Heft 15 / 2015

In der aktuellen Ausgabe der GmbHR (Heft 15, Erscheinungstermin: 5. August 2015) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Wollweber, Markus / Ruske, Alexander, Steuerfolgen eines Gesellschafter-Ausschlusses, GmbHR 2015, 785-798
    Der Beitrag widmet sich den steuerlichen Folgen der Einziehung von Anteilen einer GmbH und des Ausschlusses eines Gesellschafters aus der GmbH & Co. KG. Dabei werden insbesondere die ertragsteuerlichen, aber auch schenkung-, umsatz- und grunderwerbsteuerlichen Auswirkungen zum einen für die Gesellschaft bzw. die verbliebenen Gesellschafter und zum anderen für den ausgeschiedenen Gesellschafter beleuchtet. Außerdem wird auf die steuerliche Behandlung der entstehenden Rechtsverfolgungskosten eingegangen.
     
  • Schauf, Maximilian, Die (un-)einheitliche Stimmrechtsausübung in der Gesellschafterversammlung im Falle einer Treuhandkonstruktion, GmbHR 2015, 799-803
    Insbesondere im Segment der Start-up Unternehmen werden häufig Gesellschaften gegründet – angesichts der Anfangsphase der Geschäftsentwicklung meist eine GmbH –, deren tatsächliche Teilhaber ungern öffentlich als Gesellschafter auftreten. Daher wird zum Zwecke der Vertraulichkeit oft auf Treuhandkonstruktionen zurückgegriffen. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie die beteiligten Treuhänder und Treugeber ihre Stimmrechte aus den ihnen zustehenden Geschäftsanteilen (un-)einheitlich ausüben können. Er kommt zu dem Ergebnis, dass für einen einzelnen Geschäftsanteil nicht uneinheitlich abgestimmt werden kann. Im Falle einer klassischen Treuhand an mehreren Geschäftsanteilen ist eine uneinheitliche Abstimmung des Treuhänders aufgrund eines für jeden Beteiligten individuellen Stimmverhaltens aber weitgehend anerkannt. Allerdings ist noch umstritten, ob darüber hinaus jeweils die Stimmrechte der einzelnen Beteiligten von dem Treuhänder uneinheitlich oder nur einheitlich “en bloc“ ausgeübt werden dürfen.

Rechtsprechung

  • BGH v. 7.5.2015 - IX ZR 95/14, Insolvenz: Vorsatzanfechtung abgeführter Gesamtsozialversicherungsbeiträge und Feststellung der Zahlungsunfähigkeit, GmbHR 2015, 803-807
  • OLG Frankfurt a. M. v. 19.3.2015 - 20 W 160/13, Umwandlung: Sicherung der Kapitalaufbringung bei Formwechsel einer GmbH & Co. KG in GmbH, GmbHR 2015, 808-814
  • BGH v. 28.4.2015 - II ZB 13/14, Liquidation: Keine Fortsetzung einer durch Insolvenzeröffnung aufgelösten GmbH nach Schlussverteilung, GmbHR 2015, 814-816
  • OLG Düsseldorf v. 30.4.2015 - I-3 Wx 61/14, Liquidation: Bestellung eines Nachtragsliquidators und Bestimmung seines Aufgabenkreises, GmbHR 2015, 816-817
  • BFH v. 25.3.2015 - X R 23/13, Sanierungsgewinn: Forderungserlass nach dem sog. Sanierungserlass – Vorlage an den Großen Senat, GmbHR 2015, 817-825
  • BFH v. 14.4.2015 - IX R 35/13, Geschäftsanteil: Vergütung für die Verpfändung eines GmbH-Anteils zur Sicherung eines Darlehens in einer Dreieckskonstellation, GmbHR 2015, 825-827
  • BFH v. 16.4.2015 - IV R 1/12, GmbH & Co. KG: Minderheitsbeteiligung des Kommanditisten von weniger als 10 % an der Komplementär-GmbH regelmäßig kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen II, GmbHR 2015, 827-830
  • BFH v. 16.4.2015 - IV R 44/12, GmbH & Co. KG: Keine betriebliche Veranlassung der Notarkosten für Übertragung von Anteilen an einer Personengesellschaft an Angehörige, GmbHR 2015, 831-832
  • BFH v. 28.1.2015 - I R 20/14, Betriebsaufspaltung: Keine erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung bei Grundstücksunternehmen und personelle Verflechtung bei kapitalistischer Betriebsaufspaltung, GmbHR 2015, 832-833
  • BFH v. 26.3.2015 - IV R 3/12, Umwandlung: Ermittlung des nach § 18 Abs. 4 S. 2 UmwStG i.V.m. § 7 S. 1 GewStG in den Gewerbeertrag einzubeziehenden Veräußerungsgewinns ohne Berücksichtigung eines Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG, GmbHR 2015, 833-836
  • BFH v. 16.12.2014 - VIII R 45/12, Umwandlung: Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bei gerichtlich geltend gemachten Schadenersatzforderungen; Berichtigung eines fehlerhaften Bilanzansatzes bei Wechsel der Gewinnermittlungsart, GmbHR 2015, 836-840

