Heft 17 / 2015

In der aktuellen Ausgabe der GmbHR (Heft 17, Erscheinungstermin: 1. September 2015) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Editorial

Hey, Felix, Jetzt neu: Selbststudium nach § 15 FAO mit der GmbH-Rundschau, GmbHR 2015, 897

Aufsätze

Heckschen, Heribert, Aktuelle Probleme des Spaltungsrechts, GmbHR 2015, 897-909

Mit Inkrafttreten des Umwandlungsgesetzes im Jahr 1995 bot der Gesetzgeber erstmals allgemein für Umwandlungsvorgänge das Rechtsinstitut der Spaltung und Ausgliederung an. Die vergangenen 20 Jahre haben gezeigt, dass die Praxis von diesem Institut ausgiebig Gebrauch gemacht hat. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes hatte der Gesetzgeber auch die “Spaltungsbremse“ des § 132 UmwG abgeschafft und somit Spaltungsvorgänge erleichtert. Der Beitrag zeigt einige der Problembereiche des Spaltungsrechts auf und konzentriert sich auf die für die Praxis bedeutsame Spaltung zu Null, Kredittransaktionen bei der Spaltung, die Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten, Bezeichnung von Immobilien im Rahmen von Spaltungsvorgängen sowie die in der Praxis wichtigen Fragen zum Umfang der partiellen Gesamtrechtsnachfolge.

Bayer, Walter / Hoffmann, Thomas, Gesetzeswidrige Mitbestimmungslücken bei der GmbH, GmbHR 2015, 909-918

Der vorliegende Beitrag zeigt mit Fokus auf die Drittelbeteiligung anhand einer Stichprobenuntersuchung auf, dass offensichtlich bei einem Großteil der nach der Arbeitnehmerzahl dafür in Frage kommenden (tendenzfreien) GmbHs kein mitbestimmter Aufsichtsrat installiert ist und die Rechte der Arbeitnehmer auf unternehmerische Mitbestimmung im Aufsichtsrat insoweit entgegen den gesetzlichen Vorgaben vielfach ignoriert werden. Dies zeugt letztlich auch von verbreiteten (allerdings weitgehend sanktionslosen) Pflichtverstößen der Geschäftsführungsorgane, denn diese hätten bei der Überschreitung der mitbestimmungsrechtlichen Schwellenwerte unverzüglich entsprechende Statusverfahren mit dem Ziel der Installation eines mitbestimmten Aufsichtsrats einleiten müssen. Nunmehr bietet jedoch die neue flexible “Frauenquote“ (§§ 36, 52 Abs. 2 GmbHG) einen Anlass zur neuerlichen Überprüfung der internen Mitbestimmungsverhältnisse in der Gesellschaft und ggf. zur Vornahme einer entsprechenden Bereinigung.

Ott, Hans, Steuerliche Fallstricke bei der Einbringung in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 UmwStG, GmbHR 2015, 918-925

Bei der Einbringung in eine Kapitalgesellschaft sind zahlreiche Fallstricke vorhanden, deren Nichtbeachtung die Steuerneutralität gefährden kann. Da § 20 UmwStG die Gewährung neuer Anteile verlangt, ist die Vorschrift nicht anwendbar, wenn bei der Verschmelzung einer Personen- auf eine Kapitalgesellschaft zivilrechtlich auf die Kapitalerhöhung verzichtet wird. Auch vor dem Hintergrund der geplanten rückwirkenden Gesetzesänderung bei sonstigen Gegenleistungen sind neue Steuerfallen vorprogrammiert. Weitere Fallstricke bestehen vor allem bei sog. Überentnahmen im steuerlichen Rückwirkungszeitraum. Schließlich verlangt der steuerneutrale Formwechsel einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft, dass auch wesentliche Betriebsgrundlagen im Sonderbetriebsvermögen in einem einheitlichen Vorgang mit auf die Kapitalgesellschaft übertragen werden.

