Thomas Wachter, Notar, Osterhofen (Bayern)

Gesetz zur "Erleichterung" der Unternehmensnachfolge

Die angekündigte Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes wird bereits seit langem erwartet. Anfang Oktober hat das Bundesfinanzministerium nunmehr einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge veröffentlicht, den die Bundesregierung am 25.10.2006 beschlossen hat (BR-Drucks. 778/06 v. 3.11.2006), so dass das Gesetz bereits Anfang 2007 in Kraft treten könnte. Gleichwohl lässt sich derzeit kaum vorhersehen, wie die Übertragung von Unternehmen im neuen Jahr tatsächlich besteuert werden wird. Immerhin haben die Länderfinanzminister, denen das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer zusteht, am 28.9.2006 mehrheitlich entschieden, dass sie zunächst die Entscheidung des BVerfG zum derzeit geltenden Erbschaftsteuerrecht abwarten möchten (Az. 1 BvL 10/02). Möglicherweise hat man auch im Bundesfinanzministerium gewisse Zweifel, ob man den Zeitplan bis zum Jahresende noch einhalten kann. Notwendige Änderungen im Bereich der Grundstücksbewertung (s. § 138 Abs. 4 BewG), die ursprünglich in das Gesetz zur Sicherung der Unternehmensnachfolge aufgenommen werden sollten (so ein interner Entwurf vom Juli 2006), wurden kurzfristig in das Jahressteuergesetz 2007 ausgelagert (BR-Drucks. 622/06 v. 1.9.2006).

Der jetzt vorgelegte Gesetzesentwurf beruht im Wesentlichen auf dem bereits in der letzten Legislaturperiode diskutierten Abschmelzungsmodell (s. die Gesetzesentwürfe BR-Drucks. 341/05 v. 4.5.2005 = BT-Drucks. 15/5448 v. 10.5.2005 und BT-Drucks. 15/5555 v. 30.5.2005 = BR-Drucks. 322/05 v. 6.5.2005). Die Erbschaft- und Schenkungsteuer für produktives Vermögen soll demnach zunächst auf die Dauer von zehn Jahren gestundet werden und dann im Falle einer Betriebsfortführung jedes Jahr in Höhe eines Zehntels erlöschen. Die Steuer für das nicht produktive Vermögen wird dagegen sofort in voller Höhe fällig. Im Vergleich zu den bisherigen Reformüberlegungen weist der Gesetzesentwurf u.a. folgende Besonderheiten auf:

Die Betriebsfortführungsklausel dürfte die Unternehmensnachfolge in der Praxis allerdings kaum erleichtern. Vielmehr ist zu erwarten, dass die geplante Neuregelung schon bald Anlass für zahlreiche Streitigkeiten zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung sein wird. Beispiele dafür sind etwa:

Die geplante Betriebsfortführungsklausel wird nicht dazu beitragen können, dass Betriebe im Inland tatsächlich erhalten bleiben. Im Gegenteil: sie erschwert die Fortführung von Betrieben und macht wirtschaftlich notwendige Anpassungen weitgehend unmöglich. Der Gesetzgeber sollte die Betriebsfortführungsklausel daher ersatzlos streichen und das Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge auch im Übrigen nochmals grundlegend überarbeiten. Der jetzt vorgelegte Gesetzesentwurf ist schlicht zu kompliziert, als dass er einen Beitrag zur "Erleichterung der Unternehmensnachfolge" leisten könnte.



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