Heft 15 / 2016

In der aktuellen Ausgabe der GmbHR (Heft 15, Erscheinungstermin: 1. August 2016) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

Lutz, Reinhard, Welche Fehler bei der Einberufung von Gesellschafterversammlungen führen zur Beschlussunwirksamkeit?, GmbHR 2016, 785-791

Gesellschafterbeschlüsse werden regelmäßig in Gesellschafterversammlungen gefasst. Die Initiative zu solchen Versammlungen und deren Vorbereitung geschehen durch Einberufung bzw. Ladung. Die Zuständigkeit, die Adressaten, die Form, die Frist und der Inhalt dieser Ladung richten sich bei den Personengesellschaften nach dem Gesellschaftsvertrag und bei der GmbH nach deren Satzung sowie subsidiär bei allen personalistisch strukturierten Gesellschaften nach den gesetzlichen Vorschriften in §§ 48 bis 51 GmbHG. Fraglich ist, ob auch in solchen Gesellschafterversammlungen wirksame Beschlüsse gefasst werden können, bei deren Einberufung Fehler gemacht wurden. Hier ergeben sich oft Rechtsunsicherheiten, da in der Rechtsprechung zwischen den zur “Nichtigkeit“ und zur “Anfechtbarkeit“ führenden, absoluten und relativen sowie ursächlichen, kausalen und “relevanten“ Einberufungsmängeln unterschieden wird. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit einer kurzen Darstellung wesentlicher Fehlerquellen bei der Einberufung von Gesellschafterversammlungen und der Auswirkung solcher Verfahrensfehler auf die Beschlusswirksamkeit.

Wachter, Thomas, Wer trägt die Kosten der wirtschaftlichen Neugründung?, GmbHR 2016, 791-797

Die Kosten der rechtlichen Neugründung einer GmbH trägt in der Praxis meist die Gesellschaft. Wer aber trägt die Kosten einer etwaigen wirtschaftlichen Neugründung? Diese Frage ist in Rechtsprechung und Schrifttum bislang kaum erörtert. Der Beitrag skizziert den Streitstand und unterbreitet einen Vorschlag für eine mögliche Satzungsregelung.

Horn, Jakob, Die Verpflichtung zur Übertragung von Geschäftsanteilen einer ausländischen GmbH, GmbHR 2016, 797-803

§ 15 Abs. 4 GmbHG ordnet bekanntermaßen die notarielle Beurkundung für Verträge an, die zur Abtretung von GmbH-Anteilen verpflichten. Umstritten ist hingegen, ob die Beurkundungspflicht auch für Verträge gilt, die ausländische, der GmbH vergleichbare Gesellschaften (“ausländische GmbH“) zum Gegenstand haben. In der Literatur wird empfohlen, den Vertrag wegen § 15 Abs. 4 GmbHG notariell beurkunden zu lassen. Das Kammergericht hielt die Norm hingegen bereits 1932 für unanwendbar auf ausländische GmbH. Der Beitrag greift diese Frage auf. Zunächst wird aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen § 15 Abs. 4 GmbHG nach Maßgabe des Kollissionsrechts überhaupt zur Anwendung gelangen kann. Sodann wird unter Berufung auf die Zwecke der Norm ausgeführt, weshalb die Norm nicht auf ausländische GmbH anwendbar ist.

Wiese, Götz Tobias / Lukas, Philipp, Betriebsvermögen und Einkünfte von Holding-Personengesellschaften, GmbHR 2016, 803-806

Die Zuordnung des Betriebsvermögens von Holding-Personengesellschaften ist steuerlich nicht vollständig geklärt. Dies gilt insbesondere bei Personengesellschaften, an denen ausländische Gesellschafter beteiligt sind, vor allem auch dann, wenn neben originär gewerblicher Tätigkeit Beteiligungen gehalten werden. Aus Sicht der Praxis ist es wünschenswert, dass der BFH in den anhängigen Verfahren I R 10/15 und I R 58/15 die Gelegenheit ergreifen wird, die rechtlichen Vorgaben zu präzisieren, namentlich für die Reichweite des Betriebsstättenvorbehalts bei aktivem Beteiligungsmanagement.

