BGH 24.1.2012, II ZR 109/11
Wenn ein Einziehungsbeschluss weder nichtig ist noch für nichtig erklärt wird, wird die Einziehung mit der Mitteilung des Beschlusses an den betroffenen Gesellschafter und nicht erst mit der Leistung der Abfindung wirksam. Die Gesellschafter, die den Einziehungsbeschluss gefasst haben, haften dem ausgeschiedenen Gesellschafter anteilig, wenn sie nicht dafür sorgen, dass die Abfindung aus dem ungebundenen Vermögen der Gesellschaft geleistet werden kann, oder sie die Gesellschaft nicht auflösen.
BFH 12.10.2011, I R 107/10
In die Bemessungsgrundlage für den Körperschaftsteuererhöhungsbetrag nach § 38 Abs. 5 S. 2 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008 ist nur das ausschüttbare Eigenkapital zum 31.12.2006, nicht aber das Nennkapital einzubeziehen. Hätte der Gesetzgeber gewollt, dass auch das Nennkapital als fiktiv herabgesetzt und an die Gesellschafter aus dem EK 02 ausgekehrt gelten solle, hätte er dies auch so ins Gesetz aufgenommen.
OLG Köln 8.12.2011, 18 U 38/11
Der nicht geschäftsführende Mitgesellschafter der Privatbrauerei Gaffel Becker & Co. oHG Johannes Becker hat gegenüber seinem Bruder Heinrich Becker und seinem Neffen einen Anspruch auf grundsätzlich uneingeschränkte Einsicht in die Handelsbücher und Papiere der Gesellschaft. Sollten sich allerdings zukünftig Anhaltspunkte dafür ergeben, dass er die konkreten Informationen zu gesellschaftswidrigen Zwecken verwenden will, kann die Gegenseite dies als Rechtsbehelf im Vollstreckungsverfahren geltend machen.
BGH 10.10.2011, AnwZ (Brfg) 1/10
Zwar können Mitglieder der Patentanwaltskammer Gesellschafter und Geschäftsführer einer Rechtsanwaltsgesellschaft sein. Die Die Mehrheit der Geschäftsanteile und der Stimmrechte muss jedoch Rechtsanwälten zustehen und diese müssen die Gesellschaft auch verantwortlich (mehrheitlich) führen.
BGH 27.9.2011, II ZR 279/09
Bei der Auslegung der Bestimmungen über die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters im Gesellschaftsvertrag einer GmbH ist zu berücksichtigen, dass die am Gesellschaftsvertrag beteiligten Personen eine vernünftige Regelung bezweckt haben. Es ist insoweit im Zweifel davon auszugehen, dass sie eine auf Dauer wirksame und die Gesellschafter gleichbehandelnde Berechnung der Abfindung gewollt haben.
BGH 29.11.2011, II ZR 306/09
Sind einer Unterbeteiligten Mitwirkungsrechte in einer zwischen ihr und der Hauptbeteiligten begründeten Innengesellschaft bürgerlichen Rechts eingeräumt, so ist die Schenkung der Unterbeteiligung als bereits mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags vollzogen anzusehen. Somit sind die der Siegfried Unseld-Stiftung eingeräumten Unterbeteiligungen an Gesellschaften der Suhrkamp-Verlagsgruppe nicht in den Nachlass des im Oktober 2002 verstorbenen Verlegers Siegfried Unseld gefallen.
BGH 25.10.2011, XI ZR 67/11
Ein Kapitalanleger muss sich im Falle der Insolvenz eines Wertpapierhandelsunternehmens von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen keine Provisionsansprüche des Wertpapierhandelsunternehmens entgegenhalten lassen, wenn dieses die Ansprüche nach dem Rechtsgedanken des § 654 BGB verwirkt hat. Das hat der BGH in einem weiteren Urteil in Sachen "Phoenix" entschieden.
BGH 11.10.2011, II ZR 18/10
Kreditunwürdig i.S.d. Regeln über den Eigenkapitalersatz kann eine Gesellschaft nur dann sein, wenn sie tatsächlich einen Kredit benötigt. Ein Kreditbedarf, der nur aufgrund zu gering kalkulierter Abschlagszahlungen des Gesellschafters oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens entstanden ist und der nachträglich bei richtiger Betrachtungsweise entfällt, reicht dafür nicht aus.
