Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 43)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG Düsseldorf 24.10.2019, 16 U 158/18
Zum Fortbezug von im Geschäftsführeranstellungsvertrag vereinbarten Tantiemen nach Abberufung des Geschäftsführers

1. Der für die Geschäftsführertätigkeit abgeschlossene Anstellungsvertrag wird nach ständiger Rechtsprechung des BGH von der Abberufung nicht berührt, er besteht bis zum Ablauf der vereinbarten Dauer oder einer Kündigung durch die Gesellschaft fort. Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass die Initiative zur Niederlegung des Amtes als Geschäftsführer zunächst von diesem selber ausging.

2. Bei der Willenserforschung im Rahmen der Auslegung von Willenserklärungen gem. §§ 133, 157 BGB sind auch der mit der Erklärung verfolgte Zweck, die Interessenlage der Parteien und die sonstigen Begleitumstände zu berücksichtigen, die den Sinngehalt der gewechselten Erklärungen erhellen können.

3. Allein der Umstand, dass der Schuldner nach dem Soll-Programm des Schuldverhältnisses nicht mehr im bisherigen Umfange leisten soll, vernichtet die gegen ihn gerichtete Forderung des Gläubigers. Erlass i.S.v. § 397 BGB ist hingegen nur der selbständige Verzicht einer ebenso selbständigen Forderung.

4. Den Vertragsparteien bleibt es überlassen, das für eine Vertragsänderung vereinbarte Schriftformerfordernis jederzeit aufzuheben. Das kann auch stillschweigend geschehen und ist auch dann möglich, wenn die Vertragsparteien bei ihrer mündlichen Abrede an die Schrift-form überhaupt nicht gedacht haben, sofern sie nur übereinstimmend wollen, dass das Vereinbarte gilt.
(alle nicht amtl.)


BGH 21.7.2020, II ZB 19/19 – Dieselskandal
Musterverfahren, örtliche Zuständigkeit, betroffener Emittent

Für Klagen, in denen ein Schadensersatzanspruch wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformation geltend gemacht wird, ist, soweit es um die Emittentenpublizität am Sekundärmarkt geht, betroffener Emittent derjenige, dem eine Informationspflichtverletzung in Bezug auf die von ihm begebenen Finanzinstrumente vorgeworfen wird.
(amtl.)

 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.10.2020 13:18
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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