Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 12)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BGH 13.12.2018, 5 StR 275/18
Geschäftsführer: Strafbarkeit wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt

Abhängig beschäftigt ist, wer in einen fremden Betrieb eingegliedert ist und dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt.
(amtl.)


KG 21.12.2018, 22 W 84/18
Vertretungsbefugnisse in der Gesellschafterversammlung bei sog. Einheitsgesellschaft

Ist eine KG zugleich einzige Gesellschafterin ihrer Komplementär-GmbH (sog. Einheitsgesellschaft) wird die KG in der Gesellschafterversammlung der Komplementärin mangels abweichender Regelungen gleichwohl durch deren Geschäftsführer vertreten. Einer Beteiligung der Kommanditisten bedarf es dabei nicht.
(amtl.)


LG München I 20.12.2018, 5HK O 15236/17

Zustimmungsbedürftigkeit von Business Combination Agreements seitens der Hauptversammlung einer deutschen AG

1. Der Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Erfordernisses eines Beschlusses der Hauptversammlung kann nicht entgegengehalten werden, die Kläger hätten zuvor einen Antrag nach § 122 Abs. 3 AktG an das zuständige AG stellen müssen. (amtl.)

2. Die Konzeption des Aktienerwerbs durch den Tausch nach den Vorgaben des WpÜG mit dem damit verbundenen Wechsel der Aktionärsstellung weg von der Beklagten zur neuen Konzernobergesellschaft begründet keine ungeschriebene Hauptversammlungskompetenz. Eine Mediatisierung ist damit nicht verbunden. (amtl.)

3. Es bleibt offen, ob auf verdeckte Beherrschungsverträge die §§ 291 und 293 AktG anzuwenden sind. Ein Business Combination Agreement (BCA) stellt jedenfalls dann keinen verdeckten Beherrschungsvertrag dar, wenn es insgesamt kein Weisungsrecht des einen Teils gegenüber dem anderen begründet. (nicht amtl.)

4. Das Aktienrecht kennt keine Konzernbildungskontrolle, so dass der Beitritt einer AG zu einem Konzern nicht voraussetzt, dass die Satzung der Gesellschaft eine Konzernöffnungsklausel enthält. (nicht amtl.)


BFH 13.9.2018, I R 19/16

Wertaufstockung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils mit negativem Kapitalkonto, keine Saldierung bei mehreren Sacheinlagegegenständen

Die Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG 2006 sind sowohl für jeden Gesellschafter als auch für jeden einzelnen Sacheinlagegegenstand gesondert zu prüfen. Dies gilt auch bei Einbringung mehrerer Mitunternehmeranteile mit positiven und negativen Kapitalkonten.

(amtl.)


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.03.2019 10:38
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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