Aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG München 16.7.2018, 34 AR 11/18
Örtliche Zuständigkeit des Gerichts am Sitz der Gesellschaft bei Ersatzanspruch gerichtet auf Wiederauffüllung der Masse

1. Für auf § 64 S. 1 GmbHG gestützte Zahlungsansprüche gegen den Geschäftsführer einer GmbH ist der Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 Abs. 1 ZPO) am Sitz der Gesellschaft begründet (im Anschluss an Senat vom 18.5.2017 – 34 AR 80/17).

2. Ein Verweisungsbeschluss ist objektiv willkürlich und nicht bindend, wenn die Beklagtenseite, ohne die Zuständigkeit zu rügen, mündlich zur Hauptsache verhandelt und das Gericht unter Missachtung seiner dadurch begründeten eigenen Zuständigkeit den Rechtsstreit verweist. Dies gilt unabhängig davon, ob Sachanträge gestellt sind oder nicht.
(amtl.)


OLG Frankfurt a. M. 18.5.2017, 20 W 170/16
Amtslöschung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit

Zum Vorliegen und den Folgen eines Verfahrensfehlers im Löschungsverfahren einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit nach § 394 Abs. 1 FamFG.
(amtl.)


OLG Düsseldorf 2.7.2018, I-26 W 4/17 [AktE]
Unternehmensbewertung: objektiver Unternehmenswert; Angemessenheit einer Kompensationsmaßnahme

1. Bei Bewertungsfällen aufgrund gesetzlicher Regelung ist von einem objektivierten Unternehmenswert auszugehen; subjektive Wertvorstellungen haben außer Betracht zu bleiben.

2. Gemessen an diesem Bewertungsziel und den daran orientierten Vorgaben zur Wertermittlung in Abfindungsfällen besteht bei der Überprüfung der Angemessenheit einer Kompensationsmaßnahme in einem Spruchverfahren keinerlei Anlass, den subjektiven Grenzpreis zu ermitteln, den ein Meistbietender bereit (gewesen) wäre, für das Unternehmen im Ganzen zu zahlen. Damit kommt es auf die hypothetische Frage, ob sich dabei regelmäßig ein (fiktiver) „markttypischer“ Erwerber durchsetzen würde, der mit dem Zielunternehmen eine ertragssteuerliche Organschaft bilden und sich dabei für die abzufindenden Aktionäre rechnerisch ein höherer Abfindungswert ergeben würde, nicht an.

3. Gemessen an diesem Bewertungsziel ist auch die in den Bewertungsstandards des IDW S1 für den Zeitraum vor Einführung des Abgeltungssteuersystems zum 1.1.2009 empfohlene typisierende Betrachtung mit einem Steuersatz von 35 % nicht zu beanstanden.
(alle amtl.)


OLG München 4.7.2018, 7 U 131/18
Wirksamkeit eines in der Hauptversammlung gefassten Beschlusses

1. § 20 Abs. 1 AktG gebietet nicht, dass ein Unternehmen, dem mehr als ein Viertel der Aktien einer Aktiengesellschaft gehört, mitteilt, ob es unmittelbarer Inhaber dieser Aktien ist oder ob ihm nach § 16 Abs. 2 S. 1, Abs. 4 AktG die von einem anderen Unternehmen gehaltenen Aktien zugerechnet werden.

2. Die Erteilung eines Hinweises nach § 125 Abs. 1 S. 4 AktG ist bei allen Aktiengesellschaften erforderlich. Eine teleologische Reduzierung des § 125 Abs. 1 S. 4 AktG auf börsennotierte Aktiengesellschaften ist nicht vorzunehmen.

3. Eine Verletzung der Hinweispflicht nach § 125 Abs. 1 S. 4 AktG führt zur Anfechtbarkeit des Hauptversammlungsbeschlusses nach § 243 Abs. 1 AktG.

4. Ein Widerspruch zur Niederschrift nach § 245 Nr. 1 AktG muss nicht begründet werden und kann während der gesamten Dauer der Hauptversammlung erklärt werden.
(alle amt.)


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 28.08.2018 10:36
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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