Dr. Harald Kallmeyer,
Rechtsanwalt, Düsseldorf

Nochmals: Bericht der Regierungskommission "Corporate Governance"

Durch den sehr pointierten "Blickpunkt" in GmbHR 16/2001, R 285 (Volltext) mag ein falscher Eindruck von der Arbeitsweise der Regierungskommission "Corporate Governance" entstanden sein. Deshalb hierzu die folgenden Ergänzungen:

1. Ausweislich des Berichts des Vorsitzenden sind die schließlich beschlossenen Empfehlungen von allen Mitgliedern überprüft worden. Diese Überprüfung bezog sich zwar nicht auf jede einzelne Formulierung des Berichts. Aber inhaltlich wird jede Empfehlung von jedem Kommissionsmitglied mitgetragen. Soweit Meinungsunterschiede zwischen den Kommissionsmitgliedern bestanden, hat es keine harten Mehrheitsentscheidungen gegeben. Vielmehr wurden die Empfehlungen zu ausgewogenen Lösungen weiterentwickelt, denen alle Kommissionsmitglieder zustimmen konnten.

2. Die im Bericht des Vorsitzenden erwähnten Arbeitssitzungen dienten der Vorbereitung der Beschlüsse. Zu ihnen wurden Mitarbeiter von Kommissionsmitgliedern hinzugezogen, im Einzelfall wurden auch Kommissionsmitglieder in diesen Arbeitssitzungen von ihren Mitarbeitern vertreten. Es war aber keinesfalls so, daß Kommissionsmitglieder an diesen Sitzungen überhaupt nicht teilgenommen hätten. Vor allem die Persönlichkeiten, die der Kommission gewissermaßen als Sachverständige angehört haben, haben selbstverständlich an diesen Arbeitssitzungen mitgewirkt.

3. Die Regierungskommission hat selbstverständlich zahlreiche Anregungen von außen aufgegriffen. Dies wird im einzelnen im Bericht des Vorsitzenden geschildert. Insbesondere hat die Kommission vor Beginn der Beratungen einen Fragenkatalog erarbeitet und an zahlreiche Sachverständige und Verbände versandt. Die an die Kommission herangetragenen Vorschläge wurden eingehend beraten. Auch hat die Kommission darüber hinaus eigene Vorschläge entwickelt. Die Kommission hat also nicht lediglich alle vorhandenen Vorschläge gesammelt. Hiervon kann man sich leicht anhand des von Baums herausgegebenen und im Verlag Dr. Otto Schmidt KG erschienen "Bericht der Regierungskommission Corporate Governance" überzeugen.



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