BGH 5.7.2011, II ZR 199/10
Auch bei einer als GbR ausgestalteten Publikumsgesellschaft hat die Auflösung der Gesellschaft grundsätzlich zur Folge, dass die einzelnen Gesellschaftern verliehene Einzelgeschäftsführungsbefugnis nach § 730 Abs. 2 S. 2 BGB erlischt; die Geschäftsführung und Vertretung steht von der Auflösung an allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu. Bei der Abwicklung einer GbR kann das Gericht aus wichtigen Gründen entsprechend § 146 Abs. 2 HGB Liquidatoren ernennen.
BGH 12.7.2011, II ZR 28/10
Bei Klagen nach Art. 22 Nr. 2 EuGVVO bestimmt sich die Frage der ausschließlichen internationalen Zuständigkeit nach der Gründungstheorie und damit grundsätzlich nach dem Satzungssitz im Herkunftsstaat. Bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten innerhalb einer Limited sind britischer Gerichte international zuständig.
BFH 30.6.2011, VI R 80/10
Ein Vorteil wird "für" eine Beschäftigung gewährt, wenn er mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird und sich die Leistung im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist; nicht aber wenn der Vorteil Entgelt für die Veräußerung eines Wirtschaftsgutes ist. Ob ein Leistungsaustausch zwischen Arbeitgeber und -nehmer den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzurechnen ist oder nicht, ist nach dem wirtschaftlichen Gehalt des Lebenssachverhaltes zu würdigen.
BGH 12.7.2011, II ZR 71/11
Bei einer wirtschaftlichen Neugründung einer Vorrats- oder Mantelgesellschaft kommt eine Haftung der handelnden Personen analog § 11 Abs. 2 GmbHG nur dann in Betracht, wenn die Geschäfte vor Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung aufgenommen worden sind und dem nicht alle Gesellschafter zugestimmt haben. Versichert der Geschäftsführer bei der Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung der Wahrheit zuwider, dass sich das Stammkapital endgültig in seiner freien Verfügung befindet, haftet er analog § 9a Abs. 1 GmbHG.
BFH 16.6.2011, IV R 11/08
Ist in einem an eine Personengesellschaft gerichteten bestandskräftigen Verlustfeststellungsbescheid i.S.v. § 10a GewStG der Fehlbetrag nicht um den Anteil eines ausgeschiedenen Mitunternehmers gekürzt worden, steht der anteilige Fehlbetrag den zum Feststellungszeitpunkt tatsächlich beteiligten Mitunternehmern entsprechend ihrer Beteiligungsquote zur Verrechnung mit deren künftigen Erträgen zur Verfügung.
KG Berlin 11.8.2011, 23 U 114/11
Gem. § 42 Abs. 1 u. 2 GmbH hat der Geschäftsführer dafür Sorge zu tragen, dass der geprüfte Jahresabschluss den Gesellschaftern innerhalb der Frist des § 42 Abs. 2 GmbH zur Feststellung vorgelegt wird. Dies unterlassen zu haben stellt ein gravierendes Fehlverhalten dar.
BGH 21.6.2011, II ZB 15/10
Ob eine Willenserklärung einem Empfänger mit Sitz im Ausland zugegangen ist, beurteilt sich nach dem Ortsrecht des Abgabeorts. Eine Pflicht des Registergerichts zur Amtsermittlung nach §§ 26, 382 FamFG besteht nur dann, wenn entweder die formalen Mindestanforderungen für eine Eintragung nicht erfüllt sind oder wenn begründete Zweifel an der Wirksamkeit der zur Eintragung angemeldeten Erklärungen oder der Richtigkeit der mitgeteilten Tatsachen bestehen.
