Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 36)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG Saarbrücken 31.1.2020, 5 W 48/19
Aufklärungspflicht des Registergerichts bei amtswegiger Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit

Zum Umfang der Aufklärungspflicht des Registergerichts bei amtswegiger Löschung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Vermögenslosigkeit.
(amtl.)


FG Düsseldorf 28.5.2020, 9 K 1904/18 G
Kürzung nach § 9 Nr. 3 GewStG bei inländischen Betriebsstätten; Aufteilung der Gewinne zwischen ausländischem Ort der Geschäftsleitung und inländischer Betriebsstätte

1. Bauausführungen auf eigenen Grundstücken der Klägerin begründen als feste Geschäftseinrichtung oder Anlage gem. § 12 Satz 1 AO eine inländische Betriebsstätte. Dies gilt auch dann, wenn die Grundstücke als Umlaufvermögen des gewerblichen Grundstückshandels der Steuerpflichtigen qualifizieren.

2. Die Aufteilung von Steuersubstrat auf das In- und Ausland nach § 9 Nr. 3 GewStG ist auch dann nach innerstaatlichem Recht anzuwenden, wenn in den Zuweisungsartikeln des DBA keine Einschränkung enthalten ist, die eine „Zerlegung“ o.ä. ermöglichen oder nahelegen würde.

3. Vereinbarungen zwischen den Steuerbehörden verschiedener Staaten im Rahmen eines Joint Audit zwecks Vermeidung von Doppelbesteuerung können keine Verbindlichkeit gegenüber den beteiligten Steuerpflichtigen beanspruchen, wenn nicht auch z.B. eine tatsächliche Verständigung mit dem Steuerpflichtigen getroffen wurde.
(alle nicht amtl.)


OLG Bremen 1.11.2019, 1 W 12/19
Anwendungsbereich des KapMuG, Aussetzungsbeschluss, Individualisierung des geltend gemachten Anspruchs

1. Die Eröffnung des Anwendungsbereichs des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 KapMuG kann sich auch daraus ergeben, dass nach dem Vortrag des Anspruchsgegners den geltend gemachten Schadensersatzansprüchen die Verwendung einer öffentlichen Kapitalmarktinformation zugrunde lag, deren Unrichtigkeit der Anspruchsteller behauptet.

2. Ein Aussetzungsbeschluss nach § 8 Abs. 1 Satz 1 KapMuG unterliegt auch dann nicht der Aufhebung, wenn das LG noch nicht auf der Grundlage einer hierzu erforderlichen Beweisaufnahme zu der Überzeugung gekommen ist, dass die Entscheidung des Rechtsstreits von den Feststellungszielen nach dem Vorlagebeschluss abhängig ist, sofern dies jedenfalls auf der Grundlage des Vorbringens der einen Prozesspartei der Fall ist und die andere Partei der Aussetzung des Verfahrens nicht entgegentritt.

3. An der nötigen Individualisierung des geltend gemachten Anspruchs als Voraussetzung der verjährungshemmenden Wirkung eines Güteantrags in Anlageberatungsfällen nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB fehlt es nicht bereits dann, wenn es lediglich an der Angabe der Höhe vom Schadensersatzanspruch des Anlegers abzuziehender erlangter Ausschüttungen mangelt.
(alle amtl.)


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 01.09.2020 11:39
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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