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Frank Biermann / Stefan Rau
Vergleichsgrößen bei der Zuführung neuen Betriebsvermögens
nach § 8 Abs. 4 KStG.
Die neue Sicht des BFH zum Begriff des Restaktivvermögens? 509
Die Frage, ob § 8 Abs. 4 KStG in seiner derzeitigen Form verfassungsgemäß
ist, scheint tendenziell zu Ungunsten des Gesetzgebers beantwortet werden zu
müssen. Unabhängig davon aber hat sich der BFH in mehreren Entscheidungen
mit der Frage der Zuführung überwiegend neuen Betriebsvermögens
auseinandergesetzt. Die (gewollte?) Beschränkung auf Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens kann dabei sowohl vorteilhaft als auch nachteilig für
die Unternehmen sein. Zusätzlich aber scheint der BFH eine verschärfte
Auslegung der Vorschrift vorzunehmen, bei der nicht mehr auf das vorhandene
Betriebsvermögen im Zeitpunkt des Anteilseignerwechsels abgestellt werden
kann, sondern diese Vergleichsgröße als dynamisch anzusehen sei.
Eine Dynamisierung bedeutet dabei immer eine Reduzierung der Möglichkeit,
neues Betriebsvermögen zuführen zu können. Der Beitrag untersucht
die Konsequenzen der neueren Entscheidungen im Hinblick auf das zu berücksichtigende
Aktivvermögen und die Auswirkungen auf die Vergleichsgrößen
bei Anwendung des § 8 Abs. 4 KStG.
Dipl.-Kfm. Frank Biermann ist Steuerberater und Leiter der Steuerabteilung
Hamburg der BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft;
Dipl.-Verwaltungswirt Stefan Rau ist Rechtsanwalt und Mitarbeiter des Fachbereichs
Umwandlungsrecht und Umwandlungssteuerrecht der BDO Deutsche Warentreuhand AG
in Hamburg.
Dr. Michael Pfaar / Gernot Welke
Verschmelzungen und Spaltungen auf Organgesellschaften.
Auswirkungen von Mehr- und Minderabführungen an den Organträger durch
steuerneutrales Übernahmeergebnis 516
Ein Übernahmeergebnis aus der Verschmelzung oder Spaltung von Körperschaften
bleibt nach dem Willen des Gesetzgebers -- abgesehen von Hinzurechnungen nach
§ 12 Abs. 2 S. 2 -- 4 UmwStG -- steuerlich außer Ansatz. Durch die
Möglichkeit der steuerlichen Rückwirkung derartiger Umwandlungen kann
sich in dem praktisch sehr relevanten Fall einer Verschmelzung/Spaltung der
Tochtergesellschaft einer Organgesellschaft auf die Organgesellschaft eine Mehr-
oder Minderabführung an den Organträger ergeben, die nach Auffassung
der Finanzverwaltung (Tz. Org. 26 des Umwandlungssteuererlasses, GmbHR 1998,
444) über die mögliche Herstellung der Ausschüttungsbelastung
bzw. die nach neuem Recht mögliche Verwendung des KSt.-Erhöhungspotentials
doch zu einer Erhöhung der Körperschaftsteuer auf Ebene der übernehmenden
Organgesellschaft führt. Dieser Beitrag untersucht die einschlägigen
Regelungen des Körperschaftsteuergesetzes alter und neuer Fassung und zeigt
anhand der hierzu ergangenen Rechtsprechung, daß die von der Finanzverwaltung
vertretene Auffassung ohne Rechtsgrundlage ist.
Dipl.-Kfm. Dr. Michael Pfaar ist Steuerberater und Generalbevollmächtigter,
Dipl.-Fw. Gernot Welke Mitarbeiter der Steuerabteilung von Arthur Andersen Wirtschaftsprüfungs-
und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Düsseldorf.
