Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 22)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

KG Berlin 26.3.2019, 22 W 81/18
Keine zwingende Veränderungsspalte außerhalb § 2 Abs. 2 GesLV

Außerhalb des Anwendungsbereich des § 2 Abs. 2 GesLV ist einer Gesellschafterliste nach §  40 GmbHG nicht zwingend eine Veränderungsspalte beizufügen.
(amtl.)

 

OLG Düsseldorf 22.2.2019, 3 Wx 167/18
Gerichtliche Bestellung eines Liquidators nur ausnahmsweise zulässig, wenn ordentliche Liquidatorenbestellung nicht gelingt

1. Bei der gerichtlichen Bestellung des Liquidators (hier: für eine in Liquidation befindliche, noch nicht vollbeendete Gesellschaft mit beschränkter Haftung) handelt es sich um ein nur ausnahmsweise zulässiges Verfahren zur Verhinderung der Führungslosigkeit der Gesellschaft und zum Zwecke des Schutzes der Minderheit der Gesellschafter, das auf Antrag von Gesellschaftern, deren Anteile mindestens zehn Prozent des Stammkapitals ausmachen, erfolgen kann, wenn ein wichtiger Grund für die Bestellung durch das Gericht vorliegt.

2. Für eine gerichtliche Bestellung eines Liquidators ist erst dann Raum, wenn eine ordentliche Liquidatorenbestimmung nach §  66 Abs. 1 GmbHG nicht gelingt und eine wirksame Bestellung durch die Gesellschafterversammlung auch nicht zu erwarten ist, wobei Erfolgsaussichten eines ordentlichen Bestellungsverfahrens nicht bereits zu verneinen sind, wenn der Benennungspflichtige vorbringt, er kenne keine zur Übernahme des Amtes des Liquidators bereite und geeignete neutrale Person, sofern er nicht zugleich darlegt, welche Maßnahmen er ergriffen hat, um eine solche zu finden.
(alle amtl.)

 

BFH 6.12.2018, IV R 15/17
Berechnung des Hinzurechnungsbetrags nach § 4 Abs. 4a EStG

1. NV: Die Bemessungsgrundlage für die nicht abziehbaren Schuldzinsen ist begrenzt auf den Entnahmeüberschuss des Zeitraums von 1999 bis zum aktuellen Wirtschaftsjahr (Anschluss an BFH, Urt. v. 14.3.2018 – X R 17/16, BFHE 261, 273 = BStBl. II 2018, 744).

2. NV: Eine Entnahme bzw. eine Einlage i.S.d. § 4 Abs. 4a EStG liegt nicht vor, soweit ein Betrieb oder Mitunternehmeranteil gem. § 6 Abs. 3 EStG unentgeltlich übertragen worden ist (Bestätigung der Rechtsprechung).

3. NV: Die Regelung in § 52 Abs. 11 Satz 2 EStG i.d.F. des StÄndG 2001 ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar (Bestätigung der Rechtsprechung).
(alle amtl.)

 

BFH 14.11.2018, I R 81/16
Buchführungspflicht einer ausländischen Immobilienkapitalgesellschaft

„Andere Gesetze“ i.S.d. § 140 AO können auch ausländische Rechtsnormen sein. Eine in Deutschland beschränkt körperschaftsteuerpflichtige AG liechtensteinischen Rechts ist daher im Inland nach § 140 AO i.V.m. ihrer Buchführungspflicht aus liechtensteinischem Recht buchführungspflichtig.
(amtl.)


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 27.05.2019 10:11
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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