Stiftung Datenschutz: Neue Handreichung zum Beschäftigtendatenschutz

In Unternehmen werden zahlreiche personenbezogene sensible Daten der Beschäftigten verarbeitet. Dennoch gibt es in Deutschland auch unter der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kein eigenes Gesetz, das den Schutz dieser Daten regelt. Die Stiftung Datenschutz hat nun die wichtigsten Punkte und Regeln zusammengetragen.

Eine Vielzahl von personenbezogenen Daten über Beschäftigte und Menschen im Bewerbungsverfahren fällt in den Personalabteilungen der Unternehmen an. Diese Daten sind oft auch besonders sensibel, betreffen sie doch direkt die Privatsphäre der Menschen: Familienverhältnisse, Erkrankungen und überhaupt Informationen, die manche nicht gern mit Vorgesetzten und Arbeitskollegen teilen möchte. Dazu kommt, dass Beschäftigungsverhältnisse für die Einzelnen besonders wichtig sind, weil sie die wirtschaftliche Existenz sichern. Daher sind Beschäftigungsverhältnisse auch im Rahmen des Arbeitsrechts besonders geschützt.

Es verwundert daher, dass es noch kein spezielles Recht für den Beschäftigtendatenschutz gibt, obwohl dies schon seit vielen Jahren von Datenschutzexperten, Personalprofis und Betriebsräten gefordert wird. Dies hat sich auch mit der DSGVO nicht geändert. Unter der Leitung von Prof. Dr. Anne Riechert hat die Stiftung Datenschutz nun die wichtigsten Aspekte des Beschäftigtendatenschutzes zusammengetragen und mit Gerichtsurteilen und Veröffentlichungen der Aufsichtsbehörden unterlegt.

Diese Handreichung zum Beschäftigtendatenschutz mit den wichtigsten Grundsätzen und Regeln für den Datenschutz in Beschäftigungsverhältnissen wendet sich vor allem an Personalverantwortliche in kleinen und mittelständischen Unternehmen, aber auch an Betriebsräte und ganz allgemein an Beschäftigte. Ihr Ziel ist es, Leitlinien für den praktischen Unternehmensalltag zu vermitteln. Dabei ersetzt diese Handreichung natürlich nicht den Austausch mit den Datenschutzbeauftragten, oder mit einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei. Als reine Online-Veröffentlichung wird die Handreichung kontinuierlich um neue Aspekte ergänzt.

Linkhinweis:

 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 29.10.2019 17:34
Quelle: Stiftung Datenschutz PM vom 29.10.2019

zurück zur vorherigen Seite