BGH 21.6.2011, II ZR 262/09
Ist im Gesellschaftsvertrag einer KG bestimmt, dass ein Gesellschafter ausscheidet, wenn die übrigen Gesellschafter - aus wichtigem Grund - sein Ausscheiden durch Erklärung ihm gegenüber verlangen, so ist diese Klausel regelmäßig dahin auszulegen, dass die Gesellschafter über die Ausschließung eines Mitgesellschafters einen Beschluss zu fassen und darauf gegründet eine Ausschließungserklärung ihm gegenüber abzugeben haben.
BGH 31.5.2011, II ZR 109/10
Bei der Beschlussfassung über die ordentliche Kündigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags durch die beherrschte Gesellschaft ist der herrschende Gesellschafter stimmberechtigt. Von dem Stimmverbot des § 47 Abs. 4 S. 2 Fall 1 GmbHG ausgenommen sind sog. körperschaftliche Sozialakte, bei denen der Gesellschafter sein Mitgliedsrecht ausübt.
BFH 21.7.2011, II R 50/09 u.a.
Die Festsetzung des Solidaritätszuschlags zur Einkommen- und Körperschaftsteuer war jedenfalls bis zum Jahr 2007 verfassungsmäßig; auch nach einer Laufzeit von bis dahin 13 Jahren dient er noch zur Deckung des besonderen Finanzbedarfs des Bundes aus den Kosten der Wiederherstellung der deutschen Einheit. Allerdings darf der Solidaritätszuschlag nicht zu einem dauerhaften Instrument der Steuerumverteilung werden.
BGH 7.6.2011, II ZR 186/08
Unterlässt die hierzu verpflichtete GbR über einen außerhalb objektiv angemessener Zeit liegenden Zeitraum (hier: zwei Jahre) die Benennung eines Schiedsgutachters und die Einholung des Gutachtens über die zwischen ihr und dem ausgeschiedenen Gesellschafter streitige Höhe des Abfindungsguthabens, kann der Ausgeschiedene auf Zahlung des ihm seiner Ansicht nach zustehenden Abfindungsguthabens klagen. Das angerufene Gericht hat die Bestimmung der Leistung durch Urteil zu treffen; eine Abweisung der Klage als zurzeit unbegründet ist nicht zulässig.
BGH 17.5.2011, II ZR 285/09
Ist der aus einer Personengesellschaft ausgeschiedene Gesellschafter imstande, die Höhe seines Abfindungsanspruchs schlüssig zu begründen, so kann er nach dem Verstreichen der vertraglich vereinbarten Fälligkeitszeitpunkte im Regelfall auf Leistung klagen. Im Rahmen dieser Zahlungsklage ist der Streit darüber auszutragen, ob und in welcher Höhe bestimmte Aktiv- oder Passivposten bei der Berechnung des Abfindungsguthabens zu berücksichtigen sind.
BGH 7.6.2011, II ZB 24/10
Eine Versicherung, in der ein Geschäftsführer nur auf den Zeitpunkt der Verurteilung selbst abstellt, vermittelt dem Registergericht nicht die nach dem Gesetz erforderlichen Angaben über das Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 GmbHG. Maßgeblich ist allein der Zeitpunkt der Rechtskraft des Urteils.
BGH 10.5.2011, II ZR 227/09
Eine entsprechende Anwendung der §§ 159, 160 HGB auf den Anspruch aus § 739 BGB kommt nicht in Betracht. Ein zeitlicher Gleichlauf von Innen- und Außenhaftung ist gesetzlich nicht vorgesehen und wegen der Unterschiedlichkeit ihrer Zusammensetzung und Herleitung auch nicht geboten.
BFH 20.4.2011, I R 2/10
Die infolge einer Sacheinlage von Gesellschaftsanteilen aufgrund Anteilsvereinigung ausgelösten Grunderwerbsteuern sind von der aufnehmenden Gesellschaft nicht als Anschaffungs(neben)kosten der eingebrachten Anteile zu aktivieren, sondern können sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Besteuerungsobjekt der Grunderwerbsteuer bei der Anteilsvereinigung ist nicht der Erwerb der Gesellschaftsanteile, sondern ein fiktiver Erwerb der Grundstücke.
