.3.2019 - 3 U 30/18
Das OLG Köln hat sich vorliegend mit der finanziellen Abwicklung des Projekts "Herkules" befasst. Bei der Auslegung von nach § 15 GmbHG beurkundungspflichtigen Anteilsübertragungen ist der zum Vertragsschluss festgestellte und im Wortlaut zum Ausdruck kommende Wille der Vertragsparteien maßgeblich. Das gilt auch dann, wenn sich bei Vertragsende aus Sicht einer Partei ein wirtschaftliches Ungleichgewicht ergibt.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.04.2019 15:29
KG Berlin v. 21.12.2018 - 22 W 84/18
Ist eine KG zugleich einzige Gesellschafterin ihrer Komplementär-GmbH (sog. Einheitsgesellschaft) wird die KG in der Gesellschafterversammlung der Komplementärin mangels abweichender Regelungen gleichwohl durch den Geschäftsführer der Komplementärin vertreten. Einer Beteiligung der Kommanditisten bedarf es dabei nicht.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 28.03.2019 12:44
OLG Stuttgart v. 20.3.2019 - 6 MK 1/18
Die Musterfeststellungsklage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. gegen die Mercedes Benz Bank AG wurde als unzulässig abgewiesen. Der Verein ist keine qualifizierte Einrichtung i.S.d. § 606 ZPO.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.03.2019 15:15
BGH v. 6.2.2019 - VII ZB 78/17
Für die zulässige Einlegung eines Rechtsmittels durch eine Gesellschaft ohne gesetzlichen Vertreter reicht es aus, wenn sie noch als prozessfähige Gesellschaft einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragt und Auftrag zur Einlegung des Rechtmittels erteilt hat. Eine solche Vollmacht wird gem. § 86 ZPO durch den Verlust der Prozessfähigkeit des Vollmachtgebers nicht berührt, und zwar unabhängig davon, ob diese Veränderung vor oder nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit stattgefunden hat. Entsprechendes gilt, wenn eine partei- und prozessfähige Handelsgesellschaft eine Prokura erteilt hat.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.03.2019 11:08
Der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) ist am 20.3.2019 vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Die Richtlinie ergänzt die Erste Aktionärsrechterichtlinie aus dem Jahr 2007 und ist bis Juni 2019 umzusetzen. Die Vorgaben betreffen börsennotierte Aktiengesellschaften und werden überwiegend im Aktiengesetz umgesetzt.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.03.2019 15:11
Der mit Spannung erwartete Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) ist am 20.3.2019 vom Bundeskabinett verabschiedet und auf der Webseite des BMJV veröffentlicht worden. In der nachstehenden Übersicht haben wir Ihnen auf einen Blick alle wesentlichen bislang in der AG veröffentlichten Beiträge zur zweiten Aktionärsrechterichtlinie und zum Gesetzgebungsverfahren des ARUG II zusammengestellt.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.03.2019 13:59
BGH v. 15.1.2019 - II ZR 392/17
Der Aufsichtsrat vertritt die Aktiengesellschaft nicht nur bei Rechtsgeschäften, die mit einem Vorstandsmitglied selbst geschlossen werden, sondern auch bei Rechtsgeschäften mit einer Gesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter ein Vorstandsmitglied ist.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.03.2019 15:46
BGH v. 8.1.2019 - II ZR 139/17
Die Altgesellschafter einer Fondsgesellschaft haften beim Beitritt eines Anlegers nicht nur, wenn fehlerhafte Angaben gemacht wurden, sondern auch wenn die gebotene Aufklärung unterblieben ist. Aus dem Erfahrungssatz, dass ein Prospektfehler auch ohne Kenntnisnahme des Prospekts durch den Anleger für die Anlageentscheidung ursächlich wird, wenn der Prospekt entsprechend dem Vertriebskonzept der Fondsgesellschaft von den Anlagevermittlern als Arbeitsgrundlage verwendet wird, kann nicht der weitergehende Erfahrungssatz abgeleitet werden, dass ein anhand des Prospektes geschulter Vermittler den für eine Aufklärung wesentlichen Prospektinhalt in den von ihm geführten Beratungsgesprächen stets vollständig und zutreffend wiedergibt.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.03.2019 15:26
