Aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BGH 20.6.2018, 4 StR 561/17
Strafbarkeit des Geschäftsführers wegen Untreue bei Satzungsverstößen und Verstößen gegen den Public Corporate Governance Kodex

Nimmt der Geschäftsführer Vertragsänderung zulasten des von ihm geführten Unternehmens vor und verstößt er gegen einen in der Geschäftsordnung der GmbH aufgestellten Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie gegen das Verbot der Gewährung unberechtigter Vorteile an Dritte i.S.d. Public Corporate Governance Kodex, macht er sich wegen Untreue strafbar.
(nicht amtl.)


OLG München 19.7.2018, 23 U 2737/17
Nichtigkeit von Beschlüssen über die Feststellung von Jahresabschlüssen einer GmbH & Co. KG

1. Jedenfalls bei einer GmbH & Co. KG ist § 256 AktG auf Beschlüsse zur Feststellung von Jahresabschlüssen entsprechend anwendbar.

2. Enthält der Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG eine an den § 246 AktG angelehnte Regelung, ist innerhalb der im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Frist der Nichtigkeitsgrund wenigstens in seinem Tatsachenkern vorzutragen, auch wenn im Personengesellschaftsrecht nicht zwischen der Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Beschlüssen unterschieden wird.
(alle amtl.)


OLG Köln 2.3.2018, 1 U 50/17
Auslegung der Satzungsbestimmungen über die Vorstandsbestellung

1. Bei der Auslegung der Satzung einer Stiftung kommt dem im Stiftungsgeschäft zum Ausdruck gebrachten Stifterwillen maßgebende Bedeutung zu (Anschluss an BGHZ 99, 344). Maßstab ist der Stifterwille nur, soweit er Gegenstand des Anerkennungsverfahrens gewesen ist (Anschluss an BGH, NJW 1957, 708). Dies schützt die Stiftung davor, dass der Stifter seine Meinung nach Belieben ändert.

2. Es kann eine satzungswidrige Umgehung der in einer Stiftungssatzung vorgesehenen Höchstdauer der für den Vorstand vorgesehenen Amtsperiode vorliegen, wenn die Vorstandsmitglieder durch zeitlich nahezu zusammenfallende Bestellungsakte für zwei unmittelbar aufeinanderfolgende Amtsperioden bestellt werden (keine satzungswidrige „Vorrats- oder revolvierende Bestellung“ von Vorstandsmitgliedern).
(alle amtl.)


OLG München, Urt. v. 12.7.2018 – 23 U 2832/17
Recht des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger

Hat die Gläubigerversammlung nach § 14 Abs. 1 SchVG 1899 einen gemeinsamen Vertreter bestellt, ist im Wege der Auslegung zu klären, welche Befugnisse dem gemeinsamen Vertreter übertragen sind. Sofern er ermächtigt wurde, im Verhältnis zum Schuldner alle Rechte der Gläubiger geltend zu machen, soweit die Sanierungsbemühungen der Gesellschaft betroffen sind, und die selbständige Geltendmachung dieser Rechte durch die Anleihegläubiger ausgeschlossen wurde, fehlt es Anleihegläubigern, die selbst auf Rückzahlung einer Anleihe klagen, an der Prozessfähigkeit.
(amtl.)


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.08.2018 14:12
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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