Heft 10 / 2016

In der aktuellen Ausgabe der GmbHR (Heft 10, Erscheinungstermin: 15. Mai 2016) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

Bayer, Walter, Die Geltendmachung von Sozialansprüchen der GmbH durch den ausgeschiedenen Gesellschafter, GmbHR 2016, 505-514

Ein Gesellschafterstreit in einer Zweipersonen-GmbH lenkt wieder den Blick auf die Möglichkeiten und Grenzen der actio pro socio und die zahlreichen Streitfragen im Schnittfeld von materiellem Recht und Prozessrecht. Indem das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 10.3.2016 – I-6 U 89/15, GmbHR 2016, 542 – in dieser Ausgabe – die Befugnis des auf Schadensersatz an die GmbH klagenden Gesellschafters gegen den pflichtwidrig handelnden Mitgesellschafter auch nach Verlust des Geschäftsanteils anerkennt, wird die actio pro socio als Schutzinstrument für die Gesellschafter-Minderheit gestärkt. Über die Entscheidungsbesprechung hinaus thematisiert der Beitrag zahlreiche weitere Probleme sowohl im Kontext der Gesellschafterhaftung, der actio pro socio und der Prozessfortführung unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 265 ZPO und lenkt den Blick nachdrücklich auch auf die Vorschrift des § 148 AktG, dessen Regelungen teilweise auch für die actio pro socio im Personengesellschafts- und im GmbH-Recht fruchtbar gemacht werden können.

Bacher, Philipp / von Blumenthal, Wolfram, Der Zustimmungsvorbehalt für Geschäftsführungsmaßnahmen in der Satzungsgestaltung, GmbHR 2016, 514-518

Die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Organ der GmbH können der Geschäftsführung in allen Bereichen der Gesellschaft Weisungen erteilen oder Geschäftsführungsmaßnahmen von ihrer Zustimmung abhängig machen. In der Praxis besteht daher die Möglichkeit und oft auch das Bedürfnis, bestimmte Geschäftsführungsmaßnahmen einem Zustimmungsvorbehalt der Gesellschafterversammlung zu unterwerfen. Regelmäßig erfolgt dies durch eine entsprechende Ausgestaltung im Gesellschaftsvertrag oder auch einer Geschäftsordnung. Streng zu unterscheiden von der Regelung von Zustimmungsvorbehalten für Geschäftsführungsaufgaben sind die Aufgaben, die kraft Gesetzes der Gesellschafterversammlung originär zugewiesen sind. Während ein Rechtsgeschäft wirksam ist, das ohne die in der Satzung vorgesehene Zustimmung der Gesellschafterversammlung durch die Geschäftsführung abgeschlossen wurde, entfaltet eine Rechtshandlung, welche durch die Geschäftsführung vorgenommen wird, jedoch den originären Gesellschafterkompetenzen zuzurechnen ist, keine Rechtswirkungen. Die Unterscheidung ist also keinesfalls lediglich akademischer Natur. Dass diese Unterscheidung nicht immer einfach ist, zeigt der Blick in das Gesetz. Auch der Gesetzgeber hatte mit einer eindeutigen Trennung zwischen originären Gesellschafterkompetenzen und primären Geschäftsführeraufgaben Schwierigkeiten. Dieser Beitrag will bei der Trennung der Ebenen eine Hilfestellung bieten und konkrete Gestaltungsempfehlungen geben.

Winkler, Sylko, Heilung einer anfänglich nichtigen Abfindungsregelung in der GmbH-Satzung und ihre Rechtsfolgen, GmbHR 2016, 519-523

Regelungen in GmbH-Satzungen, die den Abfindungswert für den Geschäftsanteil des ausscheidenden Gesellschafters beschränken, sind sittenwidrig, wenn die Abfindung in einem groben Missverhältnis zum Verkehrswert steht und nicht durch überwiegende Interessen der Gesellschaft gerechtfertigt ist. Dabei wird differenziert: Zunächst wirksame, im Laufe der Zeit aufgrund der geänderten Verhältnisse aber unwirksam gewordene Regelungen sind so anzupassen, dass unter Berücksichtigung der Interessen des ausscheidenden Gesellschafters und der GmbH eine angemessene Abfindung gezahlt wird. Anfänglich sittenwidrige Klauseln sind hingegen nichtig; der Gesellschafter erhält in der Folge eine Abfindung in Höhe des Verkehrswerts. Allerdings nimmt die Rechtsprechung in analoger Anwendung des § 242 Abs. 2 AktG nach Ablauf von drei Jahren eine Heilung anfänglich sittenwidriger Abfindungsklauseln an. Der Gesellschafter kann sich demnach nicht mehr auf die Unwirksamkeit der Klausel berufen und müsste sich mit dem sittenwidrig vereinbarten Abfindungsbetrag zufrieden geben. Diese Regelung ist unangemessen. Im Beitrag wird gezeigt, dass in solchen Fällen eine Gleichbehandlung mit anfänglich wirksamen, später aber unwirksam gewordenen Abfindungsklauseln geboten ist.

