GmbHRundschau
Ausgabe 11/2002


Aufsätze und Beiträge GmbH-Dokumentation
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 Aufsätze und Beiträge

Frank Biermann / Stefan Rau

Vergleichsgrößen bei der Zuführung neuen Betriebsvermögens nach § 8 Abs. 4 KStG.
Die neue Sicht des BFH zum Begriff des Restaktivvermögens? 509

Die Frage, ob § 8 Abs. 4 KStG in seiner derzeitigen Form verfassungsgemäß ist, scheint tendenziell zu Ungunsten des Gesetzgebers beantwortet werden zu müssen. Unabhängig davon aber hat sich der BFH in mehreren Entscheidungen mit der Frage der Zuführung überwiegend neuen Betriebsvermögens auseinandergesetzt. Die (gewollte?) Beschränkung auf Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann dabei sowohl vorteilhaft als auch nachteilig für die Unternehmen sein. Zusätzlich aber scheint der BFH eine verschärfte Auslegung der Vorschrift vorzunehmen, bei der nicht mehr auf das vorhandene Betriebsvermögen im Zeitpunkt des Anteilseignerwechsels abgestellt werden kann, sondern diese Vergleichsgröße als dynamisch anzusehen sei. Eine Dynamisierung bedeutet dabei immer eine Reduzierung der Möglichkeit, neues Betriebsvermögen zuführen zu können. Der Beitrag untersucht die Konsequenzen der neueren Entscheidungen im Hinblick auf das zu berücksichtigende Aktivvermögen und die Auswirkungen auf die Vergleichsgrößen bei Anwendung des § 8 Abs. 4 KStG.

Dipl.-Kfm. Frank Biermann ist Steuerberater und Leiter der Steuerabteilung Hamburg der BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Dipl.-Verwaltungswirt Stefan Rau ist Rechtsanwalt und Mitarbeiter des Fachbereichs Umwandlungsrecht und Umwandlungssteuerrecht der BDO Deutsche Warentreuhand AG in Hamburg.


Dr. Michael Pfaar / Gernot Welke

Verschmelzungen und Spaltungen auf Organgesellschaften.
Auswirkungen von Mehr- und Minderabführungen an den Organträger durch steuerneutrales Übernahmeergebnis 516


Ein Übernahmeergebnis aus der Verschmelzung oder Spaltung von Körperschaften bleibt nach dem Willen des Gesetzgebers -- abgesehen von Hinzurechnungen nach § 12 Abs. 2 S. 2 -- 4 UmwStG -- steuerlich außer Ansatz. Durch die Möglichkeit der steuerlichen Rückwirkung derartiger Umwandlungen kann sich in dem praktisch sehr relevanten Fall einer Verschmelzung/Spaltung der Tochtergesellschaft einer Organgesellschaft auf die Organgesellschaft eine Mehr- oder Minderabführung an den Organträger ergeben, die nach Auffassung der Finanzverwaltung (Tz. Org. 26 des Umwandlungssteuererlasses, GmbHR 1998, 444) über die mögliche Herstellung der Ausschüttungsbelastung bzw. die nach neuem Recht mögliche Verwendung des KSt.-Erhöhungspotentials doch zu einer Erhöhung der Körperschaftsteuer auf Ebene der übernehmenden Organgesellschaft führt. Dieser Beitrag untersucht die einschlägigen Regelungen des Körperschaftsteuergesetzes alter und neuer Fassung und zeigt anhand der hierzu ergangenen Rechtsprechung, daß die von der Finanzverwaltung vertretene Auffassung ohne Rechtsgrundlage ist.

Dipl.-Kfm. Dr. Michael Pfaar ist Steuerberater und Generalbevollmächtigter, Dipl.-Fw. Gernot Welke Mitarbeiter der Steuerabteilung von Arthur Andersen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Düsseldorf.