BGH 12.4.2011, II ZR 17/10
Wenn mit der Bareinlage ein Darlehen abgelöst wird, für dessen Rückzahlung sich der Inferent verbürgt hat, leistet er nicht verdeckt eine Sacheinlage. In der Tilgung eines vom Ehegatten des Inferenten gewährten Darlehens mit der Bareinlage liegt eine verdeckte Sacheinlage, wenn das Darlehen wirtschaftlich vom Inferenten gewährt wurde oder die Einlage mit Mitteln bewirkt wird, die dem Inferenten vom Ehegatten zur Verfügung gestellt worden sind; das Näheverhältnis des Inferenten zum Darlehensgeber genügt nicht.
Der Deutsche Bundestag hat am 26.5.2011 eine Änderung des Umwandlungsgesetzes (UmwG) beschlossen. Das Änderungsgesetz dient in erster Linie der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die am 22.10.2009 in Kraft getreten ist, und sieht insbesondere eine weitere Vereinfachung der Vorbereitung der Hauptversammlung vor, die über die Umwandlungsmaßnahme beschließen soll.
BGH 12.4.2011, II ZR 197/09
Wurde eine GbR von drei der ca. 200 Kommanditisten eines geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Publikums-KG gegründet, um nach dem Beitritt weiterer sanierungsbereiter Kommanditisten der in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen KG u.a. deren Ausgleichsansprüche aus § 426 Abs. 1 und 2 BGB gegen sanierungsunwillige Kommanditisten einzuziehen, so ist die in ihrem Gesellschaftsvertrag erteilte Ermächtigung zur gerichtlichen Geltendmachung dieser Ansprüche wegen Verstoßes gegen § 1 § 1 Abs. 1 RBerG gem. § 134 BGB nichtig.
BGH 11.4.2011, II ZB 9/10
Die Neugründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) durch Abspaltung verstößt gegen das Sacheinlagenverbot nach § 5a Abs. 2 S. 2 GmbHG. Überzeugende Anhaltspunkte für eine Verdrängung des Sacheinlageverbots durch die umwandlungsspezifischen Vermögensübertragungsformen finden sich nicht.
BGH 19.4.2011, II ZB 25/10
Das Sacheinlagenverbot nach § 5a Abs. 2 S. 2 GmbHG gilt für eine den Betrag des Mindestkapitals nach § 5 Abs. 1 GmbHG erreichende oder übersteigende Erhöhung des Stammkapitals einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nicht. Dem Wortlaut der Vorschrift lässt sich nicht entnehmen, dass die für die Unternehmergesellschaft geltenden Sonderregelungen nach § 5a Abs. 1 bis 4 GmbHG erst dann nicht mehr gelten sollen, wenn ein Stammkapital von mindestens 25.000 € bar eingezahlt und in das Handelsregister eingetragen worden ist.
BGH 1.3.2011, II ZR 83/09
Die Nichtigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung einer KG wird durch Feststellungsklage gegen die Mitgesellschafter geltend gemacht, wenn nicht der Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass der Streit mit der Gesellschaft auszutragen ist. Ob das kapitalgesellschaftsrechtliche System übernommen ist, hängt von der Auslegung des Gesellschaftsvertrags im Einzelfall ab; allein die Vereinbarung einer "Anfechtungsfrist" bedeutet nicht, dass die Klage gegen die Gesellschaft zu richten ist.
BGH 15.3.2011, II ZR 204/09
Ansprüche auf Ersatz des Neugläubigerschadens gem. § 823 Abs. 2 BGB, § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. (jetzt: § 823 Abs. 2 BGB, § 15a Abs. 1 InsO) verjähren nach den für deliktische Ansprüche allgemein geltenden Vorschriften. Für eine analoge Anwendung des § 43 Abs. 4 GmbHG i.V.m. § 64 Abs. 2 S. 3 GmbHG a.F. (jetzt § 64 S. 4 GmbHG) auf Schadensersatzansprüche der Neugläubiger aus § 823 Abs. 2 BGB, § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. (vgl. jetzt § 15a Abs. 1 InsO) fehlt es an einer planwidrigen Regelungslücke.