Rechtsprechung

  • BGH v. 23.6.2015 - II ZR 366/13, Haftung des Geschäftsführers: Keine masseschmälernde Zahlung bei Einzug von Forderungen auf debitorisches Bankkonto bei Vereinbarung einer Sicherungsabtretung, GmbHR 2015, 925-931
  • LAG Hamm v. 30.1.2015 - 10 Sa 828/14, Haftung des Gesellschafters: Existenzvernichtungshaftung von Nicht-Gesellschaftern oder früheren Gesellschaftern, GmbHR 2015, 931-934
  • BGH v. 19.5.2015 - II ZR 291/14, Kaduzierung: Keine Ausfallhaftung des vor Fälligkeit der Einlageschuld eines Mitgesellschafters aus der GmbH ausgeschiedenen Gesellschafters, GmbHR 2015, 935-938
  • OLG Hamm v. 7.5.2015 - I-27 W 51/15, Anmeldung: “c/o“-Adresse als inländische Geschäftsanschrift einer GmbH, GmbHR 2015, 938
  • OLG Hamm v. 1.7.2015 - I-27 W 71/15, Liquidation: Keine Beendigung vor Abschluss eines die GmbH betreffenden Steuerverfahrens, GmbHR 2015, 939
  • OLG Düsseldorf v. 21.5.2015 - I-3 Wx 185/14, Liquidation: Bestellung eines Nachtragsliquidators und Bestimmung seines Aufgabenkreises, GmbHR 2015, 939-941
  • EuGH v. 21.5.2015 - Rs. C-657/13, Doppelbesteuerung: “Steuerentstrickung“ bei Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte, GmbHR 2015, 942-946
  • BFH v. 11.2.2015 - I R 5/13, Verlustabzug: Feststellungsverjährung bei Verlustfeststellungsbescheiden, GmbHR 2015, 946-948
  • BFH v. 12.2.2015 - IV R 48/11, GmbH & Still: Einkünftefeststellung für atypisch stille Gesellschaft als Grundlagenbescheid der beteiligten GmbH, GmbHR 2015, 948-950
  • BFH v. 12.3.2015 - III R 48/13, Investitionszulage: Erhöhte Investitionszulage für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Definition des Begriffs Risikokapitalgesellschaft, GmbHR 2015, 950-952

GmbHR im Blickpunkt

Prinz, Ulrich, Unionsrechtskonforme Umgestaltung des § 6b EStG “in progress“!, GmbHR 2015, R257-R258

Unternehmensrecht

Ulrich, Stephan, Beruhigung für Berater: Auch weiterhin keine Beweislastumkehr bei der Anwaltshaftung, GmbHR 2015, R261

Ulrich, Stephan, Ausübung des gerichtlichen Ermessens bei Bestimmung eines Vorsitzenden der Hauptversammlung, GmbHR 2015, R261

Ulrich, Stephan, Zur Erinnerung: Einbeziehung von AGB im kaufmännischen Geschäftsverkehr, GmbHR 2015, R262

Steuer- & Bilanzrecht

Levedag, Christian, Tarifbegünstigung des Betriebsaufgabegewinns trotz vorheriger Ausgliederung einer 100 %-Beteiligung zum Buchwert, GmbHR 2015, R262-R264

Levedag, Christian, Nochmals: Verfassungswidrigkeit eines sog. Treaty override?, GmbHR 2015, R264-R265

Arbeits- & Sozialrecht

Kothe-Heggemann, Claudia, Kündigung im Kleinbetrieb: Diskriminierung wegen des Alters verboten, GmbHR 2015, R265

Kothe-Heggemann, Claudia, Witwen-/Witwerrente: Die sog. Spätehenklausel ist unwirksam, GmbHR 2015, R265-R266

Europa-Praxis

Clausnitzer, Jochen, EuGH: Patentdurchsetzung kann Marktmissbrauch darstellen, GmbHR 2015, R266

Geberth, Georg, OECD und EU: Weitere Maßnahmen zum Automatischen Informationsaustausch sowie zu Tax Rulings, GmbHR 2015, R266-R267

Wirtschafts-Praxis

Gajo, Marianne, Weibliche Führungspersonen im Mittelstand, GmbHR 2015, R267-R268

Zeitschriftenspiegel

Gesellschaftsrecht, GmbHR 2015, R268-R269

Steuerrecht, GmbHR 2015, R269

Buchbesprechungen

Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, Handelsgesetzbuch: HGB. Band 2: §§ 343-475h, Transportrecht, Bank- und Börsenrecht, GmbHR 2015, R269-R270

Oetker, Handelsgesetzbuch (HGB), GmbHR 2015, R270

Handelsgesetzbuch, GmbHR 2015, R270-R271

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 28.08.2015 13:04