Prof Dr. Ulrich Seibert,
Ministerialrat, BMJ, Berlin

Das MoMiG und der GRÜNE Vorschlag einer PmbH*

Zum Stand des MoMiG (GmbH-Reform)

Unser GmbH-Gesetz ist lange wenig geändert worden. Es ist nicht zu leugnen: es hat sich ein Reformstau gebildet. Wir haben daher nicht die Zeit zu Änderungen in kleinen Schritten, es bedarf einer größeren Reform. Der Referentenentwurf zur GmbH-Reform wurde im Juni 2006 der Öffentlichkeit vorgestellt (Volltext). Die Resonanz ist enorm, es gehen Hunderte von Stellungnahmen ein, täglich erscheinen Aufsätze in den Fachzeitschriften, laufend finden Fachkonferenzen statt. Der Entwurf beschränkt sich nicht auf kleine Eingriffe, er schreibt das GmbH-Gesetz aber auch nicht komplett neu (was vielleicht besser wäre, um historisch gewachsene Widersprüche und sprachliche Unebenheiten zu glätten - aber der Aufwand wäre zu groß).

Er schneidet aber tief in unser Kapitalschutzsystem (Mindestkapital, Kapitalaufbringung, Sacheinlage, verdeckte Sacheinlage, Kapitalerhaltung, cash pool, Eigenkapitalersatz). Es geht ferner um gutgläubigen Erwerb von Geschäftsanteilen, Gründungserleichterungen, Aufgabe der Sitztheorie und Übergang zur Gründungstheorie, Bekämpfung der Bestattungsfälle, Zustellungserleichterungen, Haftung der Geschäftsführer usw.). Ein enormes Programm. Die Stellungnahmen sind ganz überwiegend positiv. Es steht fest: Die GmbH-Reform muss gemacht werden. Es wird sehr viel Arbeit, ganz so schnell, wie manche es hoffen, wird es nicht gehen. Die Verabschiedung des Regierungsentwurfs wird für April 2007 angestrebt. Das Inkrafttreten liegt dann in der Hand des Bundestages. Anfang 2008 erscheint erreichbar.

Forderungen nach alternativen Rechtsformen

Vielleicht hat die GmbH-Reform zu lange auf sich warten lassen. Das Reformvakuum hat viele zum Ruf nach völlig neuen Rechtsformen animiert. Auf Europäischer Ebene wird eine Europäische Privatgesellschaft (EPG) gefordert (dazu zuletzt Wachter, GmbHR 2007, R 1). Für das nationale Recht kamen Vorschläge (K. Schmidt, Brüderchen und Schwesterchen für die GmbH? - Eine Kritik der Vorschläge zur Vermehrung der Rechtsformen, DB 2006, 1096; Seibert, GmbH-Reform und alternative Konzepte, GmbHR 2006, R 241) wie die Unternehmensgründergesellschaft (UGG), später Unternehmergesellschaft genannt (Gehb/Drange/Heckelmann, Gesellschaftsrechtlicher Typenzwang als Zwang zu neuem Gesellschaftstyp, NZG 2006, 88; Gehb/Heckelmann,GmbHR 2006, R 349), die FlexCap (Schall/Westhoff, GmbHR 2004, R 381), die Basisgesellschaft (ein Vorschlag des Landes NRW), der Einzelkaufmann mbH (ein Vorschlag des Landes Bayern), der sog. Vossius-Entwurf (Vossius/Wachter, BB-Forum: Entwurf eines GmbH-Reformgesetzes, BB 2005, 2539; Vossius, GmbHR 2005, R 373), die KmbH (Drygala, Für eine alternative Rechtsform neben einer reformierten GmbH, Leipziger Entwurf einer Kommanditgesellschaft mit beschränkter Haftung [KmbH], ZIP 2006, 1797) und nicht zuletzt die Personengesellschaft mit beschränkter Haftung - so genannt: PmbH (MdB Berninger [Die GRÜNEN]). Meist wird die Fantasie beflügelt von der Diskussion um die Limited in Deutschland. Die Idee ist: Wir brauchen etwas Limited-Ähnliches als Antwort auf die Britische Private Limited Company. Offenbar trauen manche der GmbH, auch einer reformierten GmbH, nicht zu, im Wettbewerb bestehen zu können.

Nun ist fraglich, wie intensiv ist denn der Wettbewerb durch die sog. Limited wirklich oder geht es nur um einen "gefühlten Nachteil"? Und weiter ist zu fragen, ob die Limited nicht nur deshalb so attraktiv erscheint, weil ihre Gründer in Deutschland von einem Vollzugsdefizit zu profitieren hoffen. Gleichviel - es kann jedenfalls nicht geleugnet werden, dass dieser Wettbewerbsdruck die Reform-Diskussion um die GmbH in Bewegung gebracht hat, und er ist schon alleine deshalb heilsam und zu begrüßen.

Was bringt die PmbH?

Von den Alternativ-Vorschlägen sei hier die PmbH besonders erwähnt. Der Grüne Vorschlag zielt auf eine Personengesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Eckpunkte sollen sein:

Die "Personengesellschaft mit beschränkter Haftung" kennt man von der GbRmbH, welche aber der BGH unterbunden hat. Attraktiv an der PmbH (ähnlich die oben erwähnte "KmbH" von Drygala) wäre die Besteuerung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wie eine Personengesellschaft, also nur auf Ebene der Gesellschafter. Das geht bisher nur mit der GmbH & Co. KG. Diese ist in Deutschland ein Riesenerfolg - aber sicher nicht, weil sie so einfach und klar geregelt ist, sondern wohl nur deshalb, weil sie bisher der einzig gangbare Weg zu einem erwünschten Ergebnis ist. Für eine Personengesellschaft-mbH ohne die Komplexität der Doppelstöckigkeit der GmbH & Co. KG ist also eine Nachfrage anzunehmen.

Lösungen?

Der einfachste Weg, das erwünschte Ergebnis zu erreichen, wäre natürlich die Einführung der freien Wahl der Körperschafts- oder Personengesellschaftsbesteuerung bei der (reformierten und vereinfachten) GmbH. Ein solches Recht zur Wahl des Steuerregimes kennt auch die LLC (Limited Liability Company) und das ist das Geheimnis ihres Erfolgs. Man sollte bedenken, dass bereits die GmbH eine stark personalistische Gesellschaft, also - wie die Schweizer sagen - ein "juridisches Maultier" ist. Sie wäre durchaus geeignet für eine transparente Besteuerung.

Man kann es auch kompliziert machen und eine neue Rechtsform schaffen. Sie müsste die GmbH & Co. KG ablösen, die dann keine Rechtfertigung mehr hätte. Sie könnte wohl nicht als positivrechtliche Wiederkehr der GbRmbH gedacht werden, sondern eher als Kommanditgesellschaft-mbH (KGmbH) mit einer evtl. Entsprechung bei der Partnerschaft (PartGmbH). Eins sei aber ganz klar gesagt: Eine neue Rechtsform fordern und ein paar griffige Eckpunkte formulieren, geht schnell und kostet nicht viel. Eine neue Rechtsform tatsächlich in allen Details entwerfen, in unser Rechtssystem einbetten und ins Bundesgesetzblatt zu bringen, erfordert eine mehrjährige Diskussion und einen enormen rechtspolitischen Einsatz. Das ist eine Frage der Abwägung knapper Ressourcen.

* Statement Fachgespräch-Podiumsdiskussion Grüner Vorschlag zur Reform des Gesellschaftsrechts - Einführung einer Personengesellschaft mit beschränkter Haftung (PmbH), Deutscher Bundestag, 27.11.2006.

 



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