Heft 2 / 2015

In der aktuellen Ausgabe der GmbHR (Heft 2, Erscheinungstermin: 20. Januar 2015) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Levedag, Christian, Finanzierung von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften im Anwendungsbereich der Abgeltungsteuer, GmbHR 2015, 57-66
    Der Beitrag behandelt die Anwendbarkeit der Abgeltungsteuer bei Angehörigendarlehen an Einzelunternehmer sowie Angehörigen-Personen- und Kapitalgesellschaften. In diesem Bereich ist in jüngster Zeit Rechtsprechung des X. Senats zur steuerrechtlichen Anerkennung von Darlehensverträgen unter Angehörigen (s. unter I.1. und 2.) und des VIII. Senats des BFH zu den Ausschlusstatbeständen der § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) u. b) EStG ergangen (s. unter II.). Der VIII. Senat des BFH hat in diesen Entscheidungen sowohl die Schedulenbesteuerung im Rahmen der Abgeltungsteuer als auch das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 EStG als verfassungsrechtlich unbedenklich eingestuft, weshalb hierauf in diesem Beitrag nicht eingegangen wird.
  • Cahn, Andreas, Bescheidungsanspruch des Minderheitsgesellschafters und Treupflicht in der GmbH, – Zugleich Anmerkung zu OLG München vom 14.8.2014 – 23 U 4744/13 –, GmbHR 2015, 67-72
    In Verbindung mit der Treupflicht des Mehrheitsgesellschafters und den Rechten aus § 50 Abs. 1 u. 2 GmbHG vermittelt der von der h.L. befürwortete Anspruch auf sachliche Bescheidung von Beschlussanträgen einer qualifizierten Gesellschafterminderheit erheblichen Einfluss auf die Entscheidungsfindung in der GmbH. Dieser Beitrag geht in Auseinandersetzung mit einem aktuellen Urt. des OLG München v. 14.8.2014 – 23 U 4744/13, GmbHR 2015, 84 – in dieser Ausgabe – der Frage nach, wo die Grenzen der dadurch begründeten Einwirkungsmöglichkeiten der Minderheit auf die Aufgabenverteilung in der GmbH verlaufen.
  • Litzenberger, Gabriel, Beschlüsse zur nachträglichen Erhöhung der Geschäftsführervergütung, – Eine Untersuchung zur (echten) Rückwirkung –, GmbHR 2015, 72-79
    Bezieht ein Gesellschafter-Geschäftsführer überhöhte Bezüge, stellt das grundsätzlich eine Pflichtverletzung und Ungleichbehandlung dar. Insbesondere bei länger andauernder Überzahlung kann einerseits erheblicher Schaden für die Gesellschaft entstehen und andererseits die Rückzahlung für den Geschäftsführer eine massive Belastung darstellen. Hier stellt sich die Frage, ob die Gesellschafter den Vorgang dadurch legitimieren können, dass sie durch einen aktuellen Beschluss die Vergütung mit Wirkung “ex-tunc“ erhöhen. Dieser Beitrag setzt sich zunächst mit Möglichkeiten und Grenzen von Gesellschafterbeschlüssen auseinander, denen nach dem Willen der Beschließenden Rückwirkung zukommen soll. Fraglich ist, ob die Gesellschafter überhaupt die Möglichkeit haben, Beschlüssen diese Wirkung zuzuweisen und so in vergangene Vorgänge nachträglich einzugreifen. Bejaht man das, ist zu klären, nach welchen rechtlichen Grundlagen Beschlüsse dieser Art zu beurteilen sind und daneben, ob der privatautonomen Anordnung der Rückwirkung Grenzen gezogen sind. Schließlich sind die gewonnenen Erkenntnisse auf die Problematik “Rückwirkende Erhöhung der Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers“ anzuwenden.

Rechtsprechung

  • BGH v. 2.12.2014 - II ZR 119/14, Limited: Qualifikation der Insolvenzverschleppungshaftung als insolvenz- oder gesellschaftsrechtliche?, GmbHR 2015, 79-84
  • OLG München v. 14.8.2014 - 23 U 4744/13, Gesellschafterbeschluss: Ablehnung von Beschlussvorlagen der Gesellschafter-Minderheit zu Geschäftsführungsmaßnahmen als Verstoß gegen die Treuepflicht, GmbHR 2015, 84-88
  • BVerfG v. 17.12.2014 - 1 BvL 21/12, Erbschaftsteuer: Privilegierung des Betriebsvermögens in derzeitiger Ausgestaltung nicht in jeder Hinsicht verfassungsgemäß, GmbHR 2015, 88-112

GmbHR im Blickpunkt

  • Wachter, Thomas, Zukunft der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach der Entscheidung des BVerfG, GmbHR 2015, R017-R018

Unternehmensrecht

  • Ulrich, Stephan, Betreffen die Ausnahmen zur Nicht-Durchsetzbarkeit von Abwerbeverboten auch Einstellungsverbote?, GmbHR 2015, R021-R022
  • Ulrich, Stephan, Anwendung aktuellster Bewertungsmethode im Spruchverfahren oder nicht?, GmbHR 2015, R022

Steuer- & Bilanzrecht

  • Levedag, Christian, Vorsteuerberichtigung bei verspäteter Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes, GmbHR 2015, R022-R023
  • Levedag, Christian, Vorsteuerabzug bei Totalverlust der Rechnungen, GmbHR 2015, R023
  • Wiebe, Tanja, Finanzpolitik: Wirtschaftsweise legen Jahresgutachten vor, GmbHR 2015, R023-R024
  • Geberth, Georg, Bundesrat stimmt ZollkodexAnpG und Reform der strafbefreienden Selbstanzeige zu, GmbHR 2015, R024-R025

Arbeits- & Sozialrecht

  • Kothe-Heggemann, Claudia, Frage des Arbeitgebers nach Gewerkschaftszugehörigkeit kann unzulässig sein, GmbHR 2015, R025
  • Kothe-Heggemann, Claudia, Mobbing: Zuwarten und bloße Untätigkeit führen noch nicht zu Schmerzensgeld, GmbHR 2015, R025-R026

Europa-Praxis

  • Clausnitzer, Jochen, Die Europäische Kommission veröffentlicht Arbeitsprogramm für 2015, GmbHR 2015, R026-R027
  • Clausnitzer, Jochen, Internationales Privatrecht: Brüssel I-VO ist in Kraft, GmbHR 2015, R027
  • Clausnitzer, Jochen, EuGH: Fettleibigkeit kann Behinderung sein, GmbHR 2015, R027

Wirtschafts-Praxis

  • Gajo, Marianne, Unternehmensinsolvenzen in Deutschland im Jahre 2014, GmbHR 2015, R027-R030

Zeitschriftenspiegel

  • Gesellschaftsrecht, GmbHR 2015, R030
  • Steuerrecht, GmbHR 2015, R030

Buchbesprechungen

  • Heidinger, Andreas, Lutter, Umwandlungsgesetz, GmbHR 2015, R030-R031

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 09.01.2015 10:04