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Jörg-Dieter Battke / Dirk Grünberg
Zulässigkeit von Hinauskündigungsklauseln bei Mitarbeiter- und Managermodellen 225
Der Beitrag beschäftigt sich mit den Entscheidungen des BGH v. 19.9.2005 (GmbHR 2005, 1558 u. 1561 m. Komm. Hinderer [1] und Sinewe [2]) zur Zulässigkeit von gesellschaftsvertraglichen Regelungen und schuldrechtlichen Vereinbarungen, die die Verpflichtung zur Rückübertragung von Gesellschaftsanteilen durch Mitarbeiter oder Geschäftsführer für den Fall der Beendigung ihrer Tätigkeit vorsehen, ohne dass weitere sachliche oder wichtige Gründe für das Ausscheiden aus dem Gesellschaftsverhältnis vorliegen müssen. Die Autoren stellen die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Aspekte dar, die den Entscheidungen des BGH zugrunde liegen.
Jörg-Dieter Battke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Steuerrecht, Dirk Grünberg ist Rechtsanwalt, beide in der Sozietät
Battke Grünberg Rechtsanwälte, Dresden.
Dr. Friedrich Zimmermann
Zivil- und steuerrechtliche Aspekte zu Management- und Mitarbeiter-Beteiligungsprogrammen 231
In seinen beiden Urteilen v. 19.9.2005 (GmbHR 2005, 1558 u. 1561 m. Komm. Hinderer [1] und Sinewe [2]) hat der BGH entschieden, dass Management- und Mitarbeiter-Beteiligungsmodelle, die einem Manager bzw. Mitarbeiter nur für die Dauer seines Anstellungsvertrags bzw. seiner Organstellung Gesellschaftsrechte einräumen, an dem Verbot der "freien Hinauskündigung" eines Gesellschafters aus der Gesellschaft zu messen sind, wenn der Begünstigte jederzeit als Organmitglied abberufen bzw. das Anstellungsverhältnis des Begünstigten jederzeit gekündigt werden kann. Nach Ansicht des BGH kollidiert ein Beteiligungsmodell mit diesem Verbot, wenn nicht (ausnahmsweise) ein sachlicher Grund für die Zulässigkeit der Hinauskündigungsregelung besteht. Während der BGH hinsichtlich des Management-Beteiligungsprogramms einen solchen sachlichen Grund annimmt, sieht der BGH im Mitarbeiter-Beteiligungsprogramm bereits kein freies Hinauskündigungsrecht. In diesem Beitrag wird untersucht, ob die Begründungen des BGH generell für Management- und Mitarbeiter-Beteiligungsmodelle gelten oder weiterhin jedes einzelne Beteiligungsmodell und die tatsächliche Handhabung auf einen Verstoß gegen § 138 BGB hin zu untersuchen ist. Im Anschluss an den zivilrechtlichen Teil werden die Grundsätze der Besteuerung aufgrund eines Management- oder Mitarbeiter-Beteiligungsprogramms dargestellt und mögliche steuerliche Auswirkungen der beiden BGH-Urteile beleuchtet. Dabei kommt der Begründung des BGH, dass der begünstigte Manager bzw. Mitarbeiter eine "treuhänderähnliche Stellung" einnehme, besondere Bedeutung zu.
Dr. Friedrich Zimmermann ist Rechtsanwalt, Steuerberater
bei FLICK GOCKE SCHAUMBURG im Büro Berlin.
Steffen Kögel
Die deutsche Zweigniederlassung einer GmbH -- überreguliert? 237
Das deutsche Registerrecht ist von Formalien geprägt. Damit die Betriebsstätte einer GmbH als Zweigniederlassung in das Handelsregister eingetragen werden kann, müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein. Im Hinblick auf Zweigniederlassungen europäischer Unternehmen stellen diese Anforderungen teilweise einen unzulässigen Eingriff in die Niederlassungsfreiheit dar. Das wiederum führt zu der Frage, inwieweit die Kriterien, die der deutschen GmbH das Leben schwer machen, noch den Erfordernissen und den Gepflogenheiten des (internationalen) Wirtschaftsverkehrs entsprechen.
Steffen Kögel ist Referent für Gesellschaftsrecht
der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart.