GmbHR im Blickpunkt

  • Huff, Martin W., Stellung von Syndikusanwälten in Unternehmen: Die Diskussion steht erst am Anfang, GmbHR 2015, R225-R226

Unternehmensrecht

  • Ulrich, Stephan, “c/o“-Zusatz bei GmbH-Geschäftsanschrift, GmbHR 2015, R229
  • Ulrich, Stephan, Identität eines Unternehmens bedeutet Firmierung inklusive Rechtsformzusatz, GmbHR 2015, R229

Steuer- & Bilanzrecht

  • Offerhaus, Tom / Althof, Michael, Regierungsentwurf zur Neuregelung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes, GmbHR 2015, R229-R231
  • Levedag, Christian, Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt sowie Tilgung aus Bilanzgewinn und Liquidationsüberschuss, GmbHR 2015, R231
  • Levedag, Christian, Kein Direktzugriff auf das Einlagekonto und Bindung an die Steuerbescheinigung, GmbHR 2015, R231-R232
  • Bock, Andreas, BVerfG: Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig, GmbHR 2015, R232

Arbeits- & Sozialrecht

  • Kothe-Heggemann, Claudia, Befristete Arbeitsverträge: Rechtsmissbrauch auch bei 15 Jahre bestehender Befristung nicht zwingend, GmbHR 2015, R232-R233
  • Kothe-Heggemann, Claudia, Betriebsversammlung als Arbeitskampf – Instrumentalisierung der Betriebsratstätigkeit, GmbHR 2015, R233

Europa-Praxis

  • Müller, Carolina, EU-Parlament stimmt über Aktionärsrechterichtlinie ab, GmbHR 2015, R234-R235
  • Geberth, Georg / Bartelt, Martin, Entwurf der KStR 2015: Besteuerung von Drittlandsverschmelzungen auf Gesellschafterebene, GmbHR 2015, R235-R236
  • Bartelt, Martin / Geberth, Georg, Bundesregierung setzt Kampf gegen Steuerhinterziehung fort, GmbHR 2015, R236-R237

Wirtschafts-Praxis

  • Gajo, Marianne, Ausblick für Unternehmen im gehobenen Mittelstand, GmbHR 2015, R237
  • Gajo, Marianne, Die Top-Arbeitgeber der Modebranche 2015, GmbHR 2015, R237-R238

Zeitschriftenspiegel

  • Gesellschaftsrecht, GmbHR 2015, R238
  • Steuerrecht, GmbHR 2015, R238-R239

Buchbesprechungen

  • Wösthoff, Philipp, GmbH-Vertragspraxis, GmbHR 2015, R239

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 04.08.2015 18:20