Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 23)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG Düsseldorf 17.1.2019, 7 W 100/18
Keine isolierte Beschwerde bei Ablehnung der Bestellung eines Prozesspflegers, Auskunfts- und Einsichtsrecht gem. § 51b GmbHG

Ein im Verfahren über das Auskunfts- und Einsichtsrecht gem. § 51b GmbHG ergehender Beschluss, durch den die Bestellung eines Prozesspflegers abgelehnt wird, kann nicht isoliert mit der Beschwerde angefochten werden.
(amtl.)


OLG München 23.1.2019, 7 U 2822/17
Haftung eines faktischen Geschäftsführers für von ihm veranlasste Überweisungen

1. Die Erteilung einer Auskunft in einem (hier: gerichtlichen) anwaltlichen Schriftsatz genügt zur Erfüllung, wenn aufgrund der Formulierung erkennbar wird, dass der Rechtsanwalt als Bote eine Erklärung des Auskunftspflichtigen bekannt gibt.

2. Eine faktische Geschäftsführung kann angenommen werden, wenn der im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer tatsächlich keiner Geschäftsführertätigkeit nachkommt, sich aus den Buchführungsunterlagen keine wie auch immer geartete geschäftliche Tätigkeit des eingetragenen Geschäftsführers ergibt, stets nur der „faktische Geschäftsführer“ in Erscheinung tritt und der nominelle Geschäftsführer die Geschäftsführung dem „faktischen Geschäftsführer“ überlässt und sich nicht weiter darum kümmert.

3. Zur Frage, wann für den Vortrag von eine Behauptung weiter substantiierenden Tatsachen die Bezugnahme auf die einem Schriftsatz beigefügten Anlagen nach § 130 Nr. 3 ZPO ausreicht.

4. Überweist der faktische Geschäftsführer vom Konto der Gesellschaft Beträge für eine von ihm persönlich an einem anderen Unternehmen gehaltene Einlage sowie auf sein Privatkonto, muss er darlegen und beweisen, das er bei der Überweisung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes i.S.d. § 43 Abs. 1 GmbHG angewandt hat; das erfasst auch das Bestehen von von ihm behaupteten eigenen Forderungen gegenüber der Gesellschaft.
(alle amtl.)


OLG Rostock 1.2.2018, 1 U 53/17
Stille Gesellschaft: Auskunfts- und Einsichtsrechte des stillen Gesellschafters gegenüber GmbH im Falle der Beendigung

1. Auskunfts- und Einsichtsrechte eines stillen Gesellschafters gegenüber einer GmbH im Falle der Beendigung der stillen Gesellschaft gegen Rückzahlung der Einlage.

2. Bemessung des Streitwerts eines Auskunftsanspruchs.
(alle amtl.)


BFH 24.10.2018, I R 69/16
Beschränkte Steuerpflicht: Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG bei „total buy out“-Vertrag

Eine Steuerabzugsverpflichtung nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG besteht auch dann, wenn der beschränkt steuerpflichtige Vergütungsgläubiger dem Vergütungsschuldner ein umfassendes Nutzungsrecht an einem urheberrechtlich geschützten Werk i.S. eines „total buy out“ gegen eine einmalige Pauschalvergütung einräumt.
(amtl.)


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 04.06.2019 08:40
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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