Dr. Heinrich J. Watermeyer
BFH entscheidet zum qualifizierten Rangrücktritt 240
Der Rangrücktritt ist ein wesentliches Mittel, die insolvenzrechtliche Überschuldung zu verhindern. Um diesem Zweck entsprechen zu können, muss der Rangrücktritt nach dem BGH-Urt. v. 18.1.2001 qualifizierte Anforderungen erfüllen. Zu den Auswirkungen eines sog. qualifizierten Rangrücktritts in der Steuerbilanz ist eine lebhafte Diskussion entstanden. Der IV. Senat des BFH hat diese Fragen in seinem Urt. v. 10.11.2005 unter Einbeziehung einschlägiger Anweisungen der Finanzverwaltung entschieden. Der Beitrag gibt hierüber einen Überblick.
Dr. Heinrich J. Watermeyer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Steuerrecht bei der Ernst & Young AG im Büro Düsseldorf.
Dr. Wolfgang Walter
Der Millionenmantel und seine finanzielle Eingliederung bei Organschaft 243
Wenn ein GmbH-Mantel erworben und mit neuem unternehmerischen Leben gefüllt wird, soll häufig diese Gesellschaft sogleich als Organgesellschaft in einen Organkreis eingebunden werden. Das Erschrecken ist später groß, wenn die Betriebsprüfung eine Organschaft mangels von Beginn des Wirtschaftsjahres bestehender finanzieller Eingliederung ablehnt. Wenn der Ergebnisabführungsvertrag hinsichtlich der Mindestlaufzeit ferner nicht mit einem Zeitraum arbeitet, kann eine Organschaft bis zum Zeitpunkt der Betriebsprüfung scheitern. Der folgende Beitrag geht von der Rechtsprechung des BGH aus und stellt die daraus sich ergebenden steuerrechtlichen Konsequenzen dar.
Dr. Wolfgang Walter ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht bei BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart/Leonberg.
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GmbH-Praxis Zum Seitenstart
GmbH-Beratung
Dr. Martin Klein,
Rangrücktrittsvereinbarungen -- ein Update nach der Stellungnahme des IDW 249
Rechtsprechung -- Gesellschaftsrecht
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Gesellschaftsrecht
Geschäftsanteil:
Keine Haftung des arglistig getäuschten Erwerbers eines für rückständige
Stammeinlage
(OLG Hamm v. 13.12.2005 -- 27 U 43/05) 252
Der GmbHR-Kommentar
von Dr. Klaus J. Müller 254
Umwandlung:
Bezeichnung der übertragenden Gesellschaft bei Anmeldung einer Kettenverschmelzung
(OLG Hamm v. 19.12.2005 -- 15 W 377/05) 255
Anmeldung:
Keine Eintragungsfähigkeit eines Genussrechts- und Teilgewinnabführungsvertrags
im Handelsregister
(AmtsG Charlottenburg v. 29.11.2005 -- HRB 96299 B) 258
Anmeldung:
Anforderungen an Firmierung und Unternehmensgegenstand bei Eintragung der Zweigniederlassung
einer Limited
(OLG Frankfurt a. M. v. 29.12.2005 -- 20 W 315/05) 259
Anmeldung:
Firmenfortführung bei Eintragung der Zweigniederlassung einer Limited nach
deutschem Recht
(LG Limburg/Lahn v. 15.9.2005 -- 6 T 2/05) 261
Der GmbHR-Kommentar
von Dr. Volker Römermann 262
Anmeldung:
Konkretisierungsgrad bei Angabe des Gegenstandes der Zweigniederlassung einer
englischen Limited
(AmtsG Charlottenburg v. 20.12.2005 -- 99 AR 5223/05 B) 264
GmbH & Co. KG:
Keine Eintragung der einem Kommanditisten im Gesellschaftsvertrag eingeräumten
Geschäftsführungsbefugnis nebst Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot
im Handelsregister
(OLG Frankfurt a. M. v. 26.9.2005 -- 20 W 192/05) 265
Gesellschafter-Geschäftsführer:
Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft und Anspruch auf Insolvenzgeld
(LSG Stuttgart v. 30.11.2006 -- L 3 AL 1416/05 [LS]) 266
Rechtsprechung -- Steuerrecht Zum Seitenstart
Betriebsaufspaltung:
Entnahme bei Übernahme einer Stammeinlage durch einen Dritten nach Kapitalerhöhung
bei der Betriebs-GmbH
(BFH v. 17.11.2005 -- III R 8/03) 267
