BMF-Schreiben, 28.11.2017, IV C 2 - S 2745-a/09/10002 :004)

Aktuelles BMF-Schreiben zur Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften (§ 8c KStG)

Am 28.11.2017 hat das BMF mit einem umfangreichen Schreiben zur Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften nach § 8c KStG Stellung genommen (IV C 2 - S 2745-a/09/10002 :004). Die Verwaltung nimmt damit die seit dem letzten Schreiben aus dem Jahr 2008 erfolgten gesetzlichen Änderungen zum Anlass für eine Stellungnahme zu den Verlustabzugsbeschränkungen.

Neben dem Anwendungsbereich und den Anwendungsvorschriften in zeitlicher Hinsicht nimmt das Schreiben vertiefend zum schädlichen Beteiligungserwerb und den damit verbundenen Rechtsfolgen beim jeweiligen Erwerber Stellung. Zwei weitere Schwerpunkte des Schreibens bilden die Konzernklausel nach § 8c Abs.1 Satz 5 KStG und die Stille-Reserven-Klausel nach § 8c Abs. 1 Satz 6 bis 9 KStG. Das Schreiben vom 4.7.2008 (BStBl I S. 736) wird durch das neue Schreiben, das demnächst im BStBl veröffentlicht wird, aufgehoben.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.12.2017 09:19
Quelle: BMF online

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