Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 51)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG Köln 14.6.2018, I-18 U 36/17
Geltendmachung von Einwänden gegen Rechtsmäßigkeit eines den Gegenstand einer positiven Beschlussfeststellungsklage bildenden anfechtbaren Beschlusses

Ist ein den Gegenstand einer positiven Beschlussfeststellungsklage bildender Beschluss nicht nichtig, sondern lediglich anfechtbar, können Einwände gegen dessen Rechtmäßigkeit nur von einem – dem Rechtsstreit ggf. als Nebenintervenient beitretenden – Gesellschafter, nicht aber von der beklagten Kapitalgesellschaft (hier: einer GmbH) geltend gemacht werden.
(amtl.)


OLG Stuttgart 27.6.2018, 14 U 33/17
Anfechtung eines Gesellschafter-Ausschlusses wegen Zerrüttung des Verhältnisses zwischen den Gesellschaftern

1. Ein Gesellschafterbeschluss ist nicht nichtig, wenn im Rahmen der Einberufung Frist und Formvorschriften verletzt wurden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Verletzung der entsprechenden Vorschriften im konkreten Fall einer Nichtladung gleichkommt.

2. Ein Gesellschafterbeschluss ist nicht anfechtbar, wenn im Rahmen der Einberufung Frist- und Formvorschriften verletzt wurden und der Gesellschafter gleichwohl fristgerecht über Ort und Termin der Gesellschafterversammlung sowie den Inhalt der Tagesordnung informiert wurde und ihm die Ladung form- wenn auch nicht fristgerecht zugestellt wurde.

3. Ein Gesellschafterbeschluss ist anfechtbar, wenn eine zur Teilnahme nicht berechtigte Person an der Gesellschafterversammlung teilnahm und die Stimmrechtsausübung der Gesellschafter dadurch beeinträchtigt wurde.

4. Ein Gesellschafterbeschluss ist nicht anfechtbar, weil die relevanten Satzungsregelungen von einem Testamentsvollstrecker in Vertretung der Gesellschaftererben beschlossen wurden.
(alle nicht amtl.)


OLG Stuttgart 17.5.2017, 20 U 1/16
Stimmrechtsverlust wegen abgestimmten Verhaltens bei Aufsichtsratswahl

Zur Frage, ob ein Stimmrechtsverlust nach § 22 Abs. 2 WpHG aF wegen abgestimmten Verhaltens bei der Aufsichtsratswahl eintritt, wenn mit Absprachen über die personelle Besetzung eine Neuausrichtung des Geschäftszwecks angestrebt wird.
(amtl.)


OLG Köln 16.3.2017, 18 U 226/13
Maßgebender Kontostand bei der Frage nach Auszahlungen vom kreditorischen Konto

1. Bei der Frage nach Auszahlungen vom kreditorischen Konto ist ausschließlich auf den aktuellen Kontostand unmittelbar vor der Buchung der ausgeführten Zahlung abzustellen. Eine Vorab-Saldierung mit anderen Konten der Gesellschaft findet nicht statt. Auch kommt es auf Zufälligkeiten bei Bildung der Reihenfolge der Buchungen im Kontoauszug grds. nicht an.

2. Aus der bloßen Gegebenheit, daß Ansprüche wegen Auszahlungen vom kreditorischen Konto und wegen Einzahlungen auf ein debitorisches Konto für denselben Zeitraum einen einheitlichen Streitgegenstand darstellen, folgt nicht, daß durch eine rechtzeitig erhobene Klage, die zunächst nur auf die Auszahlungen abstellt, die Verjährung von Ansprüchen aufgrund Einzahlungen gehemmt wäre.
(alle amtl.)


BFH 30.10.2018, GrS 1/16
Betriebsaufspaltung: Einstellung des Verfahrens vor dem Großen Senat GrS 1/16

Nach Erledigung der Hauptsache in dem Verfahren X R 28/12 und Aufhebung des Vorlagebeschlusses v. 27.10.2015 – X R 28/12, BFHE 251, 349, BStBl II 2016, 81 = GmbHR 2016, 65 m. Komm. Levedag über die Frage, wie im Fall der teilentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem Einzelbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft (§ 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 1 EStG) die Höhe eines eventuellen Gewinns aus dem Übertragungsvorgang zu ermitteln sei, ist der Rechtsgrund für eine Entscheidung des Großen Senats des BFH entfallen.
(amtl.)


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 18.12.2018 12:08
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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