Dr. Harald Kallmeyer,
Rechtsanwalt, Düsseldorf*

Bericht der Regierungskommission "Corporate Governance"

Am 10.7.2001 hat die Regierungskommission "Corporate Governance" unter der Leitung von Prof. Dr. Theodor Baums, Ordinarius der Juristischen Fakultät der Universität Frankfurt am Main, ihren Bericht mit einer Fülle von Empfehlungen für den Gesetzgeber vorgelegt
(abzurufen unter "http://www.otto-schmidt.de/ovs_reformvorhaben/9794_9811.html"; der Bericht erscheint auch in Buchform im Verlag Dr. Otto Schmidt KG).
Der ausführliche Titel der Kommission lautet: "Corporate Governance – Unternehmensführung – Unternehmenskontrolle – Modernisierung des Aktienrechts", also ein sehr umfassendes Programm. In dem Auftragsschreiben des Bundeskanzleramts, personifiziert durch den Staatsminister Hans Martin Bury, finden sich solche schönen Sätze wie: "Das deutsche System der Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle soll in seinen Stärken ausgebaut und mögliche Defizite behoben werden, um im Wettbewerb der Corporate Governance Systeme eine führende Rolle zu behaupten." Es tut angesichts aller Globalisierungskampagnen und Stimmungsmache gegen die Deutschland AG wohl zu vernehmen, daß das deutsche System der Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle auch Stärken hat. Wie sollten denn sonst die deutschen Unternehmen wirtschaftlich so erfolgreich sein?

Zusammensetzung und Vorgehen der Kommission

Die Kommission hat sich in einer bunten Mischung aus Unternehmensleitern (vor allem Finanzvorständen), Parlamentariern, Gewerkschaftlern, Spitzenbeamten aus den Bundesministerien, Vertretern der Investoren, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern und nicht zu vergessen Rechtsprofessoren aus 23 prominenten Personen zusammen gesetzt. Man kann sich vorstellen, daß ein solchermaßen heterogen zusammen gesetztes Gremium kaum als solches arbeitsfähig und zu einheitlicher Willensbildung fähig ist. Deshalb konnte sich die Arbeit nur so vollziehen, daß einzelne Mitglieder auf ihren Spezialgebieten Vorschläge erarbeiten, die dann von den anderen Kommissionsmitgliedern aufgrund lediglich einer Plausibilitätskontrolle abgenickt werden. Im Bericht des Vorsitzenden wird dies so ausgedrückt, die Empfehlungen und der Bericht seien zwar in Arbeitssitzungen (Anmerkung: an denen die Kommissionsmitglieder gar nicht teilgenommen haben) unter Heranziehung von Mitarbeitern vorbereitet, aber in allen Teilen von allen Mitgliedern überprüft und beschlossen und demzufolge mitgetragen worden. Die Kommission habe bewußt, um zu gemeinsamen Standpunkten zu finden, von Mehrheitsentscheidungen ebenso wie von abweichenden Voten einzelner Mitglieder abgesehen.

Dieses Verfahren hat zu einer Fülle von Empfehlungen geführt, denen man "an der Nasenspitze ansieht", von welchen Kommissionsmitgliedern sie stammen. Es handelt sich auch nicht um ein geschlossenes Konzept, sondern eine Sammlung von vielen Einzelpunkten, die natürlich jeweils zu einem einheitlichen Themenbereich gehören, die aber nur in Ausnahmefällen miteinander verzahnt sind. Dennoch schließt der Vorsitzende seinen Bericht mit der Feststellung, das Ziel des Auftrages könne nur erreicht werden, wenn die unterbreiteten Vorschläge als Teile eines Gesamtkonzepts verstanden und behandelt werden.

Die Regierungskommission empfiehlt der Bundesregierung, die im Bericht im einzelnen entwickelten und begründeten Vorschläge möglichst umgehend umzusetzen. Entsprechend hat der Staatsminister Bury angekündigt, die Bundesregierung werde in Kürze den Entwurf eines "Transparenz- und Publizitätsgesetzes" vorlegen. Das geht also wie das Bretzelbacken. Um so mehr ist jeder, der sich für die Rechtsentwicklung in Deutschland verantwortlich fühlt, verpflichtet, die einzelnen Empfehlungen der Kommission zur Kenntnis zu nehmen und sie auf ihre Praxistauglichkeit abzuklopfen.

Einzelne Vorschläge aus dem Bericht

Einzelne Vorschläge sollen hier vorgestellt und kommentiert werden:

 

Ausblick

Abschließend kann man feststellen, daß die Einsetzung dieser Regierungskommission vielfältig genutzt wurde, um alle vorhandenen Vorschläge für Gesetzesänderungen zu sammeln und an den Gesetzgeber heranzutragen. Eine Umsetzung aller dieser Empfehlungen im Wege des Schnellschusses wird nicht möglich sein, wollte man nicht mitunter erheblich über das Ziel hinausschießen.

 

* Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

 

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