EU-Rat und -Parlament haben sich im Trilog zum Richtlinienentwurf zur Änderung der Richtlinie 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht geeinigt. Die Online-Gründung und -Eintragung wird verbindlich auf die GmbH angewendet. Ob weitere Rechtsformen, wie die AG oder KGaA einbezogen werden, obliegt den Mitgliedstaaten.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.02.2019 16:42
BGH v. 11.12.2018 - II ZR 455/17
§ 283b Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a StGB (Insolvenzstraftaten) ist kein Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB. Das in § 283b Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a StGB enthaltene gesetzliche Verbot ist nicht hinreichend konkret, da es an einem bestimmbaren Personenkreis fehlt. Es genügt nicht, dass der Kreis der geschützten Personen durch den Zurechnungszusammenhang zwischen Schutzgesetzverletzung und Schaden eingegrenzt werden kann.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.02.2019 11:55
OLG Köln v. 20.2.2019 - 18 W 62/18
Die Einsetzung eines Sonderprüfers bei der GAG Immobilien AG war rechtmäßig, denn es besteht der Verdacht grober Gesetzes- und/oder Satzungsverletzungen beim Erwerb von Wohnungen in Köln-Chorweiler im Geschäftsjahr 2016. Öffentliche Erklärungen des Stadtrates und des damaligen Oberbürgermeisters sprechen für eine von kommunalpolitischen Erwägungen getragene Einflussnahme der Stadt auf die Kaufentscheidung.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 25.02.2019 16:12
Das EU-Parlament hat für den Bericht des Rechtsausschusses zum Entwurf zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen das Verhandlungsmandat erteilt. Auch der Rat ist verhandlungsbereit.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.02.2019 11:10
BGH v. 20.11.2018 - II ZR 12/17
Die Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG greift auch bei eingezogenen Geschäftsanteilen. Allein die unberechtigte, weil nicht satzungsgemäße Übernahme der Versammlungsleitung als solche stellt bei der GmbH keinen relevanten Verfahrensmangel dar, der zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit sämtlicher unter dieser Versammlungsleitung gefassten Beschlüsse führt. Vielmehr bedarf es hierfür auch in diesem Fall eines für die Beschlussfassung ursächlichen oder relevanten Durchführungsfehlers bei der Versammlungsleitung.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.02.2019 17:16
BGH v. 13.12.2018 - IX ZR 66/18
Begründet ein Gesellschafter seinen Schaden damit, er hätte die monatlichen Zahlungen auf die Einlage eingestellt, wenn er nicht betrogen worden wäre, macht er einen Einzelschaden geltend.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.02.2019 13:04
OLG Hamm v. 11.6.2018 - 8 U 124/17
Kann bei einem Schiffsfonds das den Gegenstand des Fondsvermögens darstellende Container- oder Tankschiff nicht mehr kostendeckend betrieben werden, so kann der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Kapitalanleger unter Umständen auf Rückzahlung zuvor ausgeschütteter gewinnunabhängiger Zahlungen in Anspruch nehmen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Anleger nicht nachweisen kann, dass der vorhandene Bestand der Vermögensmasse der Betreibergesellschaft genügt, sämtliche im Insolvenzverfahren angemeldeten Forderungen der Gläubiger zu befriedigen.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 11.02.2019 10:44
BGH v. 10.1.2019 - III ZR 109/17