BFH 9.3.2011, IX R 50/10
Es spricht gegen die Einkünfteerzielungsabsicht, wenn der Steuerpflichtige ein bebautes Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs - von in der Regel bis zu fünf Jahren - seit der Anschaffung oder Herstellung wieder veräußert. Dies gilt auch, wenn er seine vermietete Immobilie in einem entsprechenden Zeitraum an eine die Vermietung fortführende gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) veräußert, an der er selbst beteiligt ist.
BFH 3.3.2011, V R 24/10
Die Festvergütung, die der geschäftsführungs- und vertretungsberechtigte Komplementär einer KG von dieser für seine Haftung nach §§ 161, 128 HGB erhält, ist als Entgelt für eine einheitliche Leistung, die Geschäftsführung, Vertretung und Haftung umfasst, umsatzsteuerpflichtig. Die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG kommt nur in Betracht, wenn für Geldverbindlichkeiten eingestanden werden soll, nicht aber wenn es - wie bei der den Komplementär treffenden Haftung - um eine Einstandspflicht für Sachleistungsverpflichtungen geht.
Mit Schreiben vom 2.5.2011 (- IV D 2 - S 7104/11/10001 DOK 2011/0329553 -) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur Unternehmereigenschaft des geschäftsführenden Komplementärs einer KG im Hinblick auf die Umsatzsteuer Stellung genommen. Das Schreiben behandelt die Konsequenzen des BFH-Urteils vom 14.4.2010, XI R 14/09.
Mit Schreiben vom 2.5.2011 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) ein Anwendungsschreiben zum UmwStG i.d.F. des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) vorgestellt. Das BMF hat zu dem Entwurf des Umwandlungssteuererlasses 2011 eine Verbandsanhörung eingeleitet.
FG Münster 23.3.2011, 7 K 2793/07 E
Betriebsausgaben, die bei der Verpachtung von Grundbesitz im Rahmen einer Betriebsaufspaltung anfallen, sind gem. § 3c Abs. 2 EStG a.F. anteilig nur zur Hälfte zu berücksichtigen, soweit die vertraglich vereinbarte Pacht gegenüber der Betriebsgesellschaft herabgesetzt bzw. erlassen wird. Es genügt ein lediglich mittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Betriebsausgaben und den steuerbefreiten Einnahmen.
BGH 15.3.2011, II ZR 301/09
Die für den Verjährungsbeginn erforderliche Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände kann der Gesellschaft nicht durch ihren Geschäftsführer vermittelt werden, wenn dieser selbst Schuldner ist. Es kann nicht erwartet werden, dass der Schuldner dafür sorgt, dass die Ansprüche gegen ihn selbst geltend gemacht werden und er etwa einen Gesellschafterbeschluss nach § 46 Nr. 8 GmbHG herbeiführt.
BGH 1.3.2011, II ZB 6/10
Weigert sich das Registergericht wegen formaler Beanstandungen, eine von einem Notar eingereichte Gesellschafterliste in den Registerordner aufzunehmen, hat der Notar ein eigenes Beschwerderecht. Die Umnummerierung abgetretener Geschäftsanteile in der Gesellschafterliste ist dann zulässig, wenn jeder Geschäftsanteil durch die Angabe der bisherigen Nummerierung zweifelsfrei zu identifizieren bleibt
BGH 5.4.2011, II ZR 263/08 u.a.
Ein GmbH-Gesellschafter, der gegenüber einer Bank der Gesellschaftsschuld beigetreten ist, haftet einem Mitgesellschafter, an den die Bank ihre Forderung gegen die Gesellschaft abgetreten hat, persönlich. Dies gilt auch dann, wenn die Anteile an der Gesellschaft später fast vollständig auf den Mehrheitsgesellschafter übergehen.
BGH 25.1.2011, II ZR 196/09
Nach neuerer BGH-Rechtsprechung haftet der Geschäftsführer nicht nach § 64 S. 1 GmbHG, wenn er nach Eintritt der Insolvenzreife rückständige Umsatz- und Lohnsteuern an das Finanzamt und rückständige Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung an die Einzugsstelle zahlt. Nur das Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen ist in § 266a StGB unter Strafe gestellt und begründet eine Schadensersatzpflicht nach § 823 Abs. 2 BGB.