Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 27)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG Köln 4.10.2017, 18 U 103/16
Auskunftsanspruch zwecks Berechnung des Abfindungsanspruchs trotz faktischer Möglichkeit der Einsichtnahme

Ein Geschäftsführer hat gegen die Gesellschaft einen Auskunftsanspruch, trotz faktischer Möglichkeit der Einsichtnahme, zur Berechnung seines Abfindungsanspruchs.
(nicht amtl.)

 

OLG Rostock 22.1.2018, 6 U 10/14
Möglichkeit des Erhalts kurzfristig abrufbarer Darlehensmittel, Behandlung wie Patronatserklärung

1. a) Die aufgrund einer Rahmenvereinbarung bestehende Möglichkeit der Insolvenzschuldnerin, bei ihrer geschäftsführer- und gesellschafteridentischen Schwestergesellschaft kurzfristig abrufbare Darlehensmittel zu erhalten, kann im Rahmen der insolvenzrechtlichen Prüfung der stichtagsbezogenen Zahlungsunfähigkeit wegen der Gleichartigkeit der Interessenlage nicht anders behandelt werden als eine Patronatserklärung (BGH, Urt. v. 19.5.2011 – IX ZR 9/10, AG 2011, 512 = GmbHR 2011, 769 m. Anm. Blöse) oder eine Zahlungszusage eines Gesellschafters (BGH, Urt. v. 26.1.2016 – II ZR 393/13).

1. b) In Anwendung der Grundsätze zur Prüfung des Vorliegens einer stichtagsbezogenen Zahlungsunfähigkeit kommt es allein darauf an, dass sich der (Insolvenz)Schuldner die liquiden Darlehensmittel auch tatsächlich kurzfristig, d.h. in der Regel innerhalb von drei Wochen, beschafft.

2. Stellt sich im Prognosezeitraum heraus, dass die erwarteten liquiden Mittel nicht zur Verfügung stehen, tritt sofortige Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin ein.

3. Zur Widerlegung der gegen den Geschäftsführer im Rahmen von § 64 Abs. 2 Satz 1 GmbHG a.F. streitenden Vermutung, er habe schuldhaft gehandelt.
(alle amtl.)

 

OLG Düsseldorf 21.1.2019, 26 W 20/18 (AktE)
Ablehnung von Sachverständigen aufgrund von Unrichtigkeiten bei der Abrechnung der Gutachtertätigkeit

Etwaige Unrichtigkeiten bei – oder im Zusammenhang mit – der Abrechnung der Gutachtertätigkeit sind nicht geeignet, die Unparteilichkeit des Sachverständigen in Frage zu stellen, denn sie geben bei vernünftiger Würdigung keinerlei Anlass, an seiner Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung zu zweifeln.
(amtl.)

 

FG Sachsen-Anhalt 30.5.2018, 2 K 1235/14
Rückbeziehung der Umwandlung einer Freiberufler-Personengesellschaft in GmbH & Co. KG – kein Einfluss auf Beginn der Gewerbesteuerpflicht

1. Die Tätigkeit einer Personengesellschaft ist als gewerblich zu qualifizieren, wenn bei einem Zusammenschluss mehrerer Personen zur Ausübung einer der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG bezeichneten Tätigkeiten eine berufsfremde Person tätig ist. Dabei gilt eine Kapitalgesellschaft immer als berufsfremde Person in diesem Sinne, unabhängig von der Qualifikation ihrer Gesellschafter.

2. Wird eine Freiberufler-Personengesellschaft in eine GmbH & Co. KG umgewandelt und dadurch gewerbesteuerpflichtig, beginnt die Gewerbesteuerpflicht auch dann erst mit dem handelsrechtlichen Wirksamwerden der Umwandlung, wenn der steuerliche Übertragungsstichtag auf einen früheren Zeitpunkt zurückbezogen wird.
(alle amtl.)


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.07.2019 12:17
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

zurück zur vorherigen Seite