Heft 6 / 2015

In der aktuellen Ausgabe der GmbHR (Heft 6, Erscheinungstermin: 20. März 2015) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Theile, Carsten, Der Jahres- und Konzernabschluss der GmbH und GmbH & Co. nach dem Regierungsentwurf eines Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG), GmbHR 2015, 281-287
    Die mögliche vorzeitige Anwendung der neuen Schwellenwerte für den Jahres- und Konzernabschluss infolge des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG), dessen Regierungsentwurf seit dem 7.1.2015 vorliegt, war zusammen mit einem Überblick zu den Hintergründen des Gesetzentwurfs bereits Gegenstand eines Beitrags in GmbHR-Ausgabe 4/2015, 172 ff. Doch das BilRUG sieht zahlreiche weitere Änderungen am Bilanzrecht der GmbH (& Co.) vor. Die wesentlichen materiellen Änderungen werden hier vorgestellt und einer kritischen Würdigung für die Bilanzierungspraxis unterzogen. Die diskutierten Vorschriften sind anzuwenden auf die Abschlüsse und Lageberichte des Geschäftsjahres, das nach dem 31.12.2015 beginnt. Die ein Jahr frühere Anwendung ist optional möglich.
  • Beck, Lukas, Haftung wegen Insolvenzverschleppung bei bestehendem Cash-Pool, GmbHR 2015, 287-290
    Als Instrument der Konzerninnenfinanzierung ist das Cash-Pooling etabliert. Hierdurch werden Finanzmittel im Unternehmensverbund gesammelt und können dort eingesetzt werden, wo sie benötigt werden. Tritt in einem der beteiligten Unternehmen eine Insolvenz ein, stellt sich die Frage, welche Konsequenzen das einerseits für die Zahlungen hat, die in den Cash-Pool geflossen sind und andererseits für die Beziehung der Beteiligten zueinander. Das OLG Düsseldorf (GmbHR 2015, 303 – in dieser Ausgabe; die Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch Beschl. des BGH v. 25.11.2014 – II ZR 27/14 zurückgewiesen) hatte eine solche Konstellation zu beurteilen: Die Konzernobergesellschaft, die den Cash-Pool führte, fiel in die Insolvenz. Diese Situation muss aus insolvenzrechtlicher und konzernrechtlicher Perspektive betrachtet werden.
  • Huth, Stephan / Kutzner, Tobias, Umstrukturierung klassischer Pensionszusagen von beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern, GmbHR 2015, 290-297
    In der Praxis hat eine GmbH verschiedene Möglichkeiten sich von den Risiken der klassischen Pensionszusage ihres beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers zu befreien. In diesem Beitrag vergleichen die Autoren die Umstellung einer reinen Leistungszusage eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers auf eine beitragsorientierte Leistungszusage mit der Auslagerung auf einen Pensionsfonds und eine Unterstützungskasse. Im Ergebnis zeigt sich, dass ein Umstrukturierungskonzept grundsätzlich unter Würdigung der individuellen betriebswirtschaftlichen Umstände einer GmbH zu wählen ist. Für Gesellschaften, die nur über einen geringen Bestand an liquiden Mitteln verfügen, eignet sich die Umstellung der reinen Leistungszusage des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers auf eine kongruent rückgedeckte beitragsorientierte Leistungszusage. Unternehmen, die größere Barreserven besitzen, sollten es in Erwägung ziehen die reine Leistungszusage des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers auf einen versicherungsförmigen Pensionsfonds und eine kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse auszulagern.
  • Janzen, Alex, Reform des Gesellschaftsrechts in der Russischen Föderation, GmbHR 2015, 298-303
    Das Zivilrecht der Russischen Föderation erlebt seit 2012 eine Phase turbulenter Änderungen. 2012 – 2013 sind der allgemeine Teil des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation (ZGB), das Sachenrecht, der allgemeine Teil des Schuldrechts und das Vertragsrecht umfassend reformiert worden. Es folgten im Jahr 2014 weitreichende Änderungen auf dem Gebiet des russischen Gesellschafts-, Handels-, Umwandlungs-, Register- und des Vereinsrechts. Betroffen sind u.a. eine neue gesetzliche Systematik bei Einteilung der juristischen Personen, Gründung, Umwandlung und Liquidation der Personen- und Kapitalgesellschaften, der Staatsbetriebe und der gemeinnützigen Körperschaften, Satzungs- und Vertretungsrecht der Personen- und Kapitalgesellschaften, Registrierung der Personen- und Kapitalgesellschaften, Haftung der gesetzlichen Vertreter der rechtsfähigen Vereinigungen für Pflichtverletzungen und Einführung eines numerus clausus für nichtwirtschaftliche Organisationen. Im Folgenden wird der Fokus der Darstellung auf die Änderungen des Gesellschaftsrechts gelegt.

