Dr. Hans-Martin Schmidt, Verleger und Rechtsanwalt i. R., Köln

100 Jahre GmbH-Rundschau

Eine Fachzeitschrift wird 100 - dann müssen die vielen durchaus differenzierten Glückwünsche zum 25., 50. und 75. Jubiläum[1] wohl doch auch etwas mitgeholfen haben:

Es ist ja nicht ganz selbstverständlich,

 

I.

Was ist das Geheimnis dieser 100-jährigen Zeitschrift?

Zum 100-jährigen Jubiläum der Centrale für GmbH und des Verlags Dr. Otto Schmidt habe ich am 23.9.2005 in Anlehnung an ein Buch "Das Geheimnis der Hundertjährigen"[4] gesagt:

"Lebendige Organismen, offene Systeme wie Menschen und Unternehmen müssen zur Aufrechterhaltung ihrer Selbstorganisation belastet, vom Gleichgewichtszustand weggedrängt werden, sie müssen sich selbst fordern, statt sich zu verwöhnen und das gerade deshalb, um nicht auf Lebensfreude verzichten zu müssen. Altern von Menschen und Unternehmen erscheint damit plötzlich in einem neuen Licht: Beide brauchen lebensnotwendig den Austausch von Energie und Materie mit ihrer Umwelt."[5]

Das gilt selbstverständlich auch für das dauerhafte Unternehmen einer Zeitschrift.

 

II.

Welche Herausforderungen hat die GmbH-Rundschau in ihrer 100-jährigen Geschichte immer wieder angenommen und ist dadurch energiegeladen und lebensfreudig geblieben?

 

1. Die GmbH-Rundschau hat sich dem Wandel der an den Rechts- und Steuerfragen der GmbH interessierten Leserschaft immer wieder angepasst.

Die Zeitschrift ist im Gründungsjahr der Centrale für GmbH 1905 als "Centrale-Mitteilungen", ab 1909 als "Rundschau für G.m.b.H.", von 1936 - 1944 als Sonderausgabe "Rundschau für G.m.b.H" der allgemeineren Zeitschrift "Rechtsspiegel der Wirtschaft", von 1946 - 1949 als "Centrale-Rundschreiben" und ab 1949 wieder als "Rundschau für G.m.b.H" und ab 1963 dann unter dem heutigen Titel "GmbH-Rundschau" erschienen.

Im Geleitwort des Verlegers, Herausgebers und Redakteurs Dr. Otto Schmidt d.Ä. im Oktober 1909 wird noch der "Kaufmann und Industrielle" als GmbH-Geschäftsführer-Gesellschafter angesprochen. Da es nur wenige auf die GmbH spezialisierte Rechts- und Steuerberater gab, musste sich der GmbH-Geschäftsführer über seine Rechte und Pflichten weitgehend selbst informieren. Die wissenschaftliche Durchdringung des GmbH-Rechts begann langsam mit den ersten Kommentaren von Hermann Staub (1903), Max Hachenburg (1906) und Franz Scholz (1928), die des GmbH-Steuerrechts mit dem Lehrfach "Betriebswirtschaftliche Steuerlehre" von Franz Findeisen (1919) und mit dem Systemwerk "Steuerrecht" von Albert Hensel (1924). Unter den im Kopf der Zeitschrift genannten ständigen Mitarbeitern finden sich denn auch schon früh Rechtsanwälte, Ministerialbeamte und Bücherrevisoren, unter den Autoren älteren Fachleuten auch heute noch bekannte Namen wie die Reichsfinanzräte Arlt, Boethke und Kennerknecht, die Senatspräsidenten Karl Becker und Franz Scholz, die Rechtsanwälte Hachenburg und Potthast sowie Prof. Helpenstein. Sie alle bemühten sich um eine verständliche Sprache.

Nach 1945 nimmt die fachliche Qualifikation der Zeitschrift immer mehr zu. Die GmbH-Geschäftsführer geben die Zeitschrift an die Fachleute im Unternehmen und an ihre Rechts- und Steuerberater weiter. Dementsprechend nimmt die Zahl der der Centrale für GmbH angeschlossenen GmbH und GmbH & Co. ab, die der Rechtsanwälte und Steuerberater, die Mitglied der Centrale für GmbH oder Abonnent der GmbH-Rundschau werden, steigt kontinuierlich an. Durch die hohe Zahl der GmbH ist die GmbH-Beratung zu einem gängigen Spezialgebiet geworden, das eine stetige Spezialinformation und Fortbildung der vielen Tausend auf diesem Gebiet tätigen Fachleute erfordert. Die Gesellschaftsrechtler erfahren, was sich jeweils aktuell auf dem Gebiet des Steuerrechts tut und die Steuerrechtler, welche Entwicklungen sich im Gesellschaftsrecht ergeben.

 

2. Die GmbH-Rundschau ist - wie ihre Herausgeberin, die Centrale für GmbH, - lebenslang dem Grund ihrer Entstehung verpflichtet, durch die kritische Begleitung der Änderungen des GmbH-Gesetzes wie der für die GmbH geltenden Steuergesetze die vielseitige Verwendbarkeit der GmbH und später der GmbH & Co. sowie die gleichmäßige Besteuerung von personenbezogenen GmbH und Personengesellschaften zu erreichen bzw. zu erhalten.