Markus Geißler

Die Kassation anfechtbarer Gesellschafterbeschlüsse im GmbH-Recht 520


Mangels eigener Regelungen ist das Beschlußmängelrecht der GmbH mit zahlreichen Streitfragen beladen; denn das auf die Bewältigung fehlerhafter Hauptversammlungsbeschlüsse zentrierte Rechtsgeflecht des Aktien-Gesetzes verfehlt nicht selten ausgewogene Lösungen. Schwerpunkt dieses Beitrags sind -- weil praxisrelevanter -- die (nur) anfechtbaren Gesellschafterbeschlüsse, die zunächst von den nichtigen abgegrenzt und sodann in typischen Fallgruppen geordnet werden. Hierbei sind auch die neueren Erkenntnisse zu berücksichtigen, die Rechtsprechung und Schrifttum zur Verletzung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht zusammengetragen haben. Danach wird der Meinungsstand zu den hauptsächlichen prozessualen Streitfragen um die Anfechtungsklage erörtert und mit Hinweisen aus der Verfahrenspraxis ergänzt. Abschließend werden die Gründe dargelegt, die bei dem gegenwärtigen Streitstand (noch) anraten, bei Beschlußmängelstreitigkeiten von einer schiedsgerichtlichen Vereinbarung abzusehen.

Markus Geißler ist Stadtrechtsdirektor und stellvertretender Dienstvorstand des Amtes für öffentliche Ordnung der Stadt Freiburg i. Br.


Dr. Rüdiger Werner
Voreinzahlungen auf Stammeinlagen bei GmbH-Gründung und Kapitalerhöhung.

Zulässigkeit -- Zweifelsfragen -- Konsequenzen 530


Wird im Rahmen der Gründung oder Kapitalerhöhung das aufzubringende Kapital bereits vor Fassung des Kapitalerhöhungsbeschlusses oder gar der Beurkundung des Gesellschaftsvertrags überwiesen, so hat sind die Gesellschafter im Extremfall nach wie vor zur Erbringung ihrer Einlagen verpflichtet. Zulässigkeit und Grenzen der Voreinzahlung sind Gegenstand einer unübersichtlichen Kasuistik. Der Autor untersucht Zulässigkeit und Konsequenzen der Voreinzahlung und erläutert bestehende Zweifelsfragen.

Dr. Rüdiger Werner ist Rechtsanwalt in München.



Dr. Andreas Schlüter

Die gemeinnützige GmbH. Gründungsverfahren, Satzungsgestaltung und steuerliche Anerkennung (I) 535


Der gemeinnützige Sektor in Deutschland entwickelt sich in der Bundesrepublik mit einer hohen Dynamik. Dies zeigt sein steigender Anteil am Bruttosozialprodukt, seine jährlichen Zuwachsraten und seine zunehmende arbeitsmarkpolitische Bedeutung. Zentrale gesellschaftsrechtliche Organisationsform dieses Sektors ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der die Struktur und Organisation dieser Unternehmen prägende Zweck liegt in der Verfolgung gemeinnütziger, kirchlicher oder mildtätiger Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO. Das Recht der gemeinnützigen GmbH wird bestimmt durch ein Zusammenspiel von gesellschaftsrechtlicher Ordnung und steuerlichen Zweckvorgaben. In der Gestaltung der Satzungsbestimmungen sind beide Einflussgrößen miteinander zu verbinden. Dieser Beitrag analysiert in seinem ersten Teil die Grundlagen der steuerrechtlichen Anforderungen im Hinblick auf die Gestaltung der Satzung und beschreibt zugleich über das Verfahren zur Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung. In seinem zweiten Teil (im nächsten Heft) beschreibt die GmbH als Ersatzform der Stiftung. Hier sind weitere Satzungsanpassungen vorzunehmen, um in der Form der GmbH stiftungsartige Strukturen zu realisieren. Eine Abrundung findet er in der Mustersatzung einer gemeinnützigen GmbH

Dr. Andreas Schlüter ist Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Brandi, Dröge, Piltz, Heuer & Gronemeyer in Gütersloh.