Rechtsprechung

  • BGH v. 3.5.2016 - II ZR 311/14, Haftung des Geschäftsführers: Darlegungs- und Beweislast bei Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, GmbHR 2016, 806-810
  • OLG Brandenburg v. 12.1.2016 - 6 U 123/13, Haftung des Geschäftsführers: Verantwortlichkeit nach Anstellung zum Zwecke der Sanierung für die Sicherung des Gesellschaftsvermögens und für Zahlungen nach Kriseneintritt, GmbHR 2016, 810-814
  • BGH v. 5.4.2016 - II ZR 62/15, GmbH & Co. KG: Anspruch gegen die Gesellschafter auf Erstattung von Zinsabschlägen in die Insolvenzmasse, GmbHR 2016, 814-818
  • BGH v. 26.4.2016 - XI ZR 108/15, Aufsichtsrat: Keine Wissenszurechnung aus Aufsichtsratstätigkeit eines Bank-Prokuristen bei Anlageberatung, GmbHR 2016, 818-821
  • KG Berlin v. 4.5.2016 - 22 W 128/15, Anmeldung: Keine Ermächtigung eines Prokuristen zur Anmeldung der Änderung der Geschäftsanschrift, GmbHR 2016, 821-822
  • KG Berlin v. 31.5.2016 - 22 W 17/16, Anmeldung: Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung der Anmeldung einer Änderung der Geschäftsanschrift, GmbHR 2016, 823
  • OLG Düsseldorf v. 1.3.2016 - I-3 Wx 191/15, Amtslöschung: Zum Antrag einer GmbH auf Rückgängigmachung ihrer Löschung im Handelsregister, GmbHR 2016, 824-828
  • BFH v. 12.5.2016 - IV R 12/15, Ausgliederung: Kein Wegfall des Buchwertprivilegs einer Teilmitunternehmeranteilsübertragung trotz späterer Ausgliederung eines zunächst zurückbehaltenen Wirtschaftsguts, GmbHR 2016, 828-834
  • BFH v. 28.4.2016 - IV R 6/13, Einbringung: Gewerbesteuer bei Übergang des Vermögens einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft mit anschließender Vermögensübertragung auf eine Schwesterpersonengesellschaft, GmbHR 2016, 834-836
  • BFH v. 28.4.2016 - IV R 20/13, GmbH & Co. KG: Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung des § 15 Abs. 4 S. 3 EStG, GmbHR 2016, 836-839
  • BFH v. 20.4.2016 - II R 54/14, Grunderwerbsteuer: Verwertungsbefugnis bei Treuhandverhältnissen, GmbHR 2016, 839-840

GmbHR im Blickpunkt

Ulrich, Stephan, BREXIT – “We really didn’t see that coming, ...“, GmbHR 2016, R225-R226

Unternehmensrecht

Ulrich, Stephan, Keine Rückforderung von Geschäftsführer-Vergütung aus § 812 BGB in GmbH & Co. KG, GmbHR 2016, R229

Ulrich, Stephan, Einzelfallentscheidung: Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG unterschreibt eigenen Vertrag, GmbHR 2016, R229

Ulrich, Stephan, Representations, Warranties, Indemnities – Aufgepasst bei vermeintlich klaren Begriffen, GmbHR 2016, R229-R230

Steuer- & Bilanzrecht

Levedag, Christian, Fortsetzung des Verpächterwahlrechts bei teilentgeltlicher Veräußerung durch Erwerber, GmbHR 2016, R231

Levedag, Christian, Vorsteuerabzug: Zur Angabe der Anschrift des Leistenden in der Rechnung, GmbHR 2016, R231-R232

Arbeits- & Sozialrecht

Kothe-Heggemann, Claudia, Mindestlohn und kein Ende – Vergütung von Bereitschaftszeiten, GmbHR 2016, R232

Kothe-Heggemann, Claudia, Massenentlassungen: Heilung einer fehlerhaften Unterrichtung, GmbHR 2016, R233

Figge, Gustav, Sozialversicherungspflicht für eine Steuerberaterin, GmbHR 2016, R233

Europa-Praxis

Geberth, Georg, Ecofin: Künftig hohes Niveau an Mindeststandards bei der Bekämpfung von Steuermissbrauch in Europa, GmbHR 2016, R234-R236

Wirtschafts-Praxis

Gajo, Marianne, Meinungsbild der Auszubildenden in Deutschland, GmbHR 2016, R236-R237

Gajo, Marianne, Personal im öffentlichen Dienst 2015 rückläufig, GmbHR 2016, R237-R238

Zeitschriftenspiegel

Gesellschaftsrecht, GmbHR 2016, R238

Steuerrecht, GmbHR 2016, R238

Buchbesprechungen

Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch: HGB, GmbHR 2016, R238-R239

Eilers/Rödding/Schmalenbach (Hrsg.), Unternehmensfinanzierung., GmbHR 2016, R239

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 21.07.2016 14:56