15 / 2017

Prof. Dr. Walter Bayer, Jena

Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung bei GmbH und GmbH & Co. KG

Die vorliegende Ausgabe der GmbH-Rundschau enthält Vorträge, die auf dem diesjährigen Symposion des Instituts für Notarrecht an der Friedrich Schiller-Universität Jena am 5.5.2017 zur Thematik „Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung bei GmbH und GmbH & Co. KG” gehalten wurden. Die Fokussierung eines ganztägigen Symposions auf die speziellen Fragestellungen zur Durchführung der Gesellschafterversammlung und zur ordnungsgemäßen Beschlussfassung resultiert zum einen aus der großen praktischen Bedeutung für über 1 Mio. GmbH und GmbH & Co. KG (aktuelle Zahlen zum Bestand bei Kornblum, GmbHR 2017, 739 ff.), zum anderen aus der großen Streitanfälligkeit der diskutierten Einzelfragen. Denn obgleich zur Problematik reichhaltiges Rechtsprechungsmaterial – teilweise auch des BGH – vorliegt, herrscht zu zahlreichen Einzelfragen nach wie vor große Rechtsunsicherheit. Nicht selten stehen sich – etwa zu den Kompetenzen des Versammlungsleiters im Hinblick auf eine vorläufig verbindliche Beschlussfeststellung – Auffassungen der Literatur und der Instanzgerichte diametral gegenüber. Die intensive Diskussion der streitigen Probleme zwischen den zahlreich vertretenen Autoren führender GmbHG-Kommentare aus Wissenschaft und Justiz, aus anwaltlicher und notarieller Praxis sollte einerseits die Argumente schärfen, andererseits Gemeinsamkeiten herausarbeiten.

Den Ertrag des gut besuchten Symposions können nunmehr auch die Bezieher der GmbH-Rundschau in dieser Ausgabe nachlesen: Die abgedruckten Beiträge geben einerseits einen hervorragenden Überblick über den (streitigen und unstreitigen) Meinungsstand, zum anderen nehmen die Autoren – sämtlich bekannte Experten des GmbH-Rechts – aber auch dezidiert zu Kontroversen Stellung und kritisieren mit scharfen Worten, wenn hierzu aus ihrer Sicht Anlass besteht.

Der Beitrag von Hartmut Wicke beleuchtet aus der Perspektive der notariellen Beratungspraxis die Einberufung und Durchführung der Gesellschafterversammlung im Rahmen einer Gesamtübersicht (in dieser Ausgabe S. 777 ff.). Eingehend erörtert dann Holger Altmeppen die Probleme im Kontext der Einberufung der Gesellschafterversammlung einer GmbH auf Verlangen der Minderheit und bietet einen (neuen) Lösungsansatz für den (alten) Streit, ob § 50 Abs. 2 GmbHG einen Anspruch auf Entscheidung in der Sache gibt oder nicht (in dieser Ausgabe S. 788 ff.). Die aktuellen Probleme rund um die Person und Funktion des Versammlungsleiters, speziell auch die Möglichkeit seiner Abberufung oder auch dessen Recht, ein Beschlussergebnis mit vorläufiger Verbindlichkeit festzustellen oder nicht, werden von Ulrich Noack aufgegriffen. Kontrovers diskutiert wurde auf dem Symposion die von ihm neu eingeführte Differenzierung zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Versammlungsleiter (in dieser Ausgabe S. 792 ff.).

Nach diesen Beiträgen zur Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung im Allgemeinen nimmt Andreas Pentz (in dieser Ausgabe S. 801 ff.) beispielhaft die Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers in den Blick, insbesondere auch die bedeutsame Frage, ob die satzungsmäßig festgelegten Beschlussmehrheiten für die Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers auch dann gelten, wenn ein wichtiger Grund angeführt wird (oder ob in diesem Fall zwingend die einfache Stimmenmehrheit genügt). Mit der (fehlerhaften) Einziehung von Geschäftsanteilen und den Rechtsschutzmöglichkeiten des Betroffenen – auch gegen die vom Geschäftsführer sogleich zum Handelsregister eingereichte korrigierte Gesellschafterliste – beschäftigt sich der Beitrag von Detlef Kleindiek (in dieser Ausgabe S. 815 ff.). Seiner mit Recht kritischen Würdigung der Rechtsprechung des Kammergerichts ist nicht mehr hinzuzufügen als der Kommentar: Ein abschreckendes Beispiel richterlicher Fehlbeurteilungen! Hoffen wir für alle Betroffenen, dass andere Gerichte daraus lernen und effektiv Rechtsschutz gewähren.

Die hier publizierten Beiträge werden zusätzlich in dem jährlichen Tagungsband des Instituts erscheinen. Das Eingangsreferat, in dem Ingo Drescher einen sehr schönen Überblick über die einschlägige bisherige Rechtsprechung des BGH gegeben hat, wurde nicht verschriftlich. Ebenfalls auf einen Abdruck verzichtet hat Lars Leuschner, da seine Ausführungen zur Satzungsdurchbrechung bereits umfassend in ZHR 180 (2016), 422 – 457 publiziert wurden.

Informationen über künftige Symposien finden sich rechtzeitig auf der Homepage des Instituts unter http://www.rewi.uni-jena.de/Institut_fuer_Notarrecht.html.

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Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht an der Friedrich Schiller-Universität Jena sowie Direktor des dortigen Instituts für Notarrecht.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 28.08.2017 09:51