OFD Frankfurt, 30.6.2017, S 2743 A – 12 – St 525

Darlehensverbindlichkeiten im Abwicklungsendvermögen einer Tochtergesellschaft

Auf Bund-Länder-Ebene wurde erörtert, welche ertragsteuerlichen Konsequenzen sich aus der Auflösung und Liquidation einer Tochtergesellschaft ergeben, deren Abwicklungsendvermögen eine Darlehensverbindlichkeit gegenüber ihrer Muttergesellschaft enthält.

Zwischen einer Mutter- und einer Tochtergesellschaft (beides Kapitalgesellschaften) besteht eine Darlehensvereinbarung. Die Muttergesellschaft stimmt nun der Auflösung und Liquidation der Tochtergesellschaft zu, ohne einen Forderungsverzicht hinsichtlich ihrer Darlehensforderung zu erklären.

Die OFD hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Beantragung der Liquidation oder die Zustimmung zu dieser als konkludenter Forderungsverzicht der Muttergesellschaft anzusehen ist und ob bei der Tochtergesellschaft aufgrund eines eventuellen Wegfalls der wirtschaftlichen Belastung durch die Darlehensverbindlichkeit ein steuerpflichtiger Ertrag entsteht.

Nach Auffassung der OFD ist in der Beantragung oder Zustimmung des Gläubigers zur Liquidation einer Tochterkapitalgesellschaft allein kein konkludenter Forderungsverzicht zu sehen. Es sei unverändert von einer wirtschaftlichen Belastung durch die Verbindlichkeit beim Schuldner auszugehen. Diese entfalle erst, wenn bei objektiver Würdigung der Verhältnisse angenommen werden kann, dass der Gläubiger seine Forderung nicht mehr geltend machen wird.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 11.09.2017 16:50
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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