Heft 6 / 2013

In der aktuellen Ausgabe der GmbHR (Heft 6, Erscheinungstermin: 15. März 2014) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Lange, Knut Werner, Die Teilung eines GmbH-Anteils zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, GmbHR 2014, 281-287
    Das GmbH-Recht war vor Inkrafttreten des MoMiG in Teilungsfragen sehr restriktiv ausgestaltet, um insbesondere die Vervielfältigung von Geschäftsanteilen zu erschweren. Diese Zurückhaltung kam insbesondere in dem alten § 17 GmbHG zum Ausdruck, nach dessen Abs. 6 S. 1 eine Teilung generell nur für den Fall der Veräußerung oder der Vererbung stattfand. Durch die ersatzlose Streichung des § 17 GmbHG ist seither namentlich eine Vorratsteilung möglich, die perspektivisch für eine Nachfolge von Todes wegen genutzt werden kann. Die mit der Gesetzesreform einhergehende Aufwertung der Gesellschafterliste und die nur relative Gesellschafterstellung der Miterben bis zu ihrer Einreichung der geänderten Liste zum Handelsregister (vgl. § 16 Abs. 1 GmbHG) haben ebenfalls zu einer Veränderung der Erbauseinandersetzung über einen Geschäftsanteil geführt. Der Beitrag untersucht Möglichkeiten und Grenzen der Auseinandersetzung zwischen Miterben, in deren Nachlass sich ein GmbH-Geschäftsanteil befindet.
  • Schröder, Henning, Konfliktmanagement bei GmbH-Gesellschafterstreitigkeiten, GmbHR 2014, 287-292
    In Gesellschaften kommt es nicht selten zu Auseinandersetzungen: Unterschiedliche Vorstellungen der Beteiligten über die weitere Strategie des Unternehmens, familiäre Konflikte oder unterschiedliche Arbeitsauffassungen können Gründe dafür sein. Aber auch “handfestere“ Konflikte wie (angebliche) Verstöße gegen ein gesellschaftsvertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot durch einen Gesellschafter oder gar die (vermeintliche) Begehung von Straftaten können zu Konflikten führen. In allen diesen Fällen müssen die Gesellschafter entscheiden, wie sie mit diesem Konflikt umgehen wollen. Dabei kommt den meisten Menschen der Gang vor Gericht als erste Option in den Sinn. Gleichwohl sollte sehr kritisch – und ggf. mit fachkundiger Beratung – geklärt werden, ob dies wirklich eine zielführende Option ist. In vielen Fällen kann ein Mediationsverfahren eine Alternative darstellen. Meist wird in diesen Fällen dann ein Rechtsanwalt aufgesucht und um Beratung gebeten. Der Rechtsanwalt muss dann – gemeinsam mit den Parteien – den Konflikt analysieren und nach einer Lösungsstrategie suchen. Dieser Beitrag stellt verschiedene Möglichkeiten der Konfliktbearbeitung vor und entwickelt Kriterien, anhand derer ein anwaltliches Konfliktmanagement vorgenommen werden kann.
  • Niesse, Susanne / Hemme, Susanne, Minderheitenschutz bei freiwilligen Zuzahlungen in die Kapitalrücklage im Lichte des § 7 Abs. 8 ErbStG, GmbHR 2014, 293-297
    Nicht zuletzt mit Blick auf die mögliche Optimierung der Außenfinanzierung einer GmbH können die Gesellschafter ein Interesse daran haben, der Gesellschaft weitere Mittel in Form von Eigenkapital zur Stärkung ihrer finanziellen Ausstattung zuzuführen. Sollen diese nicht durch weiteres Haftkapital gebunden werden, kann eine Stärkung des Eigenkapitals der Gesellschaft auch durch die Bildung von Rücklagen erfolgen. Sofern sich die Gesellschafter über die Bereitstellung von weiterem Eigenkapital nicht einig sind und nicht alle Gesellschafter bereit oder in der Lage sind, der Gesellschaft weitere Mittel zur Verfügung zu stellen, stellt sich stets die Frage, ob eine einseitige Stärkung der Eigenkapitalausstattung aufgrund der damit verbundenen Beeinträchtigung der Rechtsposition der anderen Gesellschafter Beschränkungen unterliegt.
  • Strobl-Haarmann, Elisabeth / Maul, Silja, Umsatzsteuerliche Organschaft: Neue Anforderungen an die organisatorische Eingliederung, – Abstellen auf die Geschäftsführungsbefugnis in der Organgesellschaft –, GmbHR 2014, 297-301
    Der BFH hat die Anforderungen an die organisatorische Eingliederung für die umsatzsteuerliche Organschaft verschärft. Insbesondere ist für die organisatorische Eingliederung nunmehr die aktive Beherrschung der Tochtergesellschaft erforderlich, d.h. dass der Organträger die Organgesellschaft durch die Art und Weise der Geschäftsführung beherrschen muss. Es kommt also für das Vorliegen der organisatorischen Eingliederung auf das rechtliche Dürfen der Geschäftsführung im Innenverhältnis an; nicht mehr entscheidend ist die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer im Außenverhältnis. Dem kann in der Praxis in dem besonders bedeutsamen Fall der nur teilweisen Personenidentität etwa dadurch Rechnung getragen werden, dass die Geschäftsführungsbefugnisse der Geschäftsführer durch die Geschäftsordnung den neuen Anforderungen angepasst werden.

