BaFin

Konsultation zur Überarbeitung der MaComp

Anlass für die Überarbeitung des Rundschreibens der BaFin zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) sind die gesetzlichen Änderungen durch die europäische Finanzmarktrichtlinie (MiFID II), die am 3.1.2018 in Kraft treten.

Am 2.11.2017 hat die BaFin geplante Änderungen, die über reine Anpassungen an die neue Gesetzeslage hinausgehen und nicht auf bereits konsultierten Leitlinien der ESMA beruhen, zur Konsultation gestellt. Neben den allgemeinen Anforderungen an Zweigniederlassungen und die Überwachung persönlicher Geschäfte betrifft dies neue Module zu den Themen Geeignetheitserklärung, Staffelprovisionen, Zuwendungen und Beschwerdeabwicklung. Bis zum 30.11.2017 nimmt die BaFin Stellungnahmen entgegen.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.11.2017 14:52
Quelle: BaFin

zurück zur vorherigen Seite