Gesellschafter:
Sozialversicherungsbeiträge einer GmbH für angestellte Gesellschafterin
kein Arbeitslohn
(BFH v. 2.12.2005 -- VI R 16/03) 268
Grunderwerbsteuer:
Übertragung von GmbH-Anteilen mit mittelbarem Grundbesitz und Anzeigepflicht
(BFH v. 21.9.2005 -- II R 33/04) 269
Lohnsteuerhaftung:
Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers für Lohnsteuer bei
Lohnzahlung aus seinem eigenen Vermögen
(BFH v. 22.11.2005 -- VII R 21/05) 272
Lohnsteuerhaftung:
Keine Entlastung von der Verantwortlichkeit des GmbH-Geschäftsführers
durch Übertragung der steuerlichen Angelegenheiten auf ein anderes Unternehmen
(BFH v. 31.10.2005 -- VII B 57/05) 274
Lohnsteuerhaftung:
Anforderungen an die Berücksichtigung eines finanzbehördlichen Mitverschuldens
bei Freigabe bzw. Austausch von Sicherheiten
(BFH v. 30.8.2005 -- VII R 61/04) 275
Verwaltungsanweisung
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Gesellschafter-Geschäftsführer:
Kürzung des Vorwegabzugs (bis 2004) bzw. des Höchstbetrags (ab 2005)
(OFD Karlsruhe v. 16.1.2006 -- S 2221 / 38 - St 111) 277
Mitunternehmer:
Gewerbesteuerliche Behandlung der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen
an einer Personengesellschaft nach § 7 S. 2 GewStG; Anwendung des
§ 7 S. 4 GewStG
(OFD Frankfurt a. M. v. 11.1.2006 -- G 1421 A - 17 - St II 2.03) 279
GmbH-Bibliothek Zum Seitenstart
Zeitschriftenspiegel
Hinweise auf Beiträge zum Gesellschafts- und Steuerrecht der GmbH bzw. GmbH & Co. KG in anderen Fachzeitschriften 279
GmbH-Report Zum Seitenstart
Robin Melchior, Deutsche GmbH auf Diät setzen? R 85
EUROPÄISCHE UNION
von Dr. Patricia Becker, LL.M., Berlin
Das Mobilitätsjahr und die Personalentsendung in Europa R 89
STEUERPRAXIS
von Reg.Dir. a. D. Willi Winter, Bonn
Aufteilungs- und Zuordnungsprobleme bei teils fremd- und teils eigengenutzten Gebäuden R 91
WIRTSCHAFTSPRAXIS
Mitteilungen der Pressestelle des BGH
Grenze für Nachschusspflicht muss auch bei Publikumsgesellschaften im Voraus festgelegt werden R 93
BGH entscheidet über die Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und Dr. Breuer R 96
Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber Kapitalanlegern nicht schriftlich dokumentieren R 96
BGH erklärt Erhöhung der Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen zum 1.7.2005 für rechtswirksam R 97
Günstige Probeabonnements für Zeitschriften zulässig -- BGH schränkt die Bedeutung der Wettbewerbsregeln der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger ein R 98
ARBEITSRECHT
von Claudia Kothe-Heggemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Köln
Verlängerung des sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags R 98
Kündigung wegen Surfens im Internet R 98
SOZIALRECHT
von Gustav Figge, Bremen
Krankenversicherung
Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung für krankenversicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigte R 99
Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung R 100
Keine Übernahme der Krankheitskosten durch den Arbeitgeber für im Ausland beschäftigten und wohnenden Arbeitnehmer R 100
Jahresmeldungen für 2005 bis spätestens 15.4.2006 erstatten R 101
Neuregelung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber, deren Beiträge bis 2005 bis zum 25. eines Monats fällig waren R 101
Künstlersozialversicherung
Keine Künstlersozialabgabe für Verwertung der Namensrechte von Künstlern R 102
Rentenversicherung
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte R 102
Unfallversicherung
Zuständiger Unfallversicherungsträger für die Fahrt von der Arbeitsstelle zum Rinderstall eines Nebenerwerbslandwirts R 103