Rechtsprechung

  • BVerfG v. 14.1.2014 - 1 BvR 2998/11 u. 1 BvR 236/12, Freiberufler-GmbH: Zulassung zur Rechts- und Patentanwaltschaft zum Zweck der gemeinsamen Berufsausübung, GmbHR 2014, 301-310
  • OLG Nürnberg v. 20.12.2013 - 12 U 49/13, Gesellschaftsvertrag: Wirksamkeit einer sog. Russian-Roulette-Klausel in einer zweigliedrigen Gesellschaft, GmbHR 2014, 310-317
  • BGH v. 10.12.2013 - II ZR 53/12, Liquidation: Anwendung der Grundsätze der wirtschaftlichen Neugründung, GmbHR 2014, 317-319
  • BGH v. 17.9.2013 - II ZR 142/12, Insolvenz: Beweislast für die Leistung der Stammeinlage bzw. des Fehlens eines sog. Hin- und Herzahlens, GmbHR 2014, 319-320
  • BGH v. 16.1.2014 - IX ZR 31/12, Insolvenz: Unterlassen der Eröffnung eines neuen, kreditorisch geführtes Kontos durch GmbH-Geschäftsführer, GmbHR 2014, 320-323
  • BFH v. 11.12.2013 - I R 4/13, Doppelbesteuerung: Tatbestands- und Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 10 EStG 2002/2009 und der dazu ergangenen Übergangsvorschriften, GmbHR 2014, 323-332
  • BFH v. 29.10.2013 - VIII R 13/11, Gesellschafter: Zinsen auf nachträgliche Anschaffungskosten einer aufgegebenen GmbH-Beteiligung, GmbHR 2014, 332-334
  • BFH v. 5.11.2013 - VIII R 20/11, Geschäftsführer: Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Veräußerung von Genussrechten, GmbHR 2014, 334-336

GmbHR im Blickpunkt

  • Römermann, Volker, Interprofessionelle Freiberufler-GmbH: BVerfG öffnet das Tor (nur) eine Handbreit weiter, GmbHR 2014, R081-R082

Unternehmensrecht

  • Ulrich, Stephan, Bindung an einmal abgegebene Stimme bei Gesellschafterbeschluss im Umlaufverfahren, GmbHR 2014, R085
  • Ulrich, Stephan, Back to Basel: Auslandsbeurkundung nach dem MoMiG in der Praxis, GmbHR 2014, R085
  • Ulrich, Stephan, Bestimmtheitsgebot schränkt Sanktionen bei Publizitätspflichtverstößen ein, GmbHR 2014, R085-R086
  • Ulrich, Stephan, Einbeziehung in Konzernabschluss einer EU-Muttergesellschaft befreit vor Offenlegung, GmbHR 2014, R086

Steuer- & Bilanzrecht

  • Levedag, Christian, Abziehbarkeit von EU-Geldbußen, GmbHR 2014, R086-R088
  • Levedag, Christian, Aufteilbarkeit der Kosten für häusliches Arbeitszimmer – Vorlage an den Großen Senat, GmbHR 2014, R088
  • Levedag, Christian, Steuerpflicht von Erstattungszinsen, GmbHR 2014, R088

Arbeits- & Sozialrecht

  • Kothe-Heggemann, Claudia, Kürzung des Erholungsurlaubs wegen Elternzeit – europarechtliche Zulässigkeit, GmbHR 2014, R088-R089
  • Kothe-Heggemann, Claudia, Urlaubsabgeltung bei Langzeiterkrankung während der Altersteilzeit, GmbHR 2014, R089-R090

Europa-Praxis

  • Clausnitzer, Jochen, EU-Ministerrat verabschiedet Verbraucherprogramm 2014 – 2020, GmbHR 2014, R090
  • Clausnitzer, Jochen, EU-Ministerrat verabschiedet Vergaberichtlinie, GmbHR 2014, R090
  • Geberth, Georg, Mögliche Einführung der Finanztransaktionssteuer in Stufen, GmbHR 2014, R090-R091
  • Geberth, Georg, OECD: BEPS-Initiative – Ausblick für das Jahr 2014, GmbHR 2014, R091
  • Geberth, Georg, OECD: Globaler Standard zum automatischen Informationsaustausch veröffentlicht, GmbHR 2014, R092

Wirtschafts-Praxis

  • Gajo, Marianne, Studie zu Informationstechnologietrends 2014, GmbHR 2014, R092-R094

Zeitschriftenspiegel

  • Gesellschaftsrecht, GmbHR 2014, R094
  • Steuerrecht, GmbHR 2014, R094

Buchbesprechungen

  • Stück, Volker, Bauer/Lingemann/Diller/Haußmann, Anwalts-Formularbuch Arbeitsrecht, GmbHR 2014, R094-R095

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 02.12.2014 13:34