Rechtsprechung

  • OLG Düsseldorf v. 20.12.2013 - I-17 U 51/12, Haftung des Geschäftsführers: Insolvenzverschleppungshaftung des Konzernvorstands wegen Zahlungen von Tochtergesellschaften in den Cash-Pool, GmbHR 2015, 303-307
  • BGH v. 20.1.2015 - II ZR 369/13, Gesellschafter: Nichtigkeit von Kundenschutzklauseln anlässlich des Ausscheidens aus der GmbH wegen Überschreitens der Zweijahresgrenze, GmbHR 2015, 308-309
  • OLG Stuttgart v. 17.3.2014 - 14 U 52/13, Gesellschafterbeschluss: Unwirksamkeit der Ausschließung von Gesellschaftern wegen Ladungsmangels, GmbHR 2015, 309-317
  • OLG Celle v. 9.10.2014 - 9 W 116/14, Aufsichtsrat: Keine Mitbestimmungspflichtigkeit in der Komplementär-GmbH einer KGaA, GmbHR 2015, 317
  • OLG München v. 3.2.2015 - 31 Wx 12/14, Freiberufler-GmbH: Keine Eintragung einer Tierarztpraxis in der Rechtsform der Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) in Bayern, GmbHR 2015, 318-319
  • BFH v. 21.10.2014 - VIII R 21/12, Verdeckte Gewinnausschüttung: Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung an Arbeitnehmer einer GmbH, GmbHR 2015, 319-323
  • BFH v. 21.10.2014 - VIII R 48/12, Gesellschafter: Nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, GmbHR 2015, 323-327
  • BFH v. 2.9.2014 - IX R 50/13, Gesellschafter: Durch Wechsel im Gesellschafterbestand ausgelöste Grunderwerbsteuern sind keine Anschaffungskosten, GmbHR 2015, 327-330
  • BFH v. 15.10.2014 - II R 14/14, Grunderwerbsteuer: Steuerbefreiung bei Anteilsvereinigung aufgrund schenkweise übertragener Anteile an einer grundbesitzenden GmbH, GmbHR 2015, 330-334
  • BFH v. 20.11.2014 - IV R 1/11, Mitunternehmer: Ergänzungsbilanz bei Anteilserwerb, Abschreibung auf Restnutzungsdauer und Wahlrecht zur AfA-Methode, GmbHR 2015, 334-336

GmbHR im Blickpunkt

  • Brete, Raik, Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) kommt!, GmbHR 2015, R81-R82

Unternehmensrecht

  • Ulrich, Stephan, Risikogeschäfte und Geschäftsführer-Haftung, GmbHR 2015, R85
  • Ulrich, Stephan, Praxishinweis: Haftung des Erwerbers für verbotene Rückzahlungen gemäß § 31 GmbHG?, GmbHR 2015, R85-R86
  • Ulrich, Stephan, Einen Wunsch frei – kein § 181 BGB im Gesellschaftsrecht mehr!, GmbHR 2015, R86-R88

Steuer- & Bilanzrecht

  • Levedag, Christian, Fortentwicklung und Abschaffung der Gesamtplanrechtsprechung?, GmbHR 2015, R88-R89
  • Levedag, Christian, Zurechnung der Liquidität einer Tochterkapitalgesellschaft im Rahmen des § 11 EStG, GmbHR 2015, R89-R90

Arbeits- & Sozialrecht

  • Kothe-Heggemann, Claudia, Urlaub bei Wechsel in Teilzeittätigkeit – keine Reduzierung des einmal erworbenen Urlaubs, GmbHR 2015, R90-R91
  • Kothe-Heggemann, Claudia, Heimliche Videoaufnahmen durch Detektiv – Schmerzensgeldanspruch des Arbeitnehmers, GmbHR 2015, R91

Europa-Praxis

  • Geberth, Georg / Grubert, Erik, Sonderausschuss des EU-Parlaments zur Besteuerung multinationaler Unternehmen, GmbHR 2015, R91-R92
  • Geberth, Georg / Wiebe, Tanja, EU-Kommission: Studie zu steuerlichen Anreizen für Forschung und Entwicklung, GmbHR 2015, R92-R93

Wirtschafts-Praxis

  • Gajo, Marianne, Studie zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in Unternehmen, GmbHR 2015, R93-R95

Zeitschriftenspiegel

  • Gesellschaftsrecht, GmbHR 2015, R95
  • Steuerrecht, GmbHR 2015, R95

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 05.03.2015 15:22