Gesetzgebung
Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten ZahlungsdiensterichtlinieMit der Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie wird der elektronische Zahlungsverkehr im europäischen Binnenmarkt fortentwickelt.
Am 21.7.2017 ist das Umsetzungsgesetz zur Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I 2017, 2446 ff.). Mit der Richtlinie wird der Kreis der Zahlungsdienste erweitert und der Zahlungsverkehr im europäischen Binnenmarkt sicherer gemacht. Das neue Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) ersetzt das aktuelle ZAG mit Wirkung zum 13.1.2018.
Die zivilrechtlichen Vorgaben werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) umgesetzt. Im Recht der Schuldverhältnisse wird ein neuer § 270a BGB eingefügt und die §§ 675c bis 676c BGB geändert. Eine verfahrensrechtliche Änderung erfolgt in § 14 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG).