Aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BGH 3.5.2018, IX ZR 72/17
Kontrolle von Genussrechtsbedingungen in der Insolvenz der Gesellschaft

1. Gegenstand einer Feststellungsklage kann nicht die Gültigkeit einzelner Klauseln der Genussrechtsbedingungen sein, die der Ausgabe von Genussrechten zugrunde gelegt wurden.

2. Die Bestimmung der Genussrechtsbedingungen, dass die Forderungen der Genussrechtsgläubiger gegenüber einfachen Insolvenzforderungen nachrangig sein sollen, ist wirksam.
(alle nicht amtl.)

Ebenso im Wesentlichen wörtlich übereinstimmend drei weitere Beschlüsse vom selben Tag in den Sachen IX ZR 75/17, 78/17 und 93/17.

 

OLG Düsseldorf 5.7.2018, I-26 W 12/18 [AktE]
Keine Anfechtung von Zwischenentscheidungen im Spruchverfahren

Die isolierte Anfechtung einer Zwischenentscheidung und damit auch eines Hinweisbeschlusses ist im aktienrechtlichen Spruchverfahren ausgeschlossen. Gründe der Verfahrensökonomie, insbesondere der Vermeidung unnötiger Sachaufklärung und daraus resultierender Kosten können dabei keine andere Beurteilung zulassen.
(amtl.)

 

OLG Düsseldorf 2.7.2018 – 26 W 4/17 [AktE]
Unternehmensbewertung

1. Bei Bewertungsfällen aufgrund gesetzlicher Regelung ist von einem objektivierten Unternehmenswert auszugehen; subjektive Wertvorstellungen haben außer Betracht zu bleiben.

2. Gemessen an diesem Bewertungsziel und den daran orientierten Vorgaben zur Wertermittlung in Abfindungsfällen besteht bei der Überprüfung der Angemessenheit einer Kompensationsmaßnahme in einem Spruchverfahren keinerlei Anlass, den subjektiven Grenzpreis zu ermitteln, den ein Meistbietender bereit (gewesen) wäre, für das Unternehmen im Ganzen zu zahlen. Damit kommt es auf die hypothetische Frage, ob sich dabei regelmäßig ein (fiktiver) „markttypischer“ Erwerber durchsetzen würde, der mit dem Zielunternehmen eine ertragssteuerliche Organschaft bilden und sich dabei für die abzufindenden Aktionäre rechnerisch ein höherer Abfindungswert ergeben würde, nicht an.

3. Gemessen an diesem Bewertungsziel ist auch die in den Bewertungsstandards des IDW S1 für den Zeitraum vor Einführung des Abgeltungssteuersystems zum 1.01.2009 empfohlene typisierende Betrachtung mit einem Steuersatz von 35 % nicht zu beanstanden.
(alle amtl.)


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.08.2018 12:22
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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