Markus Geißler
Die Kassation anfechtbarer Gesellschafterbeschlüsse im GmbH-Recht 520
Mangels eigener Regelungen ist das Beschlußmängelrecht der GmbH mit
zahlreichen Streitfragen beladen; denn das auf die Bewältigung fehlerhafter
Hauptversammlungsbeschlüsse zentrierte Rechtsgeflecht des Aktien-Gesetzes
verfehlt nicht selten ausgewogene Lösungen. Schwerpunkt dieses Beitrags
sind -- weil praxisrelevanter -- die (nur) anfechtbaren Gesellschafterbeschlüsse,
die zunächst von den nichtigen abgegrenzt und sodann in typischen Fallgruppen
geordnet werden. Hierbei sind auch die neueren Erkenntnisse zu berücksichtigen,
die Rechtsprechung und Schrifttum zur Verletzung der gesellschaftsrechtlichen
Treuepflicht zusammengetragen haben. Danach wird der Meinungsstand zu den hauptsächlichen
prozessualen Streitfragen um die Anfechtungsklage erörtert und mit Hinweisen
aus der Verfahrenspraxis ergänzt. Abschließend werden die Gründe
dargelegt, die bei dem gegenwärtigen Streitstand (noch) anraten, bei Beschlußmängelstreitigkeiten
von einer schiedsgerichtlichen Vereinbarung abzusehen.
Markus Geißler ist Stadtrechtsdirektor und stellvertretender Dienstvorstand
des Amtes für öffentliche Ordnung der Stadt Freiburg i. Br.
Dr. Rüdiger Werner
Voreinzahlungen auf Stammeinlagen bei GmbH-Gründung und Kapitalerhöhung.
Zulässigkeit -- Zweifelsfragen -- Konsequenzen 530
Wird im Rahmen der Gründung oder Kapitalerhöhung das aufzubringende
Kapital bereits vor Fassung des Kapitalerhöhungsbeschlusses oder gar der
Beurkundung des Gesellschaftsvertrags überwiesen, so hat sind die Gesellschafter
im Extremfall nach wie vor zur Erbringung ihrer Einlagen verpflichtet. Zulässigkeit
und Grenzen der Voreinzahlung sind Gegenstand einer unübersichtlichen Kasuistik.
Der Autor untersucht Zulässigkeit und Konsequenzen der Voreinzahlung und
erläutert bestehende Zweifelsfragen.
Dr. Rüdiger Werner ist Rechtsanwalt in München.
Dr. Andreas Schlüter
Die gemeinnützige GmbH. Gründungsverfahren, Satzungsgestaltung und
steuerliche Anerkennung (I) 535
Der gemeinnützige Sektor in Deutschland entwickelt sich in der Bundesrepublik
mit einer hohen Dynamik. Dies zeigt sein steigender Anteil am Bruttosozialprodukt,
seine jährlichen Zuwachsraten und seine zunehmende arbeitsmarkpolitische
Bedeutung. Zentrale gesellschaftsrechtliche Organisationsform dieses Sektors
ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der die Struktur und Organisation
dieser Unternehmen prägende Zweck liegt in der Verfolgung gemeinnütziger,
kirchlicher oder mildtätiger Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO. Das
Recht der gemeinnützigen GmbH wird bestimmt durch ein Zusammenspiel von
gesellschaftsrechtlicher Ordnung und steuerlichen Zweckvorgaben. In der Gestaltung
der Satzungsbestimmungen sind beide Einflussgrößen miteinander zu
verbinden. Dieser Beitrag analysiert in seinem ersten Teil die Grundlagen der
steuerrechtlichen Anforderungen im Hinblick auf die Gestaltung der Satzung und
beschreibt zugleich über das Verfahren zur Anerkennung als gemeinnützige
Einrichtung. In seinem zweiten Teil (im nächsten Heft) beschreibt die GmbH
als Ersatzform der Stiftung. Hier sind weitere Satzungsanpassungen vorzunehmen,
um in der Form der GmbH stiftungsartige Strukturen zu realisieren. Eine Abrundung
findet er in der Mustersatzung einer gemeinnützigen GmbH
Dr. Andreas Schlüter ist Rechtsanwalt und Partner der Sozietät
Brandi, Dröge, Piltz, Heuer & Gronemeyer in Gütersloh.