Eine vorformulierte Bestätigung des Anlegers, die Risikohinweise in einem Emissionsprospekt zur Kenntnis genommen zu haben, ist gem. § 309 Nr. 12 Halbs. 1 Buchst. b BGB unwirksam. Hierin liegt eine die Beweislast zu seinem Nachteil ändernde Bestimmung. Es genügt, wenn die Beweisposition des Anlegers verschlechtert wird; eine Umkehr der Beweislast ist nicht erforderlich.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.02.2019 12:35
OLG Hamm v. 11.7.2018 - 8 U 108/17
Gesellschaftsintern darf ein Kommanditist selbst in massiver und überspitzter Weise Kritik an der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin üben, um Einfluss auf die Entwicklung der Gesellschaften zu nehmen. Diese Grenze wird auch durch einen Vergleich des Auftretens des Geschäftsführers der persönlich haftenden Gesellschafterin mit der Aussage "L’État c’est moi" des Sonnenkönigs Louis XIV. und Verhaltensweisen autokratischer Staatsführer nicht überschritten.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.02.2019 10:07
KG Berlin v. 30.11.2018 - 22 W 69/18
Übertragen alle Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG) ihre Gesellschafterstellung auf einen Dritten wird die Gesellschaft beendet. Das Vermögen geht durch Gesamtrechtsnachfolge auf den Dritten über. In einem solchen Fall ist das Ausscheiden der bisherigen Gesellschafter und der Übergang des Gesellschaftsvermögens auf den Dritten anzumelden und in das Handelsregister einzutragen.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 04.02.2019 13:40
BGH v. 9.10.2018 - II ZR 78/17
Das Gleichbehandlungsgebot ist verletzt, wenn Aktionäre nach Ablauf der Anmelde- und Nachweisfrist zugelassen werden, obwohl die Einladung ausdrücklich darauf hinweist, dass sich ein Aktionär in der Anmeldefrist anmelden und in der Nachweisfrist legitimieren muss. Eine Abweichung des Wahlvorschlags von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex beeinflusst nicht die Wirksamkeit der Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds. Sie macht den Wahlvorschlag des Aufsichtsrats oder seine Bekanntmachung weder unwirksam noch liegt ein für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung relevanter Verstoß gegen Informationspflichten vor.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 04.02.2019 12:53
BGH v. 6.11.2018 - II ZR 11/17
Eine Geschäftsverteilung oder Ressortaufteilung auf der Ebene der Geschäftsführung setzt eine klare und eindeutige Abgrenzung der Geschäftsführungsaufgaben auf Grund einer von allen Mitgliedern des Organs mitgetragenen Aufgabenzuweisung voraus, die die vollständige Wahrnehmung der Geschäftsführungsaufgaben durch hierfür fachlich und persönlich geeignete Personen sicherstellt und ungeachtet der Ressortzuständigkeit eines einzelnen Geschäftsführers die Zuständigkeit des Gesamtorgans insbesondere für nicht delegierbare Angelegenheiten der Geschäftsführung wahrt. Eine diesen Anforderungen genügende Aufgabenzuweisung bedarf nicht zwingend einer schriftlichen Dokumentation.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 31.01.2019 13:39
OLG München v. 16.1.2019 - 7 U 342/18
Es liegt auch dann keine unzulässige Rechtsausübung und kein Missbrauch des Auskunftsrechts vor, wenn das Auskunftsersuchen allein bzw. vorrangig/wesentlich dem Ziel dient, die Namen, Anschriften und Beteiligungshöhe der Mitgesellschafter dazu zu verwenden, um diesen Mitgesellschaftern Kaufangebote hinsichtlich ihrer Anteile zu unterbreiten. Letztlich stehen auch die Regelungen der DSGVO einem solchen Auskunftsanspruch nicht entgegen.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 28.01.2019 15:15
Am 17.1.2019 hat der Bundestag das sog. Brexit-Übergangsgesetz (BrexitÜG) beschlossen. Das Gesetz geht auf eine Empfehlung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union zurück und trifft Vorkehrungen für den vereinbarten zweijährigen Übergangszeitraum nach dem geplanten EU-Austritt Großbritanniens Ende März.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 28.01.2019 11:31