Heft 22 / 2015

In der aktuellen Ausgabe der GmbHR (Heft 22, Erscheinungstermin: 15. November 2015) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

Kuntze-Kaufhold, Gregor, Quo vadis, Publizitätspflicht?, GmbHR 2015, 1177-1185

Verstöße gegen die Verpflichtung zur Offenlegung von Jahresabschlüssen nach §§ 325 ff. HGB werden seit mehr als acht Jahren durch das eigens dafür geschaffene Bundesamt für Justiz verfolgt. Dennoch ist es der Behörde bis heute nicht gelungen, die vom Gesetzgeber erwartete Akzeptanz der außerbörslichen Publizität herbeizuführen. An mangelnder Intensität der Verfolgung von Verstößen gegen die Offenlegungsvorschriften kann das nicht liegen. Nach wie vor übersteigen die Anzahl der Sanktionsverfahren und die Höhe der verhängten Ordnungsgelder die offiziellen Prognosen bei weitem. Aus der ernüchternden Statistik ergibt sich, dass die Sanktionspraxis trotz mehrerer gesetzgeberischer Eingriffe aus dem Ruder gelaufen ist. Dieser Beitrag geht den Ursachen nach und zeigt auf, wie das Verfahren unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips effektiv reformiert werden kann.

Werner, Rüdiger, Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem Grund, GmbHR 2015, 1185-1190

Die Ablösung eines GmbH-Geschäftsführers ist ein in der Beratungspraxis regelmäßig wiederkehrender Vorgang. Bereitet der Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer keine besonderen Probleme, so ist dies bei Gesellschafter-Geschäftsführern anders. Eine Abberufung ist hier regelmäßig nur bei Vorliegen eines die Abberufung rechtfertigenden wichtigen Grundes möglich. Wann ein solcher wichtiger Grund vorliegt, ist Gegenstand einer umfangreichen Kasuistik. Darüber hinaus beanspruchen in diesem Fall eine ganze Reihe von der Rechtsprechung entwickelter Sonderregelungen Geltung. Besteht über das Eingreifen dieser Sonderregelungen im Einzelnen Konsens, so bereitet doch ihre kumulierte Anwendung regelmäßig Probleme. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die insoweit bestehenden Zweifelsfragen und zeigt Lösungsansätze auf. In einem folgenden Beitrag werden die insoweit bestehenden Möglichkeiten zur Erlangung gerichtlichen Rechtsschutzes dargestellt.

Unterberg, Timo, Anpassung der Konzernklausel des § 8c KStG durch das Steueränderungsgesetz 2015, GmbHR 2015, 1190-1202

Mit der Anpassung der Konzernklausel des § 8c KStG durch das Steueränderungsgesetz 2015 versucht der Gesetzgeber nach langer und umfassender Kritik im Schrifttum die bisherige Verschonung von nur bestimmten konzerninternen Umstrukturierungen im Rahmen von § 8c KStG nachzubessern und auf weitere Fallkonstellationen auszuweiten. Da nach der bisherigen Regelung der Konzernklausel des § 8c KStG z.B. Übertragungen von oder auf die Konzernspitze nicht begünstigt sein könnten, will der Gesetzgeber zum einen nunmehr auch solche Fälle begünstigen, in denen die Konzernspitze selbst Erwerber oder Veräußerer der Anteile an der Verlustgesellschaft ist. Zum anderen sollen nunmehr neben einer natürlichen oder juristischen Person auch Personenhandelsgesellschaften als Konzernspitze zulässig sein, soweit sich die Anteile am übertragenden oder übernehmenden Rechtsträger zu jeweils 100 % im Gesamthandsvermögen der Personenhandelsgesellschaft befinden. Die Neureglung ist erstmals auf Beteiligungserwerbe nach dem 31.12.2009 – und somit rückwirkend – anzuwenden.

Pyszka, Tillmann, Die US-amerikanische LLC mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland, GmbHR 2015, 1203-1211

Aufgrund des Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 29.10.1954 (BGBl. II 1956, 487) ist eine in den USA gegründete Limited Liability Company (“LLC“) auch dann in Deutschland rechtsfähig, wenn sie hier ihren tatsächlichen Verwaltungssitz hat. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sie in geringem Umfang auch in den USA Geschäftsaktivitäten entfaltet und damit ein “genuine link“ zu den USA besteht. Die Rechtsform einer US-amerikanischen LLC kann damit auch für ganz überwiegend in Deutschland ausgeübte Tätigkeiten gewählt werden. Verglichen mit einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG kann die Rechtsform der LLC auch steuerlich vorteilhaft sein. So eröffnet die LLC in inländischen Konzernstrukturen die Möglichkeit einer ertragsteuerlichen Konsolidierung, die nicht – wie eine Organschaft (§§ 14, 17 KStG) oder das sog. KG-Treuhandmodell – mit einer unbeschränkten Verlust- bzw. Haftungsübernahme durch die Muttergesellschaft einhergeht. Die handels- und gesellschaftsrechtlichen Aspekte einer LLC mit Hauptverwaltungssitz in Deutschland wurden unlängst dargestellt (Pyszka, GmbHR 2015, 1077 ff.). Dieser Beitrag geht auf die steuerlichen Aspekte ein, die bei einer LLC mit Hauptverwaltungssitz in Deutschland relevant sind. Nicht Gegenstand der nachfolgenden Überlegungen ist die Verwendung einer LLC im Rahmen der internationalen Steuerplanung.