GmbH-Dokumentation Zum
Seitenstart
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GmbH-International Zum
Seitenstart
--- kein Eintrag ---
GmbH-Praxis Zum Seitenstart
GmbH-Beratung
Henning Schröder,
Die Geltendmachung des Abfindungsanspruchs eines ausscheidenden GmbH-Gesellschafters 541
Centrale-Gutachtendienst
Verschmelzung:
Steuerliche Behandlung der Verschmelzung einer Mutter- auf die Tochter-GmbH
durch Aufnahme 543
Personelle Verflechtung:
Nachträgliche Schaffung des Verpächterwahlrechts vor Beendigung einer
Betriebsaufspaltung? 544
Rechtsprechung -- Gesellschaftsrecht Zum Seitenstart
Stammeinlage:
Leistung einer Bareinlage aus Kapitalerhöhung auf debitorisches Konto
(BGH v. 18.3.2002 -- II ZR 11/01) 545
Der GmbHR-Kommentar
von Dr. Ulrich G. H. Brauer / Robert Manger 548
Stammeinlage:
Gutgläubiger Erwerb der als Sacheinlage zur Gründung einer GmbH geleisteten
Sachen
(OLG Köln v. 24.1.2002 -- 18 U 59/01 [LS]) 549
Vor-GmbH:
Haftung der Gründungsgesellschafter bei Aufgabe der Eintragungsabsicht
und Fortführung ohne Liquidationsbemühung
(LG Dresden v. 16.11.2001 -- 8-S-0033/01 [LS]) 549
Kapitalerhaltung:
Begrenzung der Haftung wegen Einlagenrückgewähr auf den Betrag des
Stammkapitals
(BGH v. 25.2.2002 -- II ZR 196/00) 549
Der GmbHR-Kommentar
von Dr. Gregor Bender 552
Rechtsprechung -- Steuerrecht Zum Seitenstart
Gesellschafter-Geschäftsführer:
Erbschaftsteuer-Pflicht bei an die Witwe gezahlten Pensionsleistungen
(FG Münster v. 31.1.2002 -- 3 K 2322/00 Erb) 555
Gewinnermittlung:
Zur Gewinnerzielungsabsicht bei aktiv tätigen Kapitalgesellschaften
in der Krise
(FG Hamburg 14.12.2001 -- V 299/99 [LS]) 557
Organschaft:
Eingliederung einer Auffanggesellschaft vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit
(BFH v. 17.1.2002 -- V R 37/00) 557
Organschaft:
Hinzurechnung zuvor erfolgter Teilwertabschreibungen
(FG Baden-Württemberg v. 29.11.2001 -- 6 K 164/99 [LS]) 560
Umsatzsteuer:
Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Vorgründungsgesellschaft?
(BFH v. 23.1.2002 -- V R 84/99) 560
Verwaltungsanweisung
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GmbH-Bibliothek Zum Seitenstart
Zeitschriftenspiegel
Hinweise auf Beiträge zum Gesellschafts- und Steuerrecht der GmbH bzw. GmbH & Co. KG in anderen Fachzeitschriften 563
GmbH-Report Zum Seitenstart
IM BLICKPUNKT
Marcel Grobys, Abwerben von Mitarbeitern am Arbeitsplatz R 213
EUROPÄISCHE UNION
Paulina Dejmek, Die Europäische Kommission lädt zur Konsultation über die Ausformung des künftigen Europäischen Gesellschaftsrechts ein R 217
STEUERPRAXIS
von Reg.Dir. a. D. Willi Winter, Bonn
Überschußerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen R 219
Gemeinnützigkeitsrechtliche Spielregeln für Fußballvereine
R 220
ARBEITSRECHT
von Ulrich Weber, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln
Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Betriebsräten
R 221
Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens R 223
Pressemitteilungen des BAG
Leitende Angestellte in Spielbank R 225
Arbeitsvertragliche Altersgrenze von 63 Jahren bei vorgezogener Altersrente R 225
Vergütung Teilzeitbeschäftigter bei nachträglichem Wegfall vergleichbarer Vollzeitarbeitsplätze R 227
Kraft betrieblicher Übung geltende tarifliche Ausschlußfristen und Nachweisgesetz R 227
SOZIALRECHT
von Gustav Figge, Bremen
Krankenversicherung
Krankenkassenwahl für neue Auszubildende R 227
Vor-Praktikanten sind versicherungspflichtig R 228
Ferienjobs für Schüler sind sozialversicherungsfrei R 228
An Auslandsreise-Krankenversicherung denken R 228
Krankengeldanspruch bei Arbeitsunfähigkeit nach Beendigung der Mitgliedschaft R 229
Vertragsfachärztliche Gebühren für ambulante Operation im Krankenhaus R 229
Unfallversicherung
Zuständige Berufsgenossenschaft bei Unfall eines mithelfenden Verwandten R 231
Bemessung des Verletztengeldes eines Berufsfußballspielers R 231
Medizinische Erkenntnisse müssen Kläger vor Urteil offenbart werden R 231
IMPRESSUM R 232