Schon im Jahre 1980 habe ich das durch eine Vielzahl von GmbHR-Fundstellen aus der damals 75-jährigen Vergangenheit belegt[6]. Und nun ist es nur folgerichtig, den Jubiläumsjahrgang 2009 mit einem "kleinen Streifzug durch 100 Jahre GmbH-Reform im Spiegel dieser Zeitschrift" von Prof. Dr. Holger Fleischer zu beginnen (GmbHR 2009, 1 ff. - in diesem Heft). Auch diese kritische Begleitung der Rechtspolitik von Reichs- und Bundesregierungen über 100 Jahre hinweg hat dazu beigetragen, dass das Ziel von Centrale für GmbH und GmbH-Rundschau, "die mittelständische Kapitalgesellschaft als typischen Normadressaten der GmbH" und "gesellschaftsrechtliche Vorschriften heute mehr unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftsermöglichung und weniger unter dem der Verhaltensregulierung" zu sehen, auch durch das MoMiG, "die mit Abstand größte Reform seit Erlass des GmbHG im Jahre 1892"[7], erreicht worden ist.

Der Steuerpolitik für die GmbH hat sich Roman Seer[8] schon im Jahre 2005 in einer umfangreichen Monographie zugewendet. Das Literaturverzeichnis enthält eine Fülle von GmbHR-Fundstellen, verständlicherweise vor allem neueren Datums. Insgesamt können die Centrale für GmbH und auch die GmbH-Rundschau mit Befriedigung auf den 100-jährigen "Kampf" um eine gerechte Besteuerung der GmbH und ihrer Gesellschafter zurückblicken. Die Doppelbelastung ist immer wieder gemildert und seit 1977 zunächst durch das Vollanrechnungs- und dann das Halbeinkünfteverfahren - trotz bleibender Unterschiede - vermieden worden. Aber im GmbH-Rundschau-Jubiläums- und Bundestags-Wahljahr 2009 wird diese Zeitschrift ihr jahrzehntelanges Petitum wiederholen müssen, das nur eine grundlegende sowie zukunftsweisende Unternehmenssteuerreform die gewünschte gleichmäßige Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften herbeiführen kann[9]. Dazu werden wir auch in diesem Jubiläums-Jahrgang noch einmal Stellung nehmen.

 

3. Die GmbH-Rundschau hat von Anfang an die Bedeutung der Rechtsprechung für die Anwendung des Gesellschafts- und Steuerrechts der GmbH herausgestellt.

Die regelmäßige Berichterstattung über die Rechtsprechung in der Zeitschrift wurde schon in ihrem Gründungsjahr ergänzt durch eine an die Abonnenten kostenlos gelieferte "Kartothek der GmbH-Rechtsprechung", eine frühe Vorläuferin der später von Dr. Otto Schmidt d.Ä. eingeführten und besonders gepflegten Loseblattform. Nach 1945 war und ist die lückenlose Dokumentation der Rechtsprechung, wenn nötig mit kritischen Anmerkungen, bis heute ein ganz wesentlicher Teil der Zeitschrift.

4. Diese Zeitschrift, die sich seit Juni 1985 mit ihrem "GmbH-Report" auch dem Arbeits- und Sozialrecht, der Europa-Praxis, der Wirtschaftspraxis und den Beiträgen in anderen Fachzeitschriften zuwendet, seit Juli 1999 halbjährliche CD-Updates und seit Mai 2007 einen wöchentlichen Newsletter zur Verfügung stellt, ist seit 1949 von jährlich 80 Seiten auf insgesamt ca. 1.700 Seiten angewachsen. Für diese große Dienstleistung sei zunächst allen Autoren und Schriftleitern sehr herzlich gedankt; ohne ihre Bereitschaft und Fähigkeit, sich immer wieder neuen, aktuellen und grundsätzlichen Themen zuzuwenden, wäre die Zeitschrift nicht so lebendig geblieben, wie sie sich in diesem Heft präsentiert und in diesem Jubiläumsjahrgang präsentieren wird. Großer Dank gilt aber auch Ihnen, den jeweils Tausenden von LeserInnen, die Sie durch Ihr anhaltendes Interesse an dieser Erfolgsgeschichte mitgeschrieben haben.

 

III.

Die GmbH-Rundschau ist 1909 ein Pionier, ein Wegbereiter der neuen Rechtsform gewesen und ist es auf ihre Weise bis heute geblieben. Sie ist immer nahe an der (Rechts-)Wirklichkeit gewesen und hat dadurch den guten Ruf dieser Rechtsform nachhaltig unterstützt. Dieser Aufgabe wird sie auch in Zukunft verpflichtet sein.

 



[1]     GmbHR-Festhefte 1/1934, 10/1959, 10/1984.

[2]     Dazu Kornblum, GmbHR 2009, 25 ff. - in diesem Heft.

[3]     So schon Hefermehl, GmbHR 1959, 185. Erinnert sei z.B. auch an die Ergebnisse eigener Rechtstatsachenforschung in GmbHR 1/1920, 1-3/1934 und 1969, 119 ff., 145 ff. (H.-M. Schmidt in Pro GmbH - Analysen und Perspektiven des Gesellschafts- und Steuerrechts der GmbH, Köln 1980, S. 21).

[4]     Albert Zeyer, Das Geheimnis der Hundertjährigen - Die moderne Physik entdeckt für die Medizin das Lebenselixier des Menschen, Zürich 1995.

[5]     100 Jahre Verlag Dr. Otto Schmidt - Festveranstaltung - Reden und Vorträge, Köln 2005, S. 11.

[6]     H.-M. Schmidt in Pro GmbH, - Analysen und Perspektiven des Gesellschafts- und Steuerrechts der GmbH, Köln 1980, S. 10 ff.).

[7]     Alle Zitate bei Fleischer, GmbHR 2009, 1 ff. - in diesem Heft.

[8]     Roman Seer, Die Entwicklung der GmbH-Besteuerung - Analysen und Perspektiven, Köln 2005.

[9]     So auch Roman Seer, aaO, S. 137 ff.









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