 



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GmbH-Beratung

Henning Schröder,
Die Geltendmachung des Abfindungsanspruchs eines ausscheidenden GmbH-Gesellschafters 541

Centrale-Gutachtendienst

Verschmelzung:
Steuerliche Behandlung der Verschmelzung einer Mutter- auf die Tochter-GmbH durch Aufnahme 543

Personelle Verflechtung:
Nachträgliche Schaffung des Verpächterwahlrechts vor Beendigung einer Betriebsaufspaltung? 544

 


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Stammeinlage:
Leistung einer Bareinlage aus Kapitalerhöhung auf debitorisches Konto
(BGH v. 18.3.2002 -- II ZR 11/01) 545

Der GmbHR-Kommentar
von Dr. Ulrich G. H. Brauer / Robert Manger 548

Stammeinlage:
Gutgläubiger Erwerb der als Sacheinlage zur Gründung einer GmbH geleisteten Sachen
(OLG Köln v. 24.1.2002 -- 18 U 59/01 [LS]) 549

Vor-GmbH:
Haftung der Gründungsgesellschafter bei Aufgabe der Eintragungsabsicht und Fortführung ohne Liquidationsbemühung
(LG Dresden v. 16.11.2001 -- 8-S-0033/01 [LS]) 549

Kapitalerhaltung:
Begrenzung der Haftung wegen Einlagenrückgewähr auf den Betrag des Stammkapitals
(BGH v. 25.2.2002 -- II ZR 196/00) 549

Der GmbHR-Kommentar
von Dr. Gregor Bender 552

 


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Gesellschafter-Geschäftsführer:
Erbschaftsteuer-Pflicht bei an die Witwe gezahlten Pensionsleistungen
(FG Münster v. 31.1.2002 -- 3 K 2322/00 Erb) 555

Gewinnermittlung:
Zur Gewinnerzielungsabsicht bei aktiv tätigen Kapitalgesellschaften in der Krise
(FG Hamburg 14.12.2001 -- V 299/99 [LS]) 557

Organschaft:
Eingliederung einer Auffanggesellschaft vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit
(BFH v. 17.1.2002 -- V R 37/00) 557

Organschaft:
Hinzurechnung zuvor erfolgter Teilwertabschreibungen
(FG Baden-Württemberg v. 29.11.2001 -- 6 K 164/99 [LS]) 560

Umsatzsteuer:
Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Vorgründungsgesellschaft?
(BFH v. 23.1.2002 -- V R 84/99) 560


 
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Zeitschriftenspiegel

Hinweise auf Beiträge zum Gesellschafts- und Steuerrecht der GmbH bzw. GmbH & Co. KG in anderen Fachzeitschriften 563

 

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IM BLICKPUNKT

Marcel Grobys, Abwerben von Mitarbeitern am Arbeitsplatz R 213

EUROPÄISCHE UNION

Paulina Dejmek, Die Europäische Kommission lädt zur Konsultation über die Ausformung des künftigen Europäischen Gesellschaftsrechts ein R 217

STEUERPRAXIS

von Reg.Dir. a. D. Willi Winter, Bonn

Überschußerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen R 219

Gemeinnützigkeitsrechtliche Spielregeln für Fußballvereine
R 220

ARBEITSRECHT

von Ulrich Weber, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln

Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Betriebsräten
R 221

Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens R 223

Pressemitteilungen des BAG

Leitende Angestellte in Spielbank R 225

Arbeitsvertragliche Altersgrenze von 63 Jahren bei vorgezogener Altersrente R 225

Vergütung Teilzeitbeschäftigter bei nachträglichem Wegfall vergleichbarer Vollzeitarbeitsplätze R 227

Kraft betrieblicher Übung geltende tarifliche Ausschlußfristen und Nachweisgesetz R 227

SOZIALRECHT

von Gustav Figge, Bremen

Krankenversicherung

Krankenkassenwahl für neue Auszubildende R 227

Vor-Praktikanten sind versicherungspflichtig R 228

Ferienjobs für Schüler sind sozialversicherungsfrei R 228

An Auslandsreise-Krankenversicherung denken R 228

Krankengeldanspruch bei Arbeitsunfähigkeit nach Beendigung der Mitgliedschaft R 229

Vertragsfachärztliche Gebühren für ambulante Operation im Krankenhaus R 229

Unfallversicherung

Zuständige Berufsgenossenschaft bei Unfall eines mithelfenden Verwandten R 231

Bemessung des Verletztengeldes eines Berufsfußballspielers R 231

Medizinische Erkenntnisse müssen Kläger vor Urteil offenbart werden R 231

IMPRESSUM R 232