Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 50)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BGH 26.6.2019, 1 StR 551/18
Kein untreuerelevanter Nachteil bei jederzeitiger Bereitschaft zum Ersatz des Schadens und Bereithaltung von Ersatzmitteln

1. Die Vermögensminderung ist nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung festzustellen; maßgeblich ist der Vergleich der Vermögenswerte unmittelbar vor und nach der pflichtwidrigen Verhaltensweise zu Lasten des betroffenen Vermögens.

2. An einem Nachteil fehlt es, wenn der Täter jederzeit zum Ersatz des Schadens fähig und bereit ist und hierfür ständig eigene flüssige Ersatzmittel bereithält, die den Ausgleich ermöglichen.
(alle nicht amtl.)


OLG Düsseldorf 29.10.2018, 26 W 13/17 (AktE)
Beurteilung der Plausibilität des nach dem Ertragswertverfahrens ermittelten Unternehmenswerts, Multiplikatormethode

1. Die Ergebnisse von Multiplikatoranalysen können (allein) zur Beurteilung der Plausibilität des nach dem Ertragswertverfahren ermittelten Unternehmenswerts herangezogen werden.

2. Branchen- und unternehmensspezifische Besonderheiten können es im Einzelfall rechtfertigen, dass ein Wachstumsabschlag nicht zum Tragen kommt.
(alle amtl.)


OLG Braunschweig 12.8.2019, 3 Kap 1/16
Ausschließliche örtliche Zuständigkeit nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO bei mehreren betroffenen Emittenten

1. Im Kapitalanleger-Musterverfahren ist der Erlass von Teil-Musterentscheiden grundsätzlich zulässig.

2. Gegenstand eines Teil-Musterentscheids können Rechtsfragen im Zusammenhang mit der örtlichen Zuständigkeit der Ausgangsgerichte gem. § 32b Abs. 1 ZPO sein.

3. „Betroffen“ i.S.v. § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist der Emittent, der den Kapitalmarkt nach dem haftungsbegründenden Klagevorwurf fehlerhaft informiert hat oder eine gebotene Information des Kapitalmarkts unterlassen hat. Nicht entscheidend ist dagegen, welches Finanzinstrument Gegenstand der fehlgeschlagenen Kapitalanlage ist (in Abgrenzung zu OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.10.2019 – 1 W 31/17, ZIP 2018, 348).

4. Werden zwei Emittenten mit Unternehmenssitzen in verschiedenen Landgerichtsbezirken wegen jeweils eigenständiger Publizitätspflichtverletzungen aufgrund desselben Kernsachverhalts als Streitgenossen in Anspruch genommen, ist für jeden Emittenten ein ausschließlicher Gerichtsstand an dessen Sitz begründet. Eine weiter gehende Zuständigkeitskonzentration bei einem der jeweils ausschließlich zuständigen LG ist gesetzlich nicht vorgesehen. Ebenso wenig hat der Kläger ein Wahlrecht zwischen einem der ausschließlichen Gerichtsstände (insoweit im Anschluss an OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.10.2019 – 1 W 31/17, ZIP 2018, 348).
(alle amtl.)


BFH 26.6.2019, XI R 3/17
Übertragung des Betriebsgrundstücks auf bisherige Organgesellschaft im Rahmen der Beendigung der Organschaft als Geschäftsveräußerung

1. Überträgt die frühere Organträgerin ein ihr gehörendes Grundstück im Rahmen der Beendigung der Organschaft auf die frühere Organgesellschaft als Erwerberin, liegt eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung vor, wenn die Erwerberin die unternehmerische Tätigkeit des Organkreises fortführt und das übertragene Grundstück ein Teilvermögen i.S.d. Art. 5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG (nunmehr Art. 19 Abs. 1 MwStSystRL) ist.

2. Unschädlich ist, dass die Organschaft einen oder mehrere Tage vor der Übertragung des Grundstücks geendet hat und daher die Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit durch die Erwerberin vor der Übertragung des Grundstücks auf die Erwerberin erfolgt ist.
(alle amtl.)


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.12.2019 11:23
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

zurück zur vorherigen Seite

397655F661BE4232A5DAE45C967D6FD8