Rechtsprechung

  • BAG v. 8.9.2015 - 9 AZB 21/15, Geschäftsführer: Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen nach Abberufung und Beendigung der Vertretungsbefugnis, GmbHR 2015, 1211-1214
  • OLG München v. 17.7.2015 - 14 W 1132/15, Gesellschafterliste: Keine Verpflichtung zur Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste wegen angeblicher Unrichtigkeit im Wege der einstweiligen Verfügung, GmbHR 2015, 1214-1219
  • OLG Köln v. 6.10.2015 - 28 Wx 11/15, Publizitätspflicht: Beschwerde im Verfahren gegen Sanktionierung der Nichterfüllung auch als (stillschweigender) Wiedereinsetzungsantrag, GmbHR 2015, 1219-1221
  • BFH v. 14.4.2015 - GrS 2/12, Einbringung: Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung, GmbHR 2015, 1221-1227
  • BFH v. 16.6.2015 - IX R 30/14, Gesellschafter: Realisierung eines Veräußerungsverlusts und Änderung eines Steuerbescheids, GmbHR 2015, 1227-1229
  • BFH v. 16.6.2015 - IX R 28/14, Gesellschafter: Keine Befreiung von einer gegenüber der GmbH bestehenden (uneinbringlichen) Darlehensverbindlichkeit durch Auflösung bzw. Löschung, GmbHR 2015, 1229-1232


GmbHR im Blickpunkt

Meier, Henning, Arbeitskampf in Deutschland: Wie geht es weiter?, GmbHR 2015, R337-R338

Unternehmensrecht

Ulrich, Stephan, Amtsniederlegung eines Geschäftsführers jederzeit – außer bei Rechtsmissbrauch, GmbHR 2015, R341

Ulrich, Stephan, Wertaufhellung bei Bilanzierung, GmbHR 2015, R341-R342

Ulrich, Stephan, Beschlossene Sache: Abfindung bei Delisting, GmbHR 2015, R342

Brötzmann, Ulrich, Nochmals: Berücksichtigung der Mitglieder der Unternehmensleitung als “Arbeitnehmer“ für Anzeigepflicht bei Massenentlassung, GmbHR 2015, R342

Steuer- & Bilanzrecht

Levedag, Christian, Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit bei Sport-Dachverbänden, GmbHR 2015, R342-R344

Levedag, Christian, Werbungskostenabzug bei gemischten Veranstaltungen eines Arbeitnehmers und BMF-Schreiben zu Betriebsveranstaltungen, GmbHR 2015, R344

Arbeits- & Sozialrecht

Kothe-Heggemann, Claudia, Urlaubsanspruch: Vollurlaub trotz kurzer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses, GmbHR 2015, R344-R345

Kothe-Heggemann, Claudia, Widerspruchsfrist bei Betriebsübergang: Wann ist die Unterrichtung fehlerhaft?, GmbHR 2015, R345

Europa-Praxis

Rossmann, Nadine, EU-Kommission gibt Orientierungshilfe für öffentliche Infrastrukturfinanzierungen, GmbHR 2015, R345-R346

Clausnitzer, Jochen, EU-Kommission legt Arbeitsprogramm für das Jahr 2016 vor, GmbHR 2015, R346

Geberth, Georg, EU-Kommission: Beihilferechtliche Entscheidungen zu Fiat und Starbucks, GmbHR 2015, R346

Wirtschafts-Praxis

Gajo, Marianne, Die heimlichen Gewinner im Beratungsmarkt, GmbHR 2015, R346-R349

Gajo, Marianne, Sozialhilfeausgaben im Jahr 2014, GmbHR 2015, R349

Zeitschriftenspiegel

Gesellschaftsrecht, GmbHR 2015, R349-R350

Steuerrecht, GmbHR 2015, R350

Buchbesprechungen

Rodenstock, Beatrice, Engelhardt / Wagenseil (Hrsg.), Der mittelständische Konzern, GmbHR 2015, R350

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 06.11.2015 10:32