Suchanek, Markus / Klopsch, Wolfgang, Fehlerhafte Bilanzansätze und tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags, GmbHR 2016, 524-528

Auch drei Jahre nach Inkrafttreten der sog. “kleinen Organschaftsreform“ trifft man in der Praxis auf die Frage, was ein “fehlerhafter Bilanzansatz“ i.S.d. § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 4 KStG ist, leider auf viele Missverständnisse, die möglicherweise durch die jüngsten Verlautbarungen der Finanzverwaltung (s. FinMin. Schleswig-Holstein v. 22.2.2016 – VI 3011 - S 2770-086, GmbHR 2016, 560 – in dieser Ausgabe) in diesem Zusammenhang noch zusätzlichen Nährstoff erhalten und den Steuerpflichtigen zu Bilanzkorrekturen zwingen, die nicht vonnöten sind.

Rechtsprechung

  • BSG v. 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R, Gesellschafter: Sozialversicherungspflicht einer Gesellschafterin und leitenden Angestellten mit 40 %-Anteil trotz Stimmbindungsvertrags zwischen den Gesellschaftern, GmbHR 2016, 528-533
  • BSG v. 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R, Gesellschafter: Sozialversicherungspflicht eines Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers mit 30 %-Anteil trotz Darlehensgewährung an die GmbH und Vetorechts gegen mehrheitlich gefasste Gesellschafterbeschlüsse, GmbHR 2016, 533-536
  • BSG v. 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R, Gesellschafter: Sozialversicherungspflicht eines Minderheitsgesellschafters und leitenden Angestellten mit 6 %-Anteil trotz getrennter Stimmrechtsübertragung, GmbHR 2016, 537-542
  • OLG Düsseldorf v. 10.3.2016 - I-6 U 89/15, Prozess der GmbH: Geltendmachung von Ersatzansprüchen an die GmbH durch ausgeschiedenen Gesellschafter im Wege der actio pro socio, GmbHR 2016, 542-544
  • BGH v. 2.2.2016 - II ZB 2/15, Prozess der GmbH: Bestimmung eines Vertreters der Gesellschaft in Rechtsstreit gegen Geschäftsführer, GmbHR 2016, 545-546
  • BFH v. 28.10.2015 - I R 65/13, Körperschaftsteuererhöhung: Verfassungsmäßigkeit der ausschüttungsunabhängigen Nachbelastung des Endbestands des EK 02 und der “Verschonungsregelung“ des § 34 Abs. 16 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008, GmbHR 2016, 546-553
  • BFH v. 14.10.2015 - I R 71/14, Körperschaftsteuerlicher Verlustabzug: Verlust der wirtschaftlichen Identität bei konzerninterner Aufwärtsverschmelzung, GmbHR 2016, 553-556
  • BFH v. 2.12.2015 - I R 3/15, Körperschaftsteuerfestsetzung: Kein Wechsel des beklagten Finanzamts infolge der Sitzverlegung der klagenden GmbH, GmbHR 2016, 556-557
  • BFH v. 2.12.2015 - I R 13/14, Auslandsbeteiligung: Währungsverluste bei Liquidation einer ausländischen (hier: US-amerikanischen) Unterpersonengesellschaft, GmbHR 2016, 557-560


Verwaltungsanweisungen

Organschaft: Zweifelsfragen zur Durchführungsfiktion des Gewinnabführungsvertrags nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 4 KStG, GmbHR 2016, 560

GmbHR im Blickpunkt

Fuhrmann, Lambertus / Merks, Christoph, Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung: Begrenzung der Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich eines Anwaltsvertrags, GmbHR 2016, R145-R146

Unternehmensrecht

Ulrich, Stephan, Gesellschafter ist in seinem Abstimmungsverhalten grundsätzlich frei, GmbHR 2016, R149

Ulrich, Stephan, Haftungsbeschränkung in der Vereinssatzung über §§ 31a, 31b BGB hinaus möglich, GmbHR 2016, R149-R150

Ulrich, Stephan, Statt Bezugsurkunde nachträgliche Bestimmung der Anlagen zum M&A-Vertrag, GmbHR 2016, R150

Steuer- & Bilanzrecht

Levedag, Christian, Anwendbarkeit der Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs nach Realteilung einer Personengesellschaft auf Realteiler, GmbHR 2016, R150-R151

Levedag, Christian, Besteuerung der Gesellschafter einer als US-LLP organisierten Anwaltssozietät nach DBA-USA 1989, GmbHR 2016, R151-R152

Arbeits- & Sozialrecht

Kothe-Heggemann, Claudia, Offenes Abfindungsprogramm: Windhundprinzip ist zulässig, GmbHR 2016, R152

Kothe-Heggemann, Claudia, Sonntagsschutz: Weihnachten kommt nicht überraschend, GmbHR 2016, R152-R153

Europa-Praxis

Kuhl, Katharina Luise, Verabschiedung der Richtlinie über Schutz von Know-how und Geschäftsgeheimnissen, GmbHR 2016, R153

Bittner, Silke, Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung, GmbHR 2016, R153

Bittner, Silke, Privacy Shield: Entwurf der EU-Kommission für geplanten Safe-Harbor-Nachfolger, GmbHR 2016, R153-R154

Wirtschafts-Praxis

Gajo, Marianne, Studie zur Zukunft der deutschen Möbelindustrie, GmbHR 2016, R154-R157

Zeitschriftenspiegel

Gesellschaftsrecht, GmbHR 2016, R157

Steuerrecht, GmbHR 2016, R157-R158

Buchbesprechungen

Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, GmbHR 2016, R158

Beck‘scher Bilanz-Kommentar, GmbHR 2016, R158

Walter, Wolfgang, Fiscale eenheid und Organschaft, GmbHR 2016, R158-R159

